Antworten: 7
  21-01-2016 10:52  __Phil__
Obergrenze bei AIK
Hallo,

ich bin gerade bei der Planung einer größeren Investition und hätte eine kurze Frage hierzu:
Bei der Investitionsförderung gibt es ja Obergrenzen bei den anrechenbaren Kosten (400.000). Aber beim Agrarinvestitionskredit (AIK) steht immer nur eine Kredituntergrenze.

Nun würde es mich interessieren, ob es beim AIK auch eine Obergrenze gibt oder ob der Zinsenzuschuss auch für Kosten über dieser Grenze gilt ?

lg

  21-01-2016 11:20  Gerhardkep
Obergrenze bei AIK
Die Förderintensität (Investitionszuschuss und Barwert des Zinsenzuschusses zum AIK) darf im Berg- und benachteiligtem Gebiet max. 50 % und im übrigen Gebiet max. 40 % betragen.

  21-01-2016 12:21  __Phil__
Obergrenze bei AIK
Aber wenn meine Investition bei z.B 500.000 liegt bekomme ich nur für 400.000 , die 20 % Investitionsförderung und den Zinsenzuschuss oder ?

  21-01-2016 12:30  Geo42
Obergrenze bei AIK
Bei400000 netto gibt es 20-25% =88000 . 400000-88000=312000 x70%=218000AIK


  21-01-2016 12:51  kst
Obergrenze bei AIK
Phil, warum erkundigst ddu dich nicht bei der Förderstelle direkt?
Hier gab es schon viele Auskünfte die nicht gestimmt hatten.
Ausserdem kennt sich wirklich wer durch die biherigen Antworten wirklich aus?
Die Frage nach der Obergrenze wurde nicht beantwortet.
Und was bitte heißt 400000 netto. Ohne Mwst?
Und wieso sind 20-25% von 400.000 plötzlich 88.000.?
Bei mir wären das 80.000 bis 100.000.
Mfg.kst

  21-01-2016 13:09  G007
Obergrenze bei AIK
Vielleicht hilft es?

http://noe-bbk.lko.at/?+Agrarinvestitionskredite++AIK++-+Zinskonditionen++01.07.2015+-+31.12.2015+&id=2500%2C2334884%2C%2C%2C

http://www.agrar.steiermark.at/cms/dokumente/10434399_100811943/f218113e/aik_kurz.pdf

  21-01-2016 13:16  whitesheep
Obergrenze bei AIK
Anrechenbare Kosten in der Förderperiode - Obergrenzen

Allgemein: Maximal werden 200.000,00 Euro pro bAK, bzw. max. 400.000,00 Euro pro Betrieb als anrechenbare Gesamtkosten anerkannt.

Werden auf einem Betriebsstandort zwei oder mehrere Betriebe geführt, so betragen die anrechenbaren Kosten auch max. 400.000,00 Euro

Wird von Ehepartnern oder Partnern einer Lebensgemeinschaft jeweils ein Betrieb geführt, so können die einzelnen Betriebe bezüglich Gesamtkosten nur dann getrennt behandelt werden, wenn folgende Kriterien erfüllt werden
+ Betriebe werden im Invekos getrennt geführt
+ Betriebe verfügen über örtlich getrennte Betriebsstätten
+ Eigenständige ununterbrochene Bewirtschaftung der Betriebe seit mind. 5 Jahren
+ Arbeitsbedarf je Betrieb mind. 1,5 bAK.

Ansonsten gelten für beide Betriebsstandorte zusammen max. 400.000,00 Euro.
Betriebskooperationen: max. 800.000,00 Euro
Gartenbaubetriebe: max. 400.000,00 Euro pro bAK bzw. max. 800.000,00 Euro pro Betrieb.
Juristische Personen und Personenvereinigungen in der Almwirtschaft max. 600.000,00 Euro.

so long
sheep


  21-01-2016 13:54  Gerhardkep
Obergrenze bei AIK
Was auch neu ist AIK gibts erst ab der Endabrechnung des gesamten Bauvorhabens nicht nach Förderzusage wies vorher war.
Und AIK -Zinssatz - neu ist wesentl. schlechter als der alter Berechnungsmodus.
Alt war SMR + 0,5% Aufschlag = AIK und keine Untergrenze
Neu ist Euripor 3 M + 1,5 % Aufschlag = AIK mit Untergrenze 1,5%




Mehr Infos zeigen
Landwirt.com Händler
  • Händlersuche
  • Händleranmeldung
  • Mediadaten
Landwirt.com User
  • Einloggen
  • Registrieren

Hilfe/Kontakt
Unternehmen
Apple Store
Get it on Google Play
HUAWEI AppGallery
Landwirt.com GmbH, your marketplace, Rechbauerstraße 4/1/4, A-8010 Graz
Alle Angaben ohne Gewähr - Druck- und Satzfehler vorbehalten. marktplatz@landwirt.com
© Copyright 2024 Landwirt.com GmbH Alle Rechte vorbehalten.