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Umwidmung in Bauland (Eigenbedarf)
Hallo!
Bei mir (uns) steht demnächst der Neubau eines Wohnhauses am Plan. (in NÖ)
Jetzt wäre meine Frage, wie das mit umwidmen in Bauland abläuft.
Soweit ich weis geht das mit Umwidmen von Grünland / Ackerland in Bauland nur wenn es direkt an Bauland angrenzt. tut es in diesem Fall aber nicht direkt (10m Wiese sind dazwischen, und auf der anderen Seite eine Straße).
Ein Freund meinte;
ALs Hofnachfolger darf man mehr oder weniger überall bauen, solang es im Umkreis von 200m zum Haupthaus ist. (also die Umwidmung erfolgt rasch, und ohne wenn und aber) er meinte nur das es ev. Problematisch sein könnte, weil der "Bauer" mein Onkel ist.
Hat jemand Erfahrungen damit und würde mir diese gerne mitteilen? :-)
Ich möchte nicht ganz unwissend bei der Gemeinde vorstellig werden.
Vielen Dank für eure Rückmeldungen / Antworten!
SG
Umwidmung in Bauland (Eigenbedarf)
@chr87
Die Raumordnungsgesetze sind Landessache, also je nach Bundesland tw. unterschiedlich.
Meist ist es so, dass ein Bauer seine Gebäude inkl Haus auch im Grünland bauen darf, also gar keine Umwidmung notwendig ist. Bauen im Grünland vom Nichthofbesitzer dürfte schwierig sein.
Wo eine Umwidmung erforderlich ist, sollte man Vorlaufzeiten einplanen. Die Zeiten, wo der Bagger fast am grund steht und schnell noch eine Einzelbewilligung vom Bürgermeister abgeholt wird, sind vorbei.
Was geht oder nicht geht entscheidet grundsätzlich die Gemeinde, die meist noch die Pläne vom Land als Aufsichtsbehörde absegnen lassen muss.
Umwidmung in Bauland (Eigenbedarf)
ich sehe das so wie chr38.
Umwindmung ist nicht erforderich bzw. du baust praktisch im Grünland, aber die Voraussetzung ist, dass dieses Auszughaus bzw. Betriebsleiterhaus zum Betrieb gehört.
Ab zur Gemeinde und Detais abklären.
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