Antworten: 6
Grundkauf
Hallo!
Habe eine Frage an euch.
Möchte ein Waldgrundstück in der Größe von 0,71ha kaufen.
Der Verkäufer möchte nun von mir wissen, wieviel Einkommenssteuer er zu entrichten hat und wie das funktioniert.
Besten Dank für eure Antworten.
Grundkauf
Hallo rabesreith,
soweit ich weiss, zahlt der Verkäufer 30 % Einkommenssteuer vom GEWINN ( = euer jetziger Verkaufspreis minus
sein alter Einkaufspreis = sein Gewinn). Wenn er das Waldstück kürzer als 10 Jahre besitzt, kommt die
Spekulationssteuer zu tragen, und er zahlt 50 % vom Gewinn.
Verkauft er den Grund zu seinem alten Einkaufspreis, zahlt er keine Einkommenssteuer.
l.G. Hermann
Grundkauf
Hat das keiner mitgekriegt, dass wir im Vorjahr die Immobilienertragssteuer umgehängt bekommen haben?
Grundkauf
Grundsätzlich wirkt die Immobiliensteuer nur auf den Wert eines Bau-Grundstückes- verschiedene Steuersätze je nachdem wann umgewidmet wurde. Beim Wald gibt es keine Immosteuer hier greift unsere bekannte Grunderwerbsteuer (3,5%) außer du bist Grundstücksnachbar. Zu versteuern ist allerdings der Ertragswert des stehenden Holzbestandes. Im Normalfall ist es für den Verkäufer immer besser zuerst das Holz zu ernten und zu verkaufen (keine Est wenn er vollpauschaliert ist ) und dann den nackten Waldboden zu veräußern.
Grundkauf
@6629930
Das kann ich leider nicht bestätigen. Grunderwerbssteuer ist auch als Grundstücksnachbar fällig, wenn der zuständige Beamte der Agrarbezirksbehörde durch den Kauf keine Verbesserung der Waldbewirtschaftung sehen will. Das Diktat der leeren Kassen eben.
@walterst
Das Steuerpaket des vergangenen Jahres treibt seltsame Blüten. Ich habe vor einigen Jahren mit der Republik Österreich im öffentlichen Interesse ein Stück Auwald getauscht, das für Hochwasserschutzmaßnahmen gebraucht wurde. Da der Notar erst jetzt mit der Übertragung betraut wurde, hätte ich dafür Grunderwerbssteuer zahlen sollen. Da ich deshalb ja nicht mehr Grund besitze, konnte ich den zuständigen Beamten überzeugen, das meine Grunderwerbssteuer auch die Republik übernimmt. Ob man vor einem Jahr daran gedacht hat?
LG A.
Grundkauf
@adampower
Habe gleich zweimal das Immosteuerproblem:
a) Vor ein paar Jahren Grundabtretung für Hochwasserschutz auf Basis eines Vorvertrages. Die endgültige Vermessung und die behördliche Durchführung dauerte einige Jahre. Der endgültige Vertrag kam daher erst im Okt 2012, bei der Finanz im Bereich der Immosteuer.
b) Ebenfalls wegen öffentlichen Interesse (Kanalbau) einen Vertrag geschlossen wegen Grundabtretung für eine Pumpstation, die Umsetzung zieht sich, gebaut wurde noch nicht. Werde den Grund jetzt sicher nicht mehr auf Basis der Vereinbarung vor der Immosteuer abtreten. Mal schauen was die Gemeinde dann sagt.
Besonders störend jedenfalls, dass die öffentliche Hand bei Altverträgen Verzögerungen verursacht, dass man dann in die Steuer reinrutscht. Zufall oder böse Absicht ?
Das Forum wurde am 21.01.2021 geschlossen und ist für unsere User als Archiv einsehbar.
Das neue Forum der Fachzeitschrift LANDWIRT finden sie hier!
Wir bitten um Ihr Verständnis!