Antworten: 9
  14-08-2014 18:33  hermes
Waldenteignung
Hallo Forum Mitglieder!

Die Diskussion in der Kleinen Zeitung über das Schwammerl klauben von Nichteigentümern gipfelt heute in einem Leserbrief dessen Verfasser behauptet die kleine Waldnutzung mit dem Pilze sammeln sei ein ersessenes Recht für Privatpersonen.
Außerdem möchte ich in meinem Wald die Pilzernte selbst durchführen, die wöchentliche Erntemenge wäre ca. 50 kg und in Udine in Italien selbst am Markt verkaufen. Preis ca. € 40,-/kg.
Was sagt Ihre zu diesem Thema?


  14-08-2014 19:38  179781
Waldenteignung
Ein Beispiel aus "alten Zeiten": Ein Gutsbetrieb in unserer Gemeinde, der mehrere 100 ha Wald besitzt, hat das immer so gelöst, das Beeren oder Pilze sammeln nur erlaubt war, wenn man einen Erlaubnisschein dabei hatte. Dieser wurde zum Eigenbedarf und auf persönliche Anfrage im Büro der Gutsverwaltung ausgestellt. Wer ohne solche Erlaubnis angetroffen wurde, den hat der Förster von dem Grundstück verwiesen.
Soviel zum Thema "ersessenes Recht".

Gottfried

  14-08-2014 21:16  Restaurator
Waldenteignung
grüsse @woodster,
ich hab zu diesem thema in einem anderen thread die entsprechenden passagen reingestellt. so steht es im "lehrprinz", der ausbildungsschrift für jäger und sollte dir eigentlich weiterhelfen:
 

  14-08-2014 22:40  Restaurator
Waldenteignung
vielleicht, @woodster, wär es einen versuch wert den schaden durch einen unabhängigen gutachter feststellen zu lassen und dem herrn wegen befangenheit und amtsmissbrauch auf die zehen zu steigen???

Huber Walter Ing. Mag.
8322 Studenzen, Studenzen 20
30.06 Feldbau Spezialisierung: land- und forstwirtschaftliche Betriebswirtschaft
91.70 Landwirtschaftliche Betriebe
94.03 Kleinere landwirtschaftliche Liegenschaften
der wär so einer.
vielleicht kann er dir sonst einen tipp geben, fragen kost nix (hoffentlich :) )


  14-08-2014 23:20  jfs
Waldenteignung
So alleine ist man als nichtjagender Grundbesitzer auch wieder nicht. Es gibt schon Stellen an die man sich wenden kann. Am Besten lässt man sich nach solch einer Begehung ein schriftliches Protokoll mit Unterschrift geben. Auch Fotos sind recht brauchbar. Damit tut man sich bei beeideten Gutachtern schon wesentlich leichter. Es hat die Jägerschaft Schlichtungsstellen ebenso wie die LWK oder BH. Einfach einmal recht energisch nachfragen! Übrigens wäre dies eine Aufgabe für den Jagdverwaltungsbeirat in welchem meist Nichtjäger und damit eher unvoreingenommene Personen sitzen sollten.

  15-08-2014 03:54  Darki
Waldenteignung
Da ich selbst Waldbesitzer bin und das Schwammerlklauben auch zulasse.
Wie willst das rechtlich und steuerlich machen?
Einfach nach Udine fahren und dein Kramerstand aufreissen wird wohl ned gehen.
Ersessenes Recht ist es ja nicht, also wozu aufregen.
In deinem Fall musst halt schneller sein als die Schwammerlräuber!
Mir persönlich ist es egal, ob und wieviel Schwammerl da jemand rausträgt.
Was das alles mit dem Wildverbiss zutun hat weiß ich zwar nicht aber naja.
Tipp an die Waldbesitzer:
Ich "unterstütze" mittlerweile die zweite Generation der frisierten Mopedfahrer mit hin und wieder 10 Liter Super 95; Bei mir hat das unregelmäßige Jahrelange Befahren von meinem Waldgebiet durch die Jungs, den Wildverbiss komplett abgedreht, nur hin und wieder mal ein verfegtes Bäumlein. Die Jäger regen sich zwar auf dass sie fast kein Wild mehr zu Gesicht bekommen, was mich allerdings auch ziemlich wenig juckt! ;-)

  15-08-2014 09:10  rotfeder
Waldenteignung
Hallo!
Da kann man nichts machen, Schwammerl sind für alle da. Man muß sich denken, das ja ohnehin nur ein geringer %Satz geerntet wird. Und man kann selber auch in fremden Wäldern stöbern, abernten und wenns die Zeit erlaubt nach Udine fahren.

  15-08-2014 09:21  krasnitw
Waldenteignung
Vorgangsweise bei Wildschäden. (in Kärnten)

1. Schäden erheben, laut Unterlagen der LK. Wenn möglich mit Jagdausübungsberechtigten, sonst selbst.

2. Schäden in Rechnung stellen.

3. Bei Nichtbezahlung der Rechnung, Antrag an die Wildschadensschlichtungsstelle der Gemeinde richten. Die Schlichtungsstelle ist verpflichtet eine Lösung herbeizuführen.

4.Waldbegehung mit Förster, am besten gleich mit Bezirksforstinspektion. Erhebung ob Waldverwüstung §16 (Kärnten) gegeben.

5. Forstbehörde muss dann Anzeige auf Waldverwüstung an Behörden weiterleiten. Maßnahmenkatalog setzen.

  15-08-2014 14:34  Fallkerbe
Waldenteignung
@woodster,
zustimmung.

die Schwammerln kann von mir aus suchen wer will.

@darki,
bei uns sind die Wälder großteils leider zu steil für die Endurojungs, und wenn sie nur auf den forstwegen rumheizen kratzt das den wildbestand nicht.


  15-08-2014 15:46  Darki
Waldenteignung
Tja Fallkerbe
Also hat entweder bei mir jemand das Wild ausgeflogen, oder es hilft.
Geschossen wurde nämlich schon länger nichts mehr.
Und die fahren nur auf den Forstwegen.



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