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Grundstück überschreiben
Hallo zusammen!
Folgendes: Ich möchte auf einem Grundstück von uns bauen. Derzeit steht Haus, Stall und Stadel (sehr verfallen, kommt alles weg) darauf und die verbaute Fläche kann ich weider bebauen, laut Gemeinde.
Jetzt ist folgendes: Ich möchte das mein Großvater, dem es gehört, mir das Grundstück überschreibt, also schenkt. Das kommt unter Landwirten doch bestimmt öfters vor.
Wer kennt sich da bei den Behördenwegen (Notor, Grundbucheintragung,...) aus?
Danke für die Antworten!
Grundstück überschreiben
Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass man zum Notar muss.
Man kann auch einen Anwalt mit dem Übergabevertrag betrauen.
Grundstück überschreiben
Hallo Christoph 38 Du hast recht, wenn du schreibst, dass man im Falle einer Grundübertragung nicht zum Notar muss. Aber nur ein Notar, oder das Bezirksgericht ist berechtigt, Unterschriften zu beglaubigen. Ein Rechtsanwalt kann zwar einen Vertrag ausfertigen. Aber er muss ihn ebenso beglaubigen lassen als wenn du den Vertag selbst errichtet hättest. Kosten fallen immer an, egal wer den Vertrag gemacht hat. Wenn ich dem Bernhard einen guten Rat geben darf, dann soll zum Schmied und nicht zu Schmiedl gehen.
Liebe Grüße euer Neudecker
Grundstück überschreiben
Du solltest auch dran denken - selbst wenn Dein Opa Dir den Grund wirklich für 0€ überläßt wird das Finanzamt das nicht anerkennen. (Sonst würde jeder jedem auf dem Papier immer alles schenken und der Staat leer ausgehn) Dein Opa muß den Grundstückswert dann zum ortsüblichen Kaufpreis als Gewinn bzw Einnahme versteuern!!
Grundstück überschreiben
der opa, @herbie801, wird eher nix zahlen, aber der begünstigte, weil schenkung > schenkungssteuer.
ich hab anfang der 90er jahre eine landwirtschaftliche fläche um damals 30öS/m² gekauft, mitten in einem landschaftsschutzgebiet. kurz danach kam die forderung des finanzamtes. es wurde argumentiert, dass der preis in dieser gegend 300öS wäre (baulandpreis ausserhalb der landschaftsschutzgebietgrenze und 2km entfernt) und demnach hätten mir die verkäufer 270öS pro m² geschenkt. is recht eng geworden, aber dann is mir eingefallen, dass eine nachbarin 1 1/2 jahre vorher die nachbarparzelle um 22öS an die abgabenbefreite gemeinde verkauft hat. erst mit dem hinweis darauf und einer notariell beglaubigten kopie dieses vertrages, sowie dem hinweis, dass die gemeinde durch die abgabenbefreiung keinen grund zum hinterziehen hätte, haben sie mich dann letztlich in ruhe gelassen.
Grundstück überschreiben
@ Restaurator .... kann sein ;) könnte aber auch sein das beide belangt werden.
Ich kenne es so das dem "Verkäufer" der tatsächliche Wert als Bertriebsgewinn angerechnet wird.
Mein Vater hat seinem Bruder letztes Jahr nen Grund geschenkt, dennoch wurde meinem Vater der theoretische Kaufpreis als Einnahme angerechnet (obwohl nicht vorhanden!) Also steuerpflichtig.
Umgemünzt auf das Thema hier:
Somit müßte der Opa egal ob Betriebsinhaber, Arbeiter oder selbst in Rente das Ding versteuern. Da es auf dem Papier ein Verkaufserlös ist.
Grundstück überschreiben
also, @herbie801, fass ma zusammen:
bei einem findigen finanzbeamten werden sie dem opa den theoretischen kaufpreis versteuern und beim enkel die grunderwerbs-, sowie schenkungssteuer.
die raubritter haben sich seinerzeit wenigstens net hinter paragrafen versteckt. insofern waren die ehrlicher.
Grundstück überschreiben
@Bernhard91
Einen Schenkungsvertrag, Kaufvertrag oder Übergabsvertrag kannst du mit etwas Geschick selbst schreiben. Es kommt darauf an was da drinnen steht, der Vertragsgegenstand muss ordentlich beschrieben sein und die Aufsandungserklärung muss passen sonst wird das Grundbuchsgesuch abgewiesen. Die Unterschriften müssen beglaubigt sein (Notar, Gericht), Unbedenklichkeitserklärung vom Finanzamt vorliegen (Grunderwerbssteuer, Immobilienertragssteuer), Genehmigung von der Grundverkehrskommission, falls lw. Grundstück. Das Grundbuchsgesuch musst du dann auch selbst machen.
Ein Notar oder Rechtsanwalt nimmt dir halt diese Arbeit (und das ist viel, wenn man es das erste Mal macht) ab, die du aber auch bezahlen musst.
Ad Schenkungssteuer: die ist seit 1.August 2008 nicht mehr zu bezahlen, eine Schenkung über 10000.- muss jedoch beim Finanzamt angezeigt werden.
Zu bezahlen sind die Grunderwerbssteuer (3,5% vom dreifachen Einheitswert) und die Grundbucheintragungsgebühr (1,1% vom dreifachen Einheitswert bei Verwandten in gerader Linie)
Eine Schenkung unterliegt nicht der Immobilienertragssteuer.
Ganz wesentlich ist aber, vorausgesetzt der Großvater will das überhaupt, ob noch andere Angehörige da sind die im Falle des Ablebens des Großvaters Pflichtteilsansprüche stellen können. Dann ist nämlich der Beschenkte unter Umständen zur Herausgabe des Geschenks verpflichtet, falls diese Ansprüche nicht aus anderem Vermögen des Großvaters befriedigt werden können.
Hier solltest du dich absichern, entweder durch Pflichtteilsverzichtserklärungen oder durch Einräumung von einem Wohnungsrecht, dann entspricht es mehr einer Übergabe und der Wert der Schenkung ist nicht so groß.
Außerdem solltest du vorher noch klären ob und wie du bauen darftst.
lg
Michi
Grundstück überschreiben
@nugl
Beiträge, wie Deiner machen das Forum lesenswert.
Wollte ich nur gesagt haben....
Grundstück überschreiben
Vielen Dank für Eure vielen Antworten! Besonders die von "nugl" haben sich mit meinen Recherchen meistens gedeckt.
Wie ich bauen darf habe ich mich auf der Gemeinde schon erkundigt. Die Hauptgründe warum ich das Grundstück überschreiben lassen will, sind Wohnbauförderung und wenn mein Opa mal nimmer ist, dass das Grundstück nicht in die Verlassenschaft geht und ich dann lange warten muss.
Mit meinem Großvater und auch mit meiner Mutter (wäre Alleinerbin) habe ich das schon ausgemacht und die finden auch das es so am Besten ist.
Ich werde mich aber an einen Notor wenden, kostet halt bestimmt sehr viel, aber wir kennen uns da alle zu wenig aus und ich möchte nicht ewig darauf warten.
Auf jeden Fall nochmal danke für Eure Antworten. mfg Bernhard
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