Antworten: 7
  10-02-2015 16:46  LenaRed
Hofabgabeklausel
Notwendig oder überholt? Was in Österreich schon lange abgeschafft wurde, wird in Deutschland immer wieder diskutiert: Die Hofabgabeklausel. Für die einen ein bewährtes Instrument, für die anderen eine Beschneidung der Selbstbestimmung.
Was denken Sie? Braucht Deutschland die Hofabgabeklausel?

  10-02-2015 18:36  HBler
Hofabgabeklausel
wenn ich es richtig verstehe, geht es bei der Hofabgabeklausel darum, daß ein LW in Pension nur dann eine Rente erhält, wenn er keinen Besitz mehr an der Landwirtschaft hat.
Richtig verstanden ?
solange zur LWK Wahl meine Stimme als aktiver LW durch die doppelte Anzahl wahlberechtigter Pensionisten verwässert wird, gehe ich nicht wählen.
Das Wahlrecht zur LWKammer Wahl gehört geändert.
obiges Thema gehört in der Familie geregelt.
Ein Hoch auf jeden Übergeber, der in der Lage ist, Platz zu machen
Dazu braucht es meist Weitsicht, Nachsicht, Einsicht, und eine ausgeglichene Persönlichkeit



  10-02-2015 19:17  1Hansi
Hofabgabeklausel
Also ich finde die Regelung gut wenn der Hof nicht übergeben wird bekommt man keine Rente und nicht so wie bei uns mal schnell 5jahre verpachtet an die Frau oder sonst jemanden und die Rente bezogen und dann kann man sie wieder weiter betreiben . Es gibt da unzähliche die einfach nicht über geben wollen obwohl sie jemanden hätten die den Hof weiter führen würden . Und wenn wer niemanden in der Familie hat dann gibt es etliche die gerne einen Hof übernehmen . Nur muss man halt den über Gabe vertrag mit einander gestalten sonst findet man keinen .
Mfg.


  10-02-2015 20:28  rusticus
Hofabgabeklausel
vermögen (in welcher form auch immer) hat NICHTS mit dem bezug einer pension zu tun. dieses minimum an persönlicher freiheit sollte selbst in einem neokommunistischen system wie unserem kein thema sein. oder ist schon jemand auf die idee gekommen, dass jeder sein häusl oder seine eigentumswohnung übergeben muss, damit er vor 65 eine pension bekommt??
ebenso ist es JEDEM gestattet, nach erlangung des regelpensionsalters wieder dazuzuverdienen (manchen sogar früher...).

jeder soll mit seinem besitz machen können, was er will! und wenn der potenzielle hofübernehmer ein volltrottel ist, wird man sich's eben zweimal überlegen...



  10-02-2015 21:08  179781
Hofabgabeklausel
Auch dein Besitzdenken hat ein Ende rusticus. In die Kiste kann sich keiner etwas mitnehmen von seinem Eigentum. Und einer der nicht übergeben kann, weil sein Nachfolger ein Trottel ist, ist eigentlich ein armer Teufel. Da hat man nicht viel von der Pension, wenn man sich solche Sorgen machen muss.

Gottfried

  10-02-2015 22:06  rusticus
Hofabgabeklausel
da hast du recht, gottfried.
nur sollte halt der "trottel" den weg in die kiste nicht beschleunigen...


  10-02-2015 22:08  rossz
Hofabgabeklausel
@ Gottfried und Rusticus, -:)))

L. Gr.
v. Rossz

  15-02-2015 18:07  Bommes
Hofabgabeklausel
Vor Einführung der Hofabgabe in den 1960er Jahren war der typische Betriebsleiter über 70 und sein 50-jähriger Sohn und Hofnachfolger erhielt bestenfalls ein Taschengeld.
Aktiven Senioren bietet die Hofabgaberegelung genug Möglichkeiten z.B. durch die Gründung einer GbR im Vorfeld der Hofübergabe. Ein Altenteil ist übrigens auch ein verbrieftes Recht. Und wer seinem Junior nicht vertraut, der kann auch an einen Nachbarn verpachten.



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