UaB- ungerechte Behandlung hinsichtlich Steuer?
Ein Landwirt, der bis zu 10 Fremdenbetten im Rahmen von Urlaub am Bauernhof vermietet, übt einen landwirtschaftlichen Nebenerwerb aus unde erzielt somit aus dieser Tätigkeit Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft. Voraussetzung dafür ist, dass die Landwirtschaft und die Zimmervermietung von derselben Person (zB Landwirteehepaar) ausgeübt werden.
Hier gibt es einige Dinge die steuerrechtlich zu beachten sind.
Was ist Ihre Meinung zum Thema? Finden Sie dass Urlaub am Bauernhof steuer- und sozialversicherungsrechtlich ungerecht behandelt werden?
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