10 kmh Anhänger auf 25 "aufrüsten"

Antworten: 13
  23-09-2013 20:50  179781
10 kmh Anhänger auf 25 "aufrüsten"
Wenn man bei einem nicht zugelassenen ungebremsten Anhänger neue Achsen einbaut und Druckluftbremsen nachrüstet, darf man dann ohne weiteres mit 25 kmh damit fahren, oder muss das von einer Werkstatt oder Behörde freigegeben werden?

Gottfried

  23-09-2013 22:55  wickinger83
10 kmh Anhänger auf 25 "aufrüsten"
2leiter druckluftgebremste hänger dürfen in der landwirtschaft 25kmh ohne typenschein fahren. bei selbstumbauten denke ich genauso
mfg wickinger

  24-09-2013 00:01  jfs
10 kmh Anhänger auf 25 "aufrüsten"
Wickinger hat recht. Nur musst ein Bremsattest für den Hänger haben. Bei 25kmh kannst ihn auch anmelden, ohne Pickerlpflicht. Die entsprechende Beleuchtung, auf der rechten Fahrzeugseite eine unverwischbare Aufschrift mit den Gewichten, Name und Adresse des Besitzers, Unterlegkeil (mind. einer) ab 750kg GW. Wichtig ist auch eine Freigabe des Achsenherstellers für die gewünschte Geschwindigkeit. Typisierte Anhängeöse. Sollte so ziemlich alles sein.

  24-09-2013 10:54  fergie
10 kmh Anhänger auf 25 "aufrüsten"
hallo
es muß die beleuchtung passen,
ein Bremsattest muß da sein und mitgeführt werden,
ein typenschild muß vorhanden sein
und bei umgebauten lkw kippern (1Achser) oder ähnlichem brauchst eine bestätigung einer werkstatt über fachgerechten umbau deichsel und schweißen (deichsel stark genug...)


  24-09-2013 17:14  sowe
10 kmh Anhänger auf 25 "aufrüsten"
Also Mal hergehört. Habe vor zwei Monaten einen neuen Anhänger auf 25 km/h umtypesiert. Dafür braucht man: 1. gebremste Achse,2.sämtliche Beleuchtungen. 3. Bremsentest incl. Ausdruck einer Werkstätte. 4. einen Öldruckspeicher und eine Bestätigung der Fachwerkstätte über den ordnungsgemäßen Einbau.

  24-09-2013 18:27  tiroler
10 kmh Anhänger auf 25 "aufrüsten"
einfacher ist 25km taferl über das 10kmh drüber picken

  24-09-2013 19:02  rbrb131235
10 kmh Anhänger auf 25 "aufrüsten"
Mit einen nicht angemeldeten Hänger, egal wie ausgerüstet, darf in Österreich nur mit 10 km/h gefahren werden, auch wenn ein 25 km/h Pickerl darauf ist.

rbrb13

  24-09-2013 19:45  AnimalFarmHipples
10 kmh Anhänger auf 25 "aufrüsten"
Stimmt so nicht :

Siehe § 58 Abs.1 Z.2 KDV kennt zwei Arten von "nicht zum Verkehr zugelassenen Anhängern", nämlich einerseits "Anhänger im Rahmen eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes gemäß § 62 Abs.4" (25 km/h) und andererseits alle anderen (10 km/h)

Zu § 62 siehe den Link.
 

  24-09-2013 20:32  179781
10 kmh Anhänger auf 25 "aufrüsten"
Danke für die Tipps. Wie so oft die konkreteste Antwort kommt von afh.

Gottfried

  24-09-2013 21:53  rbrb131235
10 kmh Anhänger auf 25 "aufrüsten"
Hallo afh, jetzt wird es aber lustig für mich.
Ich habe einen Hänger, der zwar eine 25 km/h Tafel besitzt und zu dem mir zu meiner obige Behauptung mitgeteilt wurde, ich darf, wenn ich ihm nicht anmelde nur 10 km/h fahren.
Jetzt steht im Gesetz ich dürfte ohne Anmeldung bei land u. forszwirtschftlicher Verwendung 25 km/h fahren, wenn die Bremsanlage so gesteuert ist, dass wenn ich mit dem Traktor bremse, auch gleichzeitig der Anhänger gebremst wird.
Diese Vorrichtung hat mein Traktor nicht, also darf ich nur 10 km/h fahren.
Jetzt meine konkrete Frage.
Wenn mein Hänger angemeldet ist, nicht aber gleichzeitig mit dem Traktor gebremst werden kann, darf ich dann trotzdem 25 km/h fahren ?

rbrb13

  24-09-2013 22:03  BreiHu
10 kmh Anhänger auf 25 "aufrüsten"
Hi. Haben einen Brantner Kipper. Ist auf 25 kmh typisiert. Der hat jedoch nur ein seilzugbremse zum in die traktorkabine geben. Und der traktor mit dem gefahren wird muss ein bestimmtes eigengewicht haben. Mfg

  24-09-2013 23:31  AnimalFarmHipples
10 kmh Anhänger auf 25 "aufrüsten"
@rbrb13 - meines Erachtens unabhängig von der Anmeldung JA :

§ 6 Abs.11 letzter Satz KFG :

"Landwirtschaftliche Anhänger, mit denen eine Geschwindigkeit von 25 km/h nicht überschritten werden darf, dürfen auch bei einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3 500 kg als einzige Bremsanlage eine Auflaufbremsanlage oder bei Anhängern bis zu einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 8 000 kg eine Bremsanlage haben, die unabhängig von der Betriebsbremsanlage zu betätigen ist."

Der Unterschied zum weiter oben verlinkten § 62 Abs.4 KDV besteht in der Tonnage, also von 8001 bis 18000 kg muß die Bremsanlage von Zugfahrzeug und Anhänger synchron zu betätigen sein, bis 8000kg ist beides zulässig (und bis 3500kg dürfen ungebremst 10 km/h gefahren werden).

Der Vollständigkeit halber auch noch § 61 KDV zum Ziehen von zum Verkehr zugelassenen Anhängern (siehe Link)

Hoff ich hab das jetzt richtig dargestellt, bin etwas müde.

(Man kann übrigens auch einen 10km/h-Anhänger anmelden, dazu gab es hier vor einigen Monaten eine Frage eines Kollegen, der mit dem Ballenwagen über die tschechische Grenze muß.)
 

  25-09-2013 20:29  rbrb131235
10 kmh Anhänger auf 25 "aufrüsten"
Hallo afh, danke für die wirklich gute Information.
Ich war zu diesen Thema schon öfter in Diskussionen verwickelt und wurde dahingehend informiert, dass ein unangemeldeter Anhänger immer nur 10 km/h fahren darf, was nun eindeutig widerlegt ist.

Danke

rbrb13


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