Berufung gegen Tierprämienbescheid

Antworten: 5
  03-07-2006 09:57  forestry
Berufung gegen Tierprämienbescheid
Werte Berufskollegen!

Wie vielen anderen, so ist es auch mir im letzten Jahr ergangen; bei der MUKU-Prämie wurde gekürzt, gestrichen aufgrund der Rundung, da es ja keine halben Kälber gibt, (ausser in den AMA-Büros). Die AMA hat sich dann noch gebrüstet - in einer Zeitschrift - an so und so viele Betriebe (österreichweit tausende Betriebe) wurde für das Jahr 2005 keine Prämie aus dem oben besagten Grund ausbezahlt - wär interessant was die "AMA-Heinis" oder gewisse Bauernvertreter sagen würden, wenn man ihnen ihren Jahresgehalt plötzlich um 10% kürzt.

übrigens meine Berufung zum Tierprämienbescheid wurde schlechthin ignoriert

ich freu mich schon so richtig auf die nächste AMA-Kontrolle

  03-07-2006 14:16  Edelhofschueler
Berufung gegen Tierprämienbescheid
Alle Macht Austria = AMA ! Gegen die kannst nur was machen wennst zäher bist als sie es sind! Am ehesten nervt sie ständiges Anrufen und Nachfragen - aber das mußt Monate und evt.Jahrelang betreiben.Du kannst damit Dein Recht erzwingen weil es denen zu blöd wird. Vorm Volksanwalt haben die auch Respekt!
Das Problem ist dass dort Leute beschäftigt sind die anderswo nicht unterkommen. Das gleiche bei den Vorortkontrolloren!

  06-07-2006 16:22  Alexa
Berufung gegen Tierprämienbescheid

hallo
auch mir haben sie die MUKU- Prämie gestrichen, die AMA hat mir
3 Kalbinnen als Mutterkühe angerechnet, natürlich waren dann die Kälber zuwenig, und die Prämie pfutsch, habe trotz Berufung bis heute noch keinen Cent erhalten !

  06-07-2006 22:13  kokosbussi
Berufung gegen Tierprämienbescheid
Hallo,
wenn ihr das Merkblatt lest, dann steht da:
Prämienbegünstigte Tiere sind Kühe, die der Erzeugung von Kälbern für die Fleischerzeugung dienen...

das ist nichts Neues, sondern gab es schon immer.

Die Kontrolle der Abkalbequote und die Behaltefrist ist hauptsächlich gekommen, weil es halt auch gewisse Landwirte und Händler gab, die ausgemärzte Kühe mästeten und auch für diese die Prämien beantragten - der Schlachtung zuführten und immer wieder ersetzten und sich so über die Haltefrist raften...

Für richtige Mutterkuhhalter oder auch gemischte Betriebe sollte 50 % Abkalbungen und von diesen 50 % mind. zwei Monate am Betrieb zu halten kein Problem sein, ansonsten ist ja die Mutterkuhhaltung sowieso unwirtschaftlich. Und falls es nachweislich Fruchtbarkeitsprobleme gibt und diese auch behandelt werden, hat man erfahrungsgemäß auch mit Berufung gute Chancen.

LG kokosbussi :-)

PS: Über die automatische Beantragung bin ich nicht glücklich, da vor allem für gemischte Betriebe (Milch- und Mutterkuh) die Beantragung und Ersatzregelung ziemlich kompliziert ist - Stichwort MUKA - Milchlieferung...


  08-07-2006 10:34  Edelhofschueler
Berufung gegen Tierprämienbescheid
Richtig ! Du brauchst nur 2, 3 Sachen hartnäckig durchstehen, dann wirst Du wie ein rohes Ei behandelt. Korrekt wie es sich gehört - aber bis es soweit ist mußt Du eine absolut saubere Weste und unglaubliches Stehvermögen haben.



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