Online Auktion und deren rechtliche "Ausnahmen" ?

Antworten: 9
  25-03-2013 17:14  __joe007
Online Auktion und deren rechtliche "Ausnahmen" ?
Hallo,

ich habe da bei einer Online Auktion was ersteigert und habe erst beim Zuschlag entdeckt, dass der Anbieter den Artikel während der Auktion verändert hat.

Bin ich zum Kauf verpflichtet?
Ich meine: ich lese nicht bei jedem Mal bieten bis, den kompletten Artikelzustand bzw. Beschreibung "NOCHMALS" durch, ....

Kennt sich rechtlich wer aus ?

ev. AFH ?

DANKE !!

lg JoE

P.S.: Gilt der Spruch: Änderungen vorbehalten? Wenn ja, versteigere ich einen neuen Mercedes und liefere einen 15 Jahre alten, ... Wo sind wir den da ?


  25-03-2013 19:08  Steira
Online Auktion und deren rechtliche "Ausnahmen" ?
Hallo,
Ich würde mich da direkt an landwirt.com wenden, sind normal sehr freundlich und zuvorkommend!
Da kannst du sicher alles ausreden.

MFG A STEIRA

  26-03-2013 10:00  zehentacker
Online Auktion und deren rechtliche "Ausnahmen" ?
Hallo!
Als Konsument und Letztverbraucher hast Du großzügige Rücktrittsmöglichkeiten. Bei Streitigkeiten ist der Gerichtsstand Dein zuständiges Gericht. Die Änderung des Angebotes wird ja wahrscheinlich zu beweisen sein. Verschwiegene Mängel können bei jeden Kauf zur Rückabwicklung führen.
f

  26-03-2013 12:01  Christoph38
Online Auktion und deren rechtliche "Ausnahmen" ?
evtl zurücktreten vom Kauf
vor kurzem vom OGH entschieden
 


  26-03-2013 12:02  AnimalFarmHipples
Online Auktion und deren rechtliche "Ausnahmen" ?
Ganz so einfach ist das nicht.

Abgesehen vom bereits angesprochenen Problem der Beweisbarkeit der Anbotsänderung kommt es primär darauf an, welche Regelungen die Auktionsplattform zu diesem Thema trifft und insbesondere auch zum darüber hinaus noch anwendbaren Recht.

Nach österreichischem Recht käme der Kauf durch Übereinstimmung der Parteien bezüglich Kaufgegenstand und Preis wirksam zustande. Wird das Anbot nachträglich verändert, fehlt eine solche Übereinstimmung, es sei denn, die Regelungen der Auktionsplattform erlauben das. Letzterenfalls könnte evtl. noch Irrtum geltend gemacht werden (Arglist ?). Auktionsregelungen, nach denen ein Anbot nachträglich auch noch verschlechtert werden kann, wären konsumentenschutzrechtlich wohl unwirksam. Allenfalls ließe sich das Problem auch noch über das Gewährleistungsrecht oder die sog. Verkürzung über die Hälfte lösen (Rückabwicklung, wenn krasses Mißverhältnis zwischen Preis und Wert besteht, sofern derlei nicht wirksam ausgeschlossen wurde bzw. es sich um einen Gegenstand der besonderen Vorliebe handelt, zB ein Sammlerstück).

Möglicherweise wäre auch eine Haftung des Plattformbetreibers zu prüfen, wenn keine ausreichenden technischen Vorkehrungen gegen nachträgliche Anbotsverschlechterungen getroffen wurden (wobei aber eine Sorglosigkeit des Käufers, der zB bezahlt hat ohne zu überprüfen, was nun erstanden wurde, oder der sich auf einen unsicheren Zahlungsmodus eingelassen hat, mit in Betracht zu ziehen wäre).

Die Frage läßt sich beim hier gegebenen Sachverhalt im Detail nicht beantworten, ich bin zu diesem Themenkreis auch kaum bewandert, trau mir eine einigermaßen stichhaltige Antwort auch nur zu, wenn es sich um eine österreichische Auktionsplattform handelt, der Verkäufer ebenfalls in Österreich sitzt und ausschließlich österreichisches bzw. auch Unionsrecht anzuwenden ist.
Sprengt aber aufwandsmäßig vermutlich selbst dann den Rahmen einer Internet-Gefälligkeitsauskunft und für entgeltliche Rechtsauskünfte gibts zu dem Thema jedenfalls Geeignetere als mich. Sorry.

  26-03-2013 12:35  __joe007
Online Auktion und deren rechtliche "Ausnahmen" ?
VIELEN DANK EUCH ALLEN !!!

Ich hoffe ich kann mich einigen, ...

LG JoE


  28-03-2013 17:17  sidney
Online Auktion und deren rechtliche "Ausnahmen" ?
hallo joe

was ist rausgekommen bei dir?

  11-04-2013 20:41  __joe007
Online Auktion und deren rechtliche "Ausnahmen" ?
Habe dem Onlione Haus ein ehrliches Mail formuliert, wo inhaltlich alle Antworten hier eingebunden worden sind. Also mit dem Link von dem Artikel bis zu einigen Statements.

Weiters habe ich informiert, dass ich eine "fette" Rechtsschutzversicherung habe, und nicht "deppert" bin, daraus hat sich der ganze Versuch eines schäbigen "übers Tisch ziehen" in Luft aufgelöst.

Ich bedanke mich bei euch ALLEN, für eure Hilfe und sage:" Zusammen gehts !! "

lg JoE

  12-04-2013 06:03  zehentacker
Online Auktion und deren rechtliche "Ausnahmen" ?
Guten Morgen!
Ein vernünftiger Meinungsaustausch unter Berufskollegen, dazu sollte dieses Forum meiner Meinung nach dienen. Wer wem wann wählt, dabei wird das Kreuzerl dann doch geheim gemacht, und darüber bis zur persönlichen Beleidigung streiten, find ich sinnlos.
Dass Du dein Problem gelöst hast ist doch posetiv.
MfG ferdinand

  16-04-2013 15:05  __joe007
Online Auktion und deren rechtliche "Ausnahmen" ?
DANKE !!



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