30-01-2014 16:16  Ziegenpetra
Einfriedung für Auslaufhaltung von Schweinen in Bayern
Hallo liebe Forenmitglieder,
hat jemand Erfahrung mit der geeigneten (vorschriftsmäßig ausreichenden) Einzäunung wenn man im schönen Bayernland (zwei) Schweine wie in der SchHaltHygV §2 Absatz 11 halten will?

Auslaufhaltung:
Haltung von Schweinen in Ställen, wobei für die Tiere die Möglichkeit besteht, sich zeitweilig im Freien
aufzuhalten.

In Anlage 1, Abschnitt I, Satz 4 steht nur etwas vage:
Auslaufhaltungen müssen nach näherer Anweisung der zuständigen Behörde so eingefriedet werden, dass ein Entweichen der Tiere verhindert wird. Sie müssen durch ein Schild \"Schweinebestand - unbefugtes Füttern und Betreten verboten\" kenntlich gemacht werden.

Nachdem das je nach Landkreis recht variabel gesehen wird, wollte ich erst mal nach der gängigen Lösung guggen, sonst wird mir womöglich prinzipiell gleich die ultimative Hochsicherheitslösung angetragen. ;-)

Gruß
der Mann von der Ziegenpetra


  16-02-2014 22:58  Berkner
Einfriedung für Auslaufhaltung von Schweinen in Bayern
Dann Schau halt mal im Internet nach, was in den Ausführungsbestimmungen steht.
z. B. unter http://www.rechtliches.de/vv/info_SchHHygAH.html
Allein das ist rechtsverbindlich – sogar in Bayern, wo die Amtsveterinäre öffentlich sagen, dass sie das nicht schert, was Gesetzgebung ist, sondern dass sie selber das bestimmen, was Recht ist.
Gesagt von einer Gruppe Veterinäre zu mir auf einer Diskussion über Sauen in Gruppenhaltung in Grub auf wörtliches Vorlesen einer Textpassage aus den Eu-Richtlinien über Schweinehaltung.
Welche sie natürlich nicht kannten, die Herren Staats-Veterinäre.
Wie sie auch sonst gerade in südlichen Bayern , wo es oft mehr Rindviecher als Schweine gibt, nicht allzu viel Ahnung über die Gesetzgebung in der Schweinehaltung haben, aber bei Kontrollen fleißig irgendetwas nicht begründbares anordnen – meist nur, um sich wichtig zu tun.
Bitten Landwirte dann um die konkreten Textangaben irgendeines Gesetzes, auf welches sich diese Anordnungen beziehen, bekommen sie keine Antwort – weil es die nämlich gar nicht gibt!
Nur haben die wenigsten Berufskollegen die Zivilcourage, diese anmaßenden Beamten in ihre Schranken zu weisen, weil sie Repressalien fürchten.
Aber auch das sollte man irgendwann einmal durchstehen und diese Herren entsprechend auf Nomalniveau zurechtstutzen bzw. gegebenenfalls verklagen.
Dann gibt’s a Ruah!
Gruß von einem Preußen, der sich genug mit den „Mir san Mir und da san mia dahoam“ herumgeschlagen hat.
Vergessen dabei immer mal einen Besuch in der Befreiungshalle in Kelheim/Donau, die ansonsten liebenswerten Bayern, wo sie sich die Österreichischen und Preußischen Feldherren als Standbilder anschauen können, die auch ihnen ihr Land gesichert haben – smile. http://www.befreiungshalle.org/feldherrentafeln.html
Ist kein Bayer dabei!!
Gruß
Fritz
www.fritzberkner.de


  17-03-2014 00:52  Ziegenpetra
Einfriedung für Auslaufhaltung von Schweinen in Bayern
Hi Fritz,
danke für deinen Link zu den Ausführungsbestimmungen. Hätte schon ehr geantwortet wenn das Forum eine automatische Benachrichtigung bieten würde bei Antwort auf einen Beitrag.

So wie es aussieht, komme ich nicht drum herum den Außenzaun doch etwas einzugraben.
"Der Zaun sollte zuverlässig gegen Unterwühlen gesichert sein."

Aber auch wieder nix genaues, was ist zuverlässig ? Nichts auf dieser Welt ist 100%ig !

blöde Arbeit!



  17-03-2014 08:02  Tyrolens
Einfriedung für Auslaufhaltung von Schweinen in Bayern
das musste dir ein Amtssachverständiger beantworten können.
Sind halt diese elenden unbestimmten Gesetzesbegriffe, wo es sich dann die, die es können, richten können.



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