Antworten: 3
Landw.Anhänger im Strassenverkehr
Guten Abend!
Habe heute erfahren, daß für landw. Anhänger neue Verordnungen ab Herbst geben soll.
1. Alle Anhänger die auf öffentl. Strassen verwendet werden, müssen typisiert und angemeldet sein.
2.Wirtschaftsfuhren, egal ob gepresst od. lose, müssen abgedeckt werden, wenn auf öffentl. Strassen gefahren wird.
Kann irgenwer dazu nähere angeben machen?
Oder ist das alles nur ein dummes Gerücht?
Landw.Anhänger im Strassenverkehr
Hallo Haho,
was im Herbst kommt, weiß ich nicht. Zur Zeit gilt die 26. KFG-Novelle und da kennt sich schon niemand aus. Weder die Exekutive noch die Zulassungsstellen. Die Novelle ist gültig seit 01.01.06 und da sind Sibrazug (Umsteckbremsen) bis zu einem Gesamtgewicht von 8000 kg wieder erlaubt, so fern sie die erforderliche Bremsverzögerung von 2,2 erreicht.
Also auch die Ausgabe über Verkehrsordnungen die der "fortschrittliche Landwirt" einmal herausgeben haben - stimmen nicht mehr.
Ich habe mal bei ein paar ö. Hersteller nachgefragt. Tiefes Schlafen im Walde... alle sind auf dem alten Stand. Außer die Fendt Firma Roher, die hat es in Ihren News.
Landw.Anhänger im Strassenverkehr
Ich glaube, alle Hänger zu typisieren und anzumelden ist doch unvorstellbar, da dürfte doch keiner mehr bei uns fahren.
Na ja wäre ja wieder ein gefundenes fressen für die Versicherungen...... Man solls nicht verschreien, gell??
Donald
Das Forum wurde am 21.01.2021 geschlossen und ist für unsere User als Archiv einsehbar.
Das neue Forum der Fachzeitschrift LANDWIRT finden sie hier!
Wir bitten um Ihr Verständnis!