Antworten: 1
  25-11-2015 07:14  FeSt
WF
Wie wird man angedachte WF (Widmungsfläche) im FWP (Flächenwidmungsplan) auf den eigenen auch ausgewiesen Flächen am effektivsten los, wenn die Interessen seitens der Öffentlichkeit (Bauamtsleiter) und dem inzwischen uns liegenden, jetzt aufmerksam gemacht gewordenen Grundstückseigentümer mit jetzt Absichten zur Veräußerung als Bauland der ausgewiesenen WF sind?
Unsere damalige Ablehnung der eigenen WF wurde bei der Stellungsnahme zur letzten FWP-Überarbeitung anscheinend ignoriert.

Falls es planmäßig durchgezogen würde, ist das ein Schildbürgerstreich, in aller Mitte wegen nicht mal einer Hand voller Häuser eine Siedlung zu eröffnen, wo man dann rundum arbeiten soll mit allen Nachteilen.

Wie würdet ihr vorgehen mit unseren Absichten zur NICHT-Verbauung um die Abstände zur Betriebstätte zu wahren für die weitere Betriebsentwicklung?

M.

  25-11-2015 12:37  einfacherbauer
WF
es werden sehr gerne beschwerden von grundstückseignern vergessen/übersehen.

bei der zuständigen behörde einspruch innerhalb fristen abgeben und den mit eingangsstempel versehenen wisch kopieren lassen und mitnehmen. dein einsprucH MUSS (gleich wie bei jeder bauverhandlung) angeführt sein! ob sie dann drüberfahren oder nicht wird man sehen - drüberfahren wäre ilegal..
du musst im einspruch aber auch angeben wieso du des net willst. es hilft schon wenn man "versichert" das man die fläche für die nächsten 10jahre absolut nicht verändern will.

einfach lässtig sein.

es wird auch vielen landwirten eingeredet dass ein dorfgebiet so viel besser is fürn bauern, da der bauer im dorfgebiet einen schutz geniess.t auf der anderen seite muss sich der Landwirt die fläche zukünftig mit keischlern teilen. die priviligierung ist somit beschränkt/eingeschränkt.



Mehr Infos zeigen
Landwirt.com Händler Landwirt.com User
  • Einloggen
  • Registrieren

Hilfe/Kontakt
Apple Store
Get it on Google Play
HUAWEI AppGallery
Landwirt.com GmbH, your marketplace, Rechbauerstraße 4/1/4, A-8010 Graz
Alle Angaben ohne Gewähr - Druck- und Satzfehler vorbehalten. marktplatz@landwirt.com
© Copyright 2024 Landwirt.com GmbH Alle Rechte vorbehalten.