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MR-Arbeit geweblich ?
Hallo zusammen. Soweit ich weiß, ist MR-Arbeit ( Von Bauer zu Bauer unter ÖKL, und ohne Verrechnung der eigenen Mannstunde zum Selbstkostenpreis) zwar der SVB zu melden, aber diese Umsätze sind nicht Aufzeichnungspflichtig und brauchen der SVB nicht gemeldet werden. Es gibt auch keinen Zuschlag zu den SV-Beiträgen. Wie sieht das aus steuerlicher Sicht aus? Was hat es mit der 33 000 Euro Grenze auf sich? Wer weiß hier mehr, Was machen Ausfahrer in Zukunft, die diese Grenze Überschreiten usw. Danke führ Eure Antworten John1
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