Antworten: 6
  24-03-2015 20:59  Obersteyrer
Öpul neu
Hallo Weiß jemand bezüglich der Bodennahen Gülleausbringung bescheid ,habe vor kurzen mit einem Landwirt gesprochen der meinte der Schwanenhals würde auch zählen ein anderer sagte mir das man den Punkt Bodennahe Gülleausbringung aus dem Öpul nehmen kann .Ist irgendetwas davon richtig hab darüber nix näheres gefunden ausser das mind.50 Prozent der Gülle bodennahe ausgebracht werden muss also schleppschlauch ,und dies über Rechnungen belegt werden muss . Danke im Voraus Gruss Obersteirer

  25-03-2015 08:19  palme
Öpul neu

Ja was einer meint, und was wirklich ist, da gibt es Unterschiede ..............

Auch in dieser Maßnahme gilt der übliche Verpflichtungszeitraum von mindestens fünf Jahren.

mittels Schleppschlauchverfahren 1 Euro/m³

mittels Gülleinjektionsverfahren 1,20 Euro/m³


  25-03-2015 19:43  Rescha1
Öpul neu
Wenn man die bodennahe Gülleausbringung mit dem Herbstantrag 2014 beantragt hat, kann man diese Maßnahme heuer noch stornieren

  25-03-2015 21:23  Obersteyrer
Öpul neu
@Rescha1 Hallo Kann man nur den Punkt Bodennahe Ausbringung aus den Öpul streichen? Gruss Obersteirer


  25-03-2015 21:23  Obersteyrer
Öpul neu
@Rescha1 Hallo Kann man nur den Punkt Bodennahe Ausbringung aus den Öpul streichen? Gruss Obersteirer

  26-03-2015 19:56  Rescha1
Öpul neu
Hallo Obersteyrer: Ja, das geht, einfach bei der Abgabe des MFA Online das "Hakerl" bei dieser Maßnahme herausnehmen .

  26-03-2015 21:35  Obersteyrer
Öpul neu
@Rescha 1 Hallo Danke werde ich machen . Gruss Obersteirer



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