Antworten: 21
  20-09-2015 08:28  regchr
AGRARGEMEINSCHAFTEN
Wie sind die Erfahrungen bei euch bezüglich der finanzkontrollen bei denAgrargeminschaften,ich finde es ist ein aussaugen dieser Fraktion,was eigentlich ein zubrot für ein finanzielle gebeinigte Berufsgruppe sein sollte wird jetzt sozusagen eine Einnahmensquelle für den staat,eine absolute Frechheit,wie ergeht es Euch so dabei

  20-09-2015 09:12  kst
AGRARGEMEINSCHAFTEN
Kannst du das bitte näher erklären.
Finanzielle gepeinigte Berufsgruppe und absolute Frechheit sind keine Worte mit denen man Probleme lösen kann.

  20-09-2015 10:22  weststeirer
AGRARGEMEINSCHAFTEN
An kst
Sind aber Worte, die in diesem Fall absolut zutreffend sind

  20-09-2015 11:00  pluto.
AGRARGEMEINSCHAFTEN
Inwiefern ist das "sozusagen eine Einnahmequelle für den Staat" und "eine absolute Frechheit"?


  20-09-2015 11:37  regchr
AGRARGEMEINSCHAFTEN
Wer eine Agrargemeinschaft hat weiss wovon ich spreche,andere brauchen sich dazu nicht äussern weil keine Ahnung,vor Jahren wurde ein Gesetz beschlossen das es eine Auszahlungsfreigrenze von 2000 Euro gibt,was darüber geht muss mit 25% versteuert werden,dazugerechnet werden auch Nutzungsrechte,obwohl nicht beansprucht,Wer schon eine Finanzprüfung hatte weiss was da abgeht,penibelst wird alles durchgewühlt,kleinste sachen beanstandet,ein Anteilhaber hat von dieser Gemeinschaft nur mehr recht wenig,es sei den man versteuert bei grösserer Ausschüttung diese 25%,was keine Labalie mehr ist,es wird sozusagen alles abgewürgt,viele überlegen sich diese aufzulösen den ein viertel den staat zu überlassen ist doch ein wenig zu viel des guten,was gepeinigte Berufsgruppe betrifft,die land und forstwirtschaft erlebt die letzten jahre eine stettiges sinken der Einnahmen und die Aussichten sind wohl mehr als rosig,

  20-09-2015 11:39  Bulle_I
AGRARGEMEINSCHAFTEN
sigst die probleme haben wir in tirol nimmer... uns hat ma einfach enteignet, somit kann das land, die gemeinde machen was sie will.... zb. ein ostttiroler bürgermeister verscherbelt einfach agrargründe um seine jahrelange misswirtschaft wiederin den grünen bereich zu bekommen.... am meisten ärgert mich aber dass unsere angebliche bauernvertretung eigentlich a maulwurf ist und für die gegenseite arbeitet ... da sie diesem raub nicht inne gehalten hat sondern sogar noch unterstützt hat ...... gut nacht tirol

  20-09-2015 14:03  regchr
AGRARGEMEINSCHAFTEN
wie konnten da mitglieder enteignet werden,absolut inakzeptabel,habts keinen aufstand gemacht,wenn sein muss mit gabeln und motorsägen,

  20-09-2015 14:40  Agrargem
AGRARGEMEINSCHAFTEN
Hallo regchr!

Wenn Politik und Gerichte zusammenspielen ist alles möglich.
In Sachen Enteignung der Agrargemeinschaften ist meiner Meinung nach Tirol das Pilotprojekt.

Aber zurück zur kest, was heißt "nicht beanspruchte Nutzungsrechte". Ich habe geglaubt, dass
nur für ausgeschüttete Geld- und Sachwerte 25% kest abzuliefern ist.

Wir sind in der Vergangenheit am besten so gefahren, dass wir das Holz am Stock den Mitgliedern
gegeben haben und nicht den Eigenverbrauch vergessen.

Ansonsten kann ich zu dem was Bulle_I geschrieben hat, nichts hinzu fügen.

  20-09-2015 15:39  regchr
AGRARGEMEINSCHAFTEN
nutzungsrecht z.b. jährliche holzentnahme für eigengebrauch,bauholz,,wenn in der satzung eine entnahme festgesetzt ist wird diese jährlich berechnet zu der ausschüttung und dann bist schnell mal über die 2000 drüber,im klartext,da erwischen sie die meisten,es wird keine AG geben wo nix zurückzuzahlen ist,wenn glück hast noch ohne strafe,eigentlich würde jede einen steuerberater brauchen,weil wer kennt sich als bauer sozusagen schon in diesen dschungel der scheisse aus,normalerweise gehört jeder rausgfotzt bei der tür und fertig

  20-09-2015 16:24  pluto.
AGRARGEMEINSCHAFTEN
Eigentlich müsste man sagen, dass dein Kommentar, bezüglich der "einfachen Enteignung" nichts als reisserischer Müll ist. Und dass ein "misswirtschaftender Bürgermeister" dadurch seine maroden Finanzen in Ordnung gebracht hat, ist der Brüller schlechthin. Dein polemisches Geschreibsel mag zwar bei Vielen gut ankommen, falsch ist es trotzdem. Enteignen können weder Bund noch Land. Auch nicht die Gemeinden. Sie alle können die Enteignung nur bantragen. Dann fällt ein Gericht ein Urteil. Also nichts mit "einfach enteignet".
Kennst du das österreichische Gesetz, wo genau festgelegt ist, wer wann, was, wo und zu welchen Zweck enteignen kann? Scheinbar nicht. Dass ihr enteignet worden seid, kann schon sein. Aber dann streng nach Recht und Gesetz.
Lies mal das:

 

  20-09-2015 16:49  anderson
AGRARGEMEINSCHAFTEN
Hallo,
lies dich lieber mal schlau bevor du dich hier lächerlich machst, lieber pluto. Wenn es laut Verwaltungsgerichtshof auf den wahren Eigentümer nicht ankommt und das von jetzt an für immer gilt, dadurch Agrargemeinschaften zu atypischen Gemeindegut werden, dann ist das defacto eine Enteignung. Wenn Verträge von Gemeinden, Bescheide der Agrarbehörde für offensichtlich verfassungswidrig erklärt werden und man einen monokratischen Sachwalter bekommt, der mit bis zu 7500€ Beugestrafe jeglichen Widerspruch niederknüppeln kann und allein die Agrargemeinschaft nach aussen vertritt, dann läuft irgendwas falsch. Wenn eine Gemeinde nach 165 Jahren plötzlich Eigentümer der (neugeschaffenen Substanz) der AGM ist und auf einmal nur noch der historische Bedarf an Holz und Weide gedeckt werden darf und offensichtlich ausserhalb Tirols keiner was davon mitbekommen hat (nur Vorarlberg), dann würde ich ganz schnell als Mitglied einer AGM die Fühler ausstrecken, was da eventuell geplant ist.
Uns wurde von unserer Vertretung jahrelang gesagt, dass da sicher nichts kommte und sie werden das schon machen, nur wir sollen keinen Wind machen. Auf einmal stand in jeder Zeitung, dass es sich um Raub der Bauern an Gemeindegut handelt und UNSERE Vertreter haben dann im Landtag das neue Agrargesetz 2014 eingebracht!
mfg
anderson

  20-09-2015 17:10  pluto.
AGRARGEMEINSCHAFTEN
Egal, um welche Enteignung es sich handelt, es kann und darf niemals nur aus Jux und Tollerei enteignet werden. Und schon gar nicht, weil ein Bürgermeister die Gemeindefinanzen sanieren will. Es darf nur enteignet werden, wenn es triftige Gründe gibt. Und auch dann müssen die zu Enteignenden angemessen entschädigt werden. Schon allein das spricht dagegen, dass ein Bürgermeister durch Enteignung die Finanzen aufbessert.

  20-09-2015 17:33  pluto.
AGRARGEMEINSCHAFTEN
So stellt sich die Sache schon etwas anders dar. Weiter oben wurde es ja so geschrieben, als sei ein in Privatbesitz befindliches Gemeindschaftseigentum "einfach" enteignet worden. Und das ist laut Gesetz eben unmöglich.

  20-09-2015 18:15  anderson
AGRARGEMEINSCHAFTEN
Hallo,
wenn ich schreibe defacto enteignet, würde ich gerne wissen, was dem Beitragsersteller in der AGM noch gehört, da ja die Substanz gänzlich an die Gemeinde übergegangen ist. Es handelt sich ja nur noch um Rechte in willkürlicheem Umfang, da ja das im Grundbuch eingetragene "AGM" nun ja atypisches Gemeindegut bedeutet.
Enteignung ist da möglich, wo eine Eigentumsüberprüfung von Gerichten abgelehnt wird, da (wie schon erwähnt) der Verwaltungsgerichtshof festgestellt hat, dass es auf diese Eigentumsfeststellung nicht ankommt.
Entschädigung wird gefordert, damit werden wir jedoch (wahrscheinlichst) nicht durchkommen. Damit ist der Prazedenzfall für ganz Ö geschaffen...viel Spass dann euch allen.
Aus meiner jetzt einjährigen Erlebniswelt in zwei "Gemeindegutsagrargemeinschaften":
Zugekaufte Almrechte sind nichtig erklärt worden, da man die nicht kaufen kann. Nun werden 2/3 meiner Rinder wie Lehenvieh abgerechnet. Der Substanzverwalter hat den Viehaustrieb auf die Hälfte der Vorweide beschränkt, damit er sich das Zäunen spart und damit wurde der Austrieb vom 24. April auf den 20. Mai verschoben. Die rechtlich sonst unbehelligten Weiden, die im Herbst noch bis zum Nachtfrost genutzt wurden, sind gestrichen. Am 28. September muss alles Vieh von den Gemeinschaftsflächen entfernt sein.
Agrargemeinschaftsmaschinen werden nicht mehr repariert, das Geld das für die Nutzung eingehoben wurde, wird von der Gemeinde einbehalten.
Im Agrargemeinschaftwald hätte ich das Recht auf 20 FM jährlich, diese bekomme ich nicht, da ich noch anderen Wald besitze und so keinen Bedarf nachweisen kann.
mfg
anderson

  20-09-2015 18:34  pluto.
AGRARGEMEINSCHAFTEN
Moralisch magst du dich zu Recht benachteiligt fühlen. Aber defacto warst du, bzw ihr, niemals Eigentümer. Und was einem nicht gehört, kann einem, rechlich gesehen, durch Enteignung auch nicht entzogen werden.

  20-09-2015 19:46  Agrargem
AGRARGEMEINSCHAFTEN
Hallo pluto, das habe ich schon einmal ins Forum kopiert, beschäftige dich damit:
„Wenn die Agrarbehörden in den Sechziger Jahren also das Eigentum am Gemeindegut auf die Agrargemeinschaft übertragen haben, war das .... im Blick auf das Ergebnis aber offenkundig verfassungswidrig. Ist dieser Akt jedoch - wie hier - rechtskräftig geworden, ist Gemeindegut entstanden, das nun atypischerweise im gemeinsamen Eigentum der Gemeinde und der Nutzungsberechtigten steht und als Agrargemeinschaft organisiert ist (vgl. VfSlg. 17.779/2006)“

VfSlg 19.262/2010 Pkt II A 2.3.6.1. der Begründung (Unterlangkampfen-Erk):
„Die Agrarbehörden sind bei Verfahren wie diesem mithin gehalten, die Eigentumsverhältnisse im Zeitpunkt der Regulierung zu klären und dabei alle zur Verfügung stehenden Mittel auszuschöpfen.“

VfSlg 19.262/2010 Pkt II A 2.3.6.1. (Unterlangkampfen-Erk)
„Weiters ist allerdings einerseits zu berücksichtigen, dass Grundbuchseintragungen unrichtig sein können, […] weswegen der Grundbuchsstand nicht zwingend die wahren Eigentumsverhältnisse wiedergeben muss.“

VfSlg 19.262/2010 Pkt II A 2.3.6.3 Abs 1 (Unterlangkampfen-Erk)
„…- der Bescheid könnte durchaus auch dahin ausgelegt werden, dass die bescheiderlassende Behörde auf den in §36 Abs2 litd des Flurverfassungslandesgesetzes vom 6. Juni 1935, LGBl. Nr. 42, angeführten Begriff "Gemeindegut" im Sinne von "Eigentum der Agrargemeinschaft" abstellte.

VwGH 2010/07/0092 Pkt 6.:
„Angesichts dessen erübrigte sich ein Eingehen auf sämtliche im vorliegenden Fall aufgeworfenen rechtshistorischen Fragestellungen. Die Rechtskraft der Bescheide vom 9. September 1965 und vom 9. Februar 1976 und der dort getroffenen Feststellung, es liege Gemeindegut vor, wirkt für die Zukunft und bindet auch den Verwaltungsgerichtshof. Darauf, ob diese Feststellung zu Recht getroffen wurde, wie sich die Eigentumsverhältnisse im Zeitpunkt der Forsteigentumsregulierung oder im Zeitpunkt der Grundbuchsanlegung gestalteten, und wie gegebenenfalls die Rechtsnachfolge zu beurteilen wäre, kam es daher nicht an.“

Der VfGH kommt nach 40 -80 Jahren darauf, dass etwas "offenkundig verfassungswidrig" ist, also für jedermann erkennbar war! Warum hat dann niemand diese "verfassungswidrigen" Bescheide sofort bekämpft?
Die Prüfung der Eigentumsverhältnisse zum Zeitpunkt der Regulierung ist die zentrale Forderung der Agrargemeinschaften, aber das kann die Landesregierung nicht zulassen, sonst würde die Wahrheit zu Tage treten.
Die einfachste Lösung des Problems wäre die Rückabwicklung der Regulierung und die Einsetzung aller Beteiligten in ihre Recht und Plichten, wie sie vor der Regulierung bestanden haben. Aber das scheuen die Gemeinden und die Landesregierung wie der Teufel das Weihwasser.
Dass die Rechtskraft von Bescheiden das eine mal gilt und das andere mal nicht, das verstehe wer will.

  20-09-2015 20:30  Fallkerbe
AGRARGEMEINSCHAFTEN
Die Gerichte haben entschieden-durch alle instanzen.



  21-09-2015 11:59  Bulle_I
AGRARGEMEINSCHAFTEN
wir in tirol wurden verraten , verkauft , oder geopfert kann ma sehn wie ma will, nur damit einige ponzen am futtertrog bleiben köennen haben sie ihr eigenes klientel verraten, machterhalt war wichtiger,..... i hoff nur dass es vielen in erinnerung bleibt bei den nächsten wahlen ..... was die agm in unserer gemeinde anlangt... hat sich der subi glaich mal 300000 € abgeholt um sein prestigeprojekt zu finanzieren, zuerst wolltens einige höfe bzw. rechte ausleiten , da aber heuer vieeel arbeit und sturmholz angefallen ist ..san se doch wieder recht wenn sie brav ihr holzlos aufarbeiten, von der ehemals gut funktionierenden zusammenarbeit is nimmer viel über.... alls aufn hund gebracht ...gratuliere den verantwortlichen

  21-09-2015 12:48  kronehitbauer
AGRARGEMEINSCHAFTEN
Sorry wenn ich zu euren Thema nichts beitragen kann......aber wo kann ich mich am besten über das Thema Agrargemeinschaften informieren

  21-09-2015 17:48  agrari
AGRARGEMEINSCHAFTEN
Hallo, ich kann nur sagen das es bei uns in Vorarlberg nach einigen turbulenten Sitzungen ( nach Urteil Mieders) jetzt wieder ruhig geworden ist. Nicht regulierte AG mit wenig Kapital ( Almen ect.) sind für die Kommunen unitressant. Die anderen \"unreguliereten\" haben meistens einen \"Kuhhandel\" mit der Gemeinde abgeschlossen..... Einnahmenteilung ect. Bei den regulierten beißen die Gemeindeoberen im Moment noch auf Granit. Es wurden Gutachten und Gegengutachten erstellt, Gemeindemandataren mit Amtshaftung gedroht wenn sie keinen Anspruch auf AG Kapital und Liegenschaften erheben usw. usw. Stimmt es, in Tirol wurde das Flurverfassungsgesetz zu gunsten der Gemeinden geändert. Seid bzw. waren eure AG reguliert oder nicht (Grundbuch) ?



  21-09-2015 18:56  anderson
AGRARGEMEINSCHAFTEN
Hallo,
wir sind genauso reguliert worden, wie Vorarlberg auch. Tirol und Vorarlberg haben überhaupt die exakt gleiche Historie. Nur wurde bei uns die Erkenntnis getroffen, dass die Regulierung ungültig weil verfassungswidrig ist. Zudem wurden drei Erfindungen gemacht: Atypisches Gemeindegut, das sich "irrtümlich" im Eigentum einer AGM befindet. Dazu kann man praktisch jede AGM erklären, da (wie oben beschrieben) keine Überprüfung der Eigentumsgeschichte zulässig ist. Dann gibt es nun eine Substanz. Das ist praktisch alles: Wald, Gebäude, Grundstücke, Almen, Geräte, Wege usw. Die gehört der substanzberechtigten Gemeinde. Den Bauern gehören nur noch "historische" Bezugsrechte, die aber mit einem reellen Bedarf begründet sein müssen. (Holz gibts trotz quantitativen Rechten also für den Holzzaun und den Kachelofen, aber verkaufen darf man das nicht. Alles andere nennt sich "Überling" und gehört wieder der Gemeinde.) Und der monokratische Substanzverwalter, der ungewählt der Chef der AGM ist und vom Gemeinderat bestimmt wird. Der hat überall das letzte Wort, bei allen Entscheidungen, bei allen Abrechnungen usw.
mfg
anderson

  21-09-2015 19:34  Agrargem
AGRARGEMEINSCHAFTEN

Hallo kronehitbauer, hier eine Möglichkeit
http://www.agrar-info.at/
die andere wäre googeln bei RA Dr. Brugger
aber bedenke, jeder schreibt für sein Klientel, ohne Gesetze und Verordnungen zu lesen erfragst
du überall nur die halbe Wahrheit.



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