Antworten: 6
  14-08-2013 14:53  Christoph38
Privatkonkurs
von meiner Frau hat jemand ein Lager gemietet (ca € 100/Monat) und schon länger nicht bezahlt:

gestern der Brief vom Rechtsanwalt des Herrn Pleitiers:

der Herr XY ist ganz gewaltig zuverlässig, bla bla usw, ein super Typ, der eben völlig unverschuldet etc...

man bietet eine freiwillige Quote von 3,6%, wenn der Rest erlischt

Wer mit dem freiwilligen Ausgleich nicht einverstanden ist, muss laut Anwalt damit rechnen "aller Voraussicht nach deutlich weniger zu erhalten".

  14-08-2013 15:13  Hans1900
Privatkonkurs
Muss man im Privatkonkurs nicht mind. 10% an Gläubiger zurückzahlen?

  14-08-2013 17:29  AnimalFarmHipples
Privatkonkurs
Das SOLLTE man zumindest, allerdings können entweder die Gläubiger sehrwohl auch einem niedrigeren Sanierungs-, Ausgleichs- bzw. Zahlungsplan zustimmen oder aber kann auch das Gericht bei Ablauf der Abschöpfungsfrist (bzw. nach deren allfälliger Erstreckung) die Restschuldbefreiung auch schon bei einer niedrigeren Quote erteilen.
Der hier angebotene Prozentsatz ist aber ausnehmend gering, der Schuldner müßte demnach eigentlich schon sehr alt, sehr krank oder wirklich heillos überschuldet sein.
Der außergerichtliche Ausgleichsversuch ist aber ohnehin nur eine Voraussetzung für die Insolvenzanmeldung, es muß darauf nicht reagiert werden; ich hab auch noch nie erlebt, daß alle Gläubiger mitspielen, Finanz und Krankenkassen dürfen das zB gar nicht, dh. es wird ohnehin zu einem gerichtlichen Insolvenzverfahren kommen.
Es sollte aber jedenfalls der Bestandsvertrag zur Auflösung gebracht werden, sofern der Schuldner dafür keine insolvenzfesten Sicherheiten anbieten kann.

  14-08-2013 21:34  soamist2
Privatkonkurs
hipples,
zitat:
Finanz und Krankenkassen dürfen das zB gar nicht, dh. es wird ohnehin zu einem gerichtlichen Insolvenzverfahren kommen.
zitat ende

frage: kennst du den fall persönlich oder woher kommt dein wissen dass FA und Krankenkasse auch auf der gläubigerliste stehen ??

oder einfach nur angelerntes anwaltliches kaffeesudlesen in einklang mit der möglichen aussicht auf eine fette honorarnote?















  14-08-2013 21:52  Drauhexe
Privatkonkurs
Wir haben leider auch hie und da Kunden, die in Konkurs gehen (meist Privatkonkurs). Da die Beträge die die Leute uns schulden meist eher niedrig sind, schaut meistens gar nichts dabei für uns raus. Manchmal ist es wirklich besser, das Geld gleich als uneinbringlich zu verbuchen und sich nicht weiter zu ärgern.

Liebe Grüße
Drauhexe

  15-08-2013 07:45  fendt_3090_2
Privatkonkurs
@soamist2
Du hast das Gelesene falsch ausgelegt. FA und Krankenkasse waren nur als Beispiele angegeben, nicht als in diesem Fall Betroffene.

Mfg.

  15-08-2013 11:07  Arbeiter
Privatkonkurs
Verlang einen 30 Protzendigen außergerichtlichen Vergleich an. Der Versuch ist es wert.
Der Rechtsanwalt bekommt 100 % von seinen Kosten.




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