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Nachbesserungsklausel bei Grundverkauf
In der Presse wird kritisiert dass sich die Republik bei einem Grundverkauf sich zu erwartende Umwidmungsgewinne nicht gesichert hat.
Nachbesserungsklausel heisst das Zauberwort
Ich vermute dass sich auch viele bäuerliche Grundverkäufer hier Kritik aussetzen. ;-)
Grundverkauf zu einem reduzierten Preis für sozialen Wohnbau ohne Nachbesserungsklausel.
Oft genug kommt es vor, dass Grundstücke von der Gemeinde erworben und an junge Familien weiterverkauft werden. Dann wird gebaut und in manchen Fällen das fertige Haus samt Grund zum vollen Preis weiterverkauft.
Eine Nachbesserungsklausel wäre in solchen Fällen nicht schädlich, allein schon ummöglciher Kritik der Presse zu begegnen, die Landwirte würden sich Grund billig abluchsen lassen und dann laut nach Förderungen schreien. ;-)
http://diepresse.com/home/panorama/oesterreich/1389787/Aspern_Republik-verzichtet-auf-Millionengeschaeft?_vl_backlink=/home/index.do
Nachbesserungsklausel bei Grundverkauf
sozialer wohnbau sagt eh schon alles: einer gibt, einer nimmt
oft ist es so, dass man nur eine umwidmung bekommt, wenn man der gemeinde verkauft.
bei uns gibts zu viel bauland lt. gemeinde, aber das neue gemeindehaus wird in einer grünzone errichtet, wo man normalerweise nie eine baulandwidmung bekommt.
lg
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