Antworten: 20
  21-01-2015 07:27  Raps 83
ÖPUL UBB
Laut meinen neuesten Informationen müssen nun alle alten Blühflächen neu angelegt werden, damit diese als Bioversitätsfläche anerkannt werden. D.h. Pflug raus holen, umbrechen und 4 insektenblütige Mischungspartner anbauen! Das bringt einen ungeheuren Aufwand mit sich. Diese Maßnahme halte ich für relativ unnötig, insbesondere wenn mann sich die Ziele eines ÖPUL-Programmes anschaut. Nun ja, die Saatgutfirmen lächeln sich in die Hände!

  21-01-2015 07:57  Vollmilch
ÖPUL UBB
Man kann die vier Insektenblütigen auch einsäen! - Ohne Pflug.

Lg Vollmilch

  21-01-2015 08:19  baerbauer
ÖPUL UBB
soweit ich es verstanden habe bzw. informiert wurde, gehts nicht um pflug oder nur einsäen, sondern darum a) dass die vier mischungspartner eingesät wurden (ist ja mit beleg nachgewiesen) und b) es auch gewährleistet ist dass die vier sich auch etablieren - und da liegt (teilweise) das problem. wenn sich diese insektenblütigen nicht etablieren, dann hab ich wohl alles richtig gemacht, aber der sinn und zweck (blüten für insekten) wird nicht erreicht.....

  21-01-2015 08:26  manfreds
ÖPUL UBB
Ich habe im Herbst noch alle Blühflächen mit einem Totalherbizid behandelt und im Frühjahr säe ich die 4 Mischungspartner ein.


  21-01-2015 12:11  Jander
ÖPUL UBB
Grüss Euch

Ich habe leider keine Antwort sondern eine zusätzliche Frage.

Im ÖPUL Merkblatt 2015 Stand 1.8.2014 steht:

Auf zumindest 5% der Summe aus Acker und gemähter Grünlandfläche des Betriebes sind Bodiversidätsflächen anzulegen.

Wir haben Acker und Grünland.

Kann man diese Biodiversidätsflächen jetzt wahlweise auf Acker oder Grünland machen oder muss man das anteilig auf Acker oder Grünland machen

Jander

  21-01-2015 15:19  Interessierter
ÖPUL UBB
Jander, die Grünlandanteile darfst du auf Ackerland anlegen, aber nicht umgekehrt, also die Ackeranteile müssen auf Ackerland angelegt werden. Alles ohne Gewehr....

  21-01-2015 15:19  Schaf_1608
ÖPUL UBB
Jander das kommt auf die Betriebsgröße drauf an...


  21-01-2015 15:24  Vollmilch
ÖPUL UBB
Damit es auch für das greening gilt, muss man auf mind. 5% der Ackerfläche Biodiv.kultur anlegen.

Es gibt übrigens ein aktuelles ÖPUL - Merkblatt!

Lg Vollmilch

  21-01-2015 16:36  hubi97
ÖPUL UBB
5 % Greening hat jeder der die Basisprämie (1.Säule) ausbezahlt bekommen möchte, einzuhalten -- sobald Er oder Sie mehr als 15 Hektar Ackerfläche hat.
Bei Teilnahme am UBB nennt man es Biodiversität und man muß 4 verschiedene Bienentaugliche Mischungspartner ansäen.

Bei Nichtteilnahme am UBB heißt es Ökologische Vorrangflächen und man braucht für diese 5 % nur 2 Mischungspartner.
Außerdem kann man statt 5 % Brache, auch mit Eiweißfrüchten das Greening erfüllen mit Faktor 0,7 - bedeutet 7,16 % Soja, Pferdebohnen, Klee,...
Weiters kann man statt 5 % Brache auch mit Winterbegrünung das Greening erfüllen - Faktor 0,3 - bedeutet ca. 16,5 % Winterbegrünung OHNE Abgeltung = sinnlos
ZUSÄZTLICH hat man beim UBB die ÖPUL Landschaftselemente (Obstbäume,.....) zu erhalten !!

weiters hat man beim UBB ab 5 Hektar Ackerfläche die Fruchtfolgeauflage mit Max. 75 % Getreide+Mais und weiters Max. 66% von einer Kultur einzuhalten !

beim Normalen Greening hat man diese 75 % Auflage NICHT -- zwischen 10 und 30 Hektar Ackerfläche mind. 2 Kulturen anzusäen und Betriebe über 30 Hektar müssen 3 Kulturen haben - Max. 75 % einer Kultur und 2 Kulturen zusammen max. 95 %

Grünlanderhaltung ist im UBB auch strenger als im normalen Greening. bei Greening zählen die 5 % auf Nationaler Ebene - bei UBB darf Grünland nur dann umgebrochen werden, wenn man im Referenzjahr mehr als 20 % Grünlandanteil hat und innerhalb vom Referenzzeitraum von 2014-2020 dürfen NUR 10 %von dieser Fläche umgebrochen werden - Mindestens jedoch 1 Hektar- max. 5 Hektar !


  21-01-2015 17:10  hubi97
ÖPUL UBB
An alle Ackerbauern:

Dank Unabhängigen Bauernverband (UBV) wird die Winterbegrünung auch OHNE UBB-Teilnahme ausbezahlt.
Im ursprünglichen Entwurf vom LW-Ministerium war eine Bindung dieser ÖPUL Maßnahme an UBB oder Bio vorgesehen !
Der UBV Vertreter im Pflanzenbauausschuß hat durchgebracht, daß Winterbegrünungsteilnahme auch OHNE UBB zur unverrückbaren OÖ Position wurde und diese positive Änderung wurde in Wien vom Pflanzenbaudirektor Krumphuber durchgebracht !

Denn sonst hätte kein Einziger Schweinehalter mehr Winterbegrünung angesät, weil Jeder die ganze Fläche (95 %) für Getreide und Mais braucht und nicht wie im UBB vorgeschrieben 25 % Alternativen säen kann und will !!


  21-01-2015 20:00  Jander
ÖPUL UBB
Hallo

@Schaf 1608

Ja es kommt auf die Betriebsgröße an. Hab mir jetzt auf der AMA Seite das aktuelle Merkblatt angeschaut.


Öpul 2015 Stand Dezember 2014:

"Ab einer Ackerfläche von 15 ha sind die "Biodiversidätsflächen " so anzulegen, das auf zumindest 5% der Ackerfläche Biodiversidätsflächen sind"

Also bis zu einer Ackerfläche von 15 ha kann man dies Flächen auch allein auf Grünland anlegen

  22-01-2015 08:01  sakura
ÖPUL UBB
an Alle,
wenn das stimmt, was hubi97 schreibt, dann ist der UBV mit viel besseren Leuten in der LWK vertreten, als der BB.
das würde ich mir in NÖ auch wünschen.

  22-01-2015 08:41  kirro
ÖPUL UBB
Hallo hubi97
Bitte nenne mir die Seitenzahl im ursprünglichen Entwurf, wo das drinnen steht. Ich kann es nicht finden. Da gibt es bei Winterbegrünung und System Immergrün, KEINE UBB-Bindung. Erst im entgültigen Programm, ist bei System Immergrün die UBB-Bindung.
mfg
kirro

  22-01-2015 11:29  Radagast
ÖPUL UBB
Kurz vor der Wahl mit unbeweisbaren Aussagen um sich schmeißen.
Das nenn ich Wahlkampf pur. Aber ich denke die Leute sind gscheiter.

  22-01-2015 11:40  payment
ÖPUL UBB
Da gibt es bei Winterbegrünung und System Immergrün, KEINE UBB-Bindung. Erst im entgültigen Programm, ist bei System Immergrün die UBB-Bindung.
und wer segnet des ab??? hähh???, hähhh??
der reisecker ist im bauer und fordert den agrardiesel!!!!! UNGLAUBLICH.........

  22-01-2015 11:55  ast99
ÖPUL UBB
Wie lange hängen wir eigentlich noch alle in der Luft? Da wird von unserer Vertretung immer gesprochen, dass wir Planungssicherheit brauchen. Und nach bereits eineim Übergangsjahr 2014 wird immer noch von "vorbehaltlich der Genehmigung" gesprochen. Das wird solange weitergehen, bis der Schelling seine Unterschrift unter die Steuerreform setzt, und das wird, wenn es überhaupt eine Einigung gibt noch einige Zeit dauern. Und so langsam können wir gar nicht schauen, ist wieder ein halbes Jahr um. Soviel zu Planungssicherheit!

  22-01-2015 14:02  hubi97
ÖPUL UBB
@kirro,
@radagast,
Der Pflanzenbaudirektor von LWK in Linz kann Ihnen sicher gerne bestätigen, daß im ursprünglichen Entwurf vom Feb. 2013 es KEINE Winterbegrünung OHNE UBB Bindung gegeben hat !!!!

  22-01-2015 14:42  hubi97
ÖPUL UBB
@kirro,
@radagast,
in der Broschüre "Stand ÖPUL Disussion" stand sogar noch am 18. 9. 2013, daß Basismaßnahme (UBB) = Einstiegsvoraussetzung für ALLE übrigen ÖPUL Maßnahmen !
Seite 4 oben !

  22-01-2015 15:45  kirro
ÖPUL UBB
@hubi97
Wer hat die Broschüre schon im September 2013 veröffentlicht ????
Ich habe den "Final draft 31.3.2014" vor mir, da steht bei einigen Maßnahmen (Ertragsstei. Betriebsmittel, Verzicht Fungizide, seltene Kulturpflanzen, usw.) die Verpflichtung zu UBB dabei. Aber sicher nicht bei der Winterbegrünung.
Schau dir folgenden Link an (ab Seite 253, geht es um UBB). Dann frag den Pflanzenbaudirektor, woher er seine Information hat.
www.bmlfuw.gv.at/land/laendl_entwicklung/le-07-13/LE2020.html
mfg
kirro

  22-01-2015 17:11  hubi97
ÖPUL UBB
@kirro,

daß Sie als " normaler Bauer " erst am 31.3. 2014 Info erhalten haben ist klar - Ausschußmitglieder haben die Ersten Infos schon im Feb. 2013 bekommen (und dürfen diese auch gesetzlich verpflichtet nicht weiterleiten) und da ist eben drinnengestanden (auch noch im Sept.2013) , daß ALLE ÖPUL Maßnahmen incl. beider Begrünungsvarianten an UBB als "Einstiegsvoraussetzung" bebunden sind.
UND OHNE UBV in der LWK wäre das auch so gekommen - das ist so sicher wie das AMEN im Gebet !
Dieser Entwurf störte weder den Roten, Blauen und auch nicht den BBlern - nicht mal dem Ackerbauvertreter vom BB aus Bez. LL in diesem Ausschuß, weil dieser die 25 % Alternativverpflichtung mit Zuckerrüben erfülllt.
Das Argument vom UBV Vertreter, daß OHNE Begrünung der Güllebetriebe die Nitratbelastung im GW steigen würde, hat "gestochen" bzw. jedem bis hin zu Ruprechter eingeleuchtet !

  24-01-2015 14:03  Seniormaster
ÖPUL UBB
Hey Leute, Ihr redet über Schnee von Gestern:
Bei der BBK Veranstaltung für diese vertrottelten LSE wurde Gestern auch gesagt dass die Biodiversitäts Begrünungen zwar von der EU mit Neuaussaat gefordert werden, dass die Österr. Interpretation jetzt mit 15% Neuaussaat kurz vor der Entscheidung steht.
Das andere Programm ist (fast) identisch wie im Vorschlag übernommen worden, außer das BIO Betriebe wieder mal ein Zuckerl bekommen und keine 5% Stilllegen müssen ( damit aber auch nicht mehr die 5-10% mit 450€ haben) .



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