Online Auktion und deren rechtliche "Ausnahmen" ?Ganz so einfach ist das nicht.
Abgesehen vom bereits angesprochenen Problem der Beweisbarkeit der Anbotsänderung kommt es primär darauf an, welche Regelungen die Auktionsplattform zu diesem Thema trifft und insbesondere auch zum darüber hinaus noch anwendbaren Recht.
Nach österreichischem Recht käme der Kauf durch Übereinstimmung der Parteien bezüglich Kaufgegenstand und Preis wirksam zustande. Wird das Anbot nachträglich verändert, fehlt eine solche Übereinstimmung, es sei denn, die Regelungen der Auktionsplattform erlauben das. Letzterenfalls könnte evtl. noch Irrtum geltend gemacht werden (Arglist ?). Auktionsregelungen, nach denen ein Anbot nachträglich auch noch verschlechtert werden kann, wären konsumentenschutzrechtlich wohl unwirksam. Allenfalls ließe sich das Problem auch noch über das Gewährleistungsrecht oder die sog. Verkürzung über die Hälfte lösen (Rückabwicklung, wenn krasses Mißverhältnis zwischen Preis und Wert besteht, sofern derlei nicht wirksam ausgeschlossen wurde bzw. es sich um einen Gegenstand der besonderen Vorliebe handelt, zB ein Sammlerstück).
Möglicherweise wäre auch eine Haftung des Plattformbetreibers zu prüfen, wenn keine ausreichenden technischen Vorkehrungen gegen nachträgliche Anbotsverschlechterungen getroffen wurden (wobei aber eine Sorglosigkeit des Käufers, der zB bezahlt hat ohne zu überprüfen, was nun erstanden wurde, oder der sich auf einen unsicheren Zahlungsmodus eingelassen hat, mit in Betracht zu ziehen wäre).
Die Frage läßt sich beim hier gegebenen Sachverhalt im Detail nicht beantworten, ich bin zu diesem Themenkreis auch kaum bewandert, trau mir eine einigermaßen stichhaltige Antwort auch nur zu, wenn es sich um eine österreichische Auktionsplattform handelt, der Verkäufer ebenfalls in Österreich sitzt und ausschließlich österreichisches bzw. auch Unionsrecht anzuwenden ist.
Sprengt aber aufwandsmäßig vermutlich selbst dann den Rahmen einer Internet-Gefälligkeitsauskunft und für entgeltliche Rechtsauskünfte gibts zu dem Thema jedenfalls Geeignetere als mich. Sorry.