MFA Pachtfläche herausnehmen

Antworten: 4
  23-10-2013 21:45  Quacksi
MFA Pachtfläche herausnehmen
Ich bin Pächter eines kleinen Grundstückes unter 1, 00 ha.
Der rechtmässige Besitzer verkauft (möchte das demnächst machen) an einen Hausbewohner die Fläche für Wildtiere. Der neue Käufer ist scheinbar nicht im OPUL, laut Infos des Besitzers.
Ich muss nur bei der BBK die Fläche herausnehmen und passt oder?
Die Fläche ist auch unter der Toleranzgrenze von 10 %


  24-10-2013 08:58  Josefjosef
MFA Pachtfläche herausnehmen
serwus,

wennst unter der Toleranzgrenze von 10% bist, sollte das so passen, meiner Meinung nach.
Sollte für dich kein Problem sein. Ich habe demnächst auch eine ähnliche Situation.
gruß
Josef


  24-10-2013 20:46  rotfeder
MFA Pachtfläche herausnehmen
Hallo!
Null Problem, wenn die Fläche ab 2014 nicht mehr bei deinem Betrieb ist, da ja der Verpflichtungszeitraum mit Ende 2013 erfüllt ist. Wichtig ist nur, das die Verpflichtung bis 31. Dez 2013 eingehalten wird, z.B. bei Bio.

  25-10-2013 20:38  bali
MFA Pachtfläche herausnehmen
Hallo, die Antwort von Rotfeder ist seit heute nicht mehr richtig

1. ÖPUL-VERPFLICHTUNGSABGLEICH DER ANTRAGSJAHRE 2013 MIT 2014 WIRD ZWINGEND
Verlängerung einzelner Maßnahmen für ÖPUL-Betriebe ist neu zu bewerten.

Im Zuge der Verhandlungen mit der EU-Kommission über das ÖPUL-Verlängerungsjahr 2014 haben sich Änderungen zum bisherigen Stand ergeben, die das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft in einem aktuellen Erlass bekannt gegeben hat. In Folge des Genehmigungsprozesses stellt sich ein ÖPUL-Verpflichtungsabgleich des Antragsjahres 2013 mit 2014 als zwingend heraus. Entgegen dem bisherigen Vorhaben ist dieser Datenabgleich von der AMA durchzuführen. Die ursprünglich geplante Vorgehensweise, wonach sich Verringerungen von Verpflichtungsflächen im Jahr 2014 nicht auf den bereits schon erfüllten Verpflichtungszeitraum auswirken, gilt daher nicht mehr. Flächenverluste eines Betriebes in 2014 (bekannt zu geben im Mehrfachantrag-Flächen 2014), welche vom Folgebewirtschafter nicht gleich- oder höherwertig im Rahmen des ÖPUL 2007 weitergeführt werden und über die Toleranzgrenze (10% der Maßnahmenfläche, jedoch maximal 5,00 ha beziehungsweise jedenfalls 0,50 ha) hinausgehen, können demnach eine Rückforderung zurück bis in das erste Jahr der Verpflichtung, also auch bis 2007 (!), zur Folge haben. In die Toleranzgrenze werden die Herausnahme aus der landwirtschaftlichen Nutzung (HLN) und die Reduktion von Teilnahmeflächen am eigenen Betrieb (zum Beispiel Umwandlung von Mähwiesen zu Dauerweiden bei Teilnahme an "Mahd von Steilflächen") ebenfalls eingerechnet, teilt die AMA heute mit.

Seitens Österreichs ist jedoch geplant, dass - vorbehaltlich der endgültigen Version der zu ändernden Sonderrichtlinie ÖPUL 2007 - Flächenverringerungen (Pachtflächenverluste) im Jahr 2014 im Zuge des künftigen ÖPUL-Verpflichtungsabgleichs 2013/14 nicht zu einer Rückforderung für den schon erfüllten Verpflichtungszeitraum führen, wenn nachgewiesen werden kann, dass ein schriftlicher Pachtvertrag, der zumindest bis 31.12.2014 abgeschlossen war, vorzeitig schriftlich gekündigt wurde; ein schriftlicher Pachtvertrag, der unbefristet abgeschlossen war, vorzeitig schriftlich gekündigt wurde oder ein schriftlicher Pachtvertrag, der zumindest bis 31.12.2013 abgeschlossen war, nicht mehr verlängert wurde.

Aufgrund der wahrscheinlichen Änderungen zum Jahr 2014 ist daher die Verlängerung einzelner Maßnahmen für ÖPUL-Betriebe neu zu bewerten, insbesondere wenn absehbar ist, dass bei Flächenweitergaben im kommenden Jahr der Folgebewirtschafter diese nicht gleich- oder höherwertig weiterführen wird oder Verringerungen (Pachtflächenverluste) nicht in einen der oben angeführten Punkte fallen werden. Die AMA wird über die weiteren Entwicklungen des Genehmigungsprozesses informieren, sobald neuere Erkenntnisse vorliegen, verweist gleichzeitig auch auf das geänderte Informationsblatt zur ÖPUL 2007 Verlängerung auf ihrer Homepage unter www.ama.at - ÖPUL - Merkblätter.



  29-10-2013 22:34  Quacksi
MFA Pachtfläche herausnehmen
ich meine - entschuldigung, dass kann es aber nicht sein wenn ein Pachtgrundstück das 2014 nicht mehr gepachtet wird - Über 5 Jahre zurückgefordert wird.
Das wäre Kindergarten pur... und Russland 1910. Planwirtschaft, alles gleich auf die Ewigkeit!



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