Hobbyweinbau & Planzkontingente

Antworten: 21
  19-03-2013 20:46  zehentacker
Hobbyweinbau & Planzkontingente

Hallo!
Auch wenn es nur ein Hobbybetrieb ist, ohne Meldung bei Finanzamt, Sozialversicherung und Kammer geht gar nichts. Das Grundstück muss in einer Weingartenlage sein,( Weinbaukataster auf der BH) Auspflanzrecht für 2000 M2 ist notwendig. Natürlich auch ohne Förderungen ( Öpul) gute Landwirtschaftliche Praxis in der Bewirtschaftung. ( wird von BH kontrolliert) Die geernteten Trauben bzw Wein muss form,- und fristgerecht der Kellerreiinspektion gemeldet werden. Betriebsnummer wird Dir zugeteilt, bei allen Behörden notwendig.
MfG ferdinand

  19-03-2013 21:44  nicotiana
Hobbyweinbau & Planzkontingente
Meines Wissens gelten Rebanlagen bis 5 ar nicht als Weingarten, brauchen auch keine Erntemeldung machen.

  19-03-2013 22:20  stefan_k1
Hobbyweinbau & Planzkontingente
Also bei 2000m² wirst mit dem Einheitswert sicher unter 1500,- € sein und dadurch fallen dir auch keine SVB an. Wenns nur ein kleiner Hobbygarten ist wirst wahrscheinlich auch nichts verkaufen und dadurch auch keine Steuern oder seh ich das falsch?

  19-03-2013 22:39  Restaurator
Hobbyweinbau & Planzkontingente
vergiss das ganze in der steiermark! bei uns ist alles in fester hand, alleine wie die pflanzrechte vergeben werden zeigt, wer da bevorzugt werden soll: bis 4 ha kriegst maximal 1 ha dazu, wer über 4ha hat, der kriegt bis zu 25% dazu. sprich: sie, die sich eh schon kropfert verdienen können immens wachsen, die kleinen sollen eher aufhören und ihre flächen - wenn's passt - an die grossen abtreten.
meine grundstücke (auch in der steiermark) waren nachweislich über jahrhunderte mit wein bepflanzt, an unserer heutigen wohnküche sieht man immer noch, dass sie ursprünglich das kellerstöckel war, sogar unser strassennamen weist auf den weinanbau hin. absolute weinbaulage, meine trauben können mit sicherheit überall mithalten wenn sie jemand mit dem entsprechenden know-how verarbeitet.
aber wenn du keinen grossen namen hast, dann geht halt nix.
ich betreib die flächen jetzt teilweise als streuobstwiese, kleine beerenkulturen und die mehrheit dient der fleischproduktion mit schaf und ziege - is auch weniger giftig und unterhaltsamer sowieso ;)
unseren traubensaftbedarf in jeder form deck ich ab, jeder sagt "bist du narrisch, guat", aber wenn das so gewollt ist, bleibt es der öffentlichkeit vorenthalten ;)
wenn du wirklich mehr machen willst: teil dein grundstück in 500m² - parzellen. eine für dich, eine für deine frau, eine für die tochter, usw. - wenn das halt geht. dann setzt jeder seine eigenen 500m² an und der verwaltungsapparat darf dann ächzen und bauchgrimmen kriegen, aber es wird genau nix passieren - ausser du lässt dich von eventuellen leeren drohungen einschüchtern.
manchmal braucht's eine eulenspiegelei um seinen lebenstraum zu erfüllen und wer lang fragt, geht weit irr.


  19-03-2013 23:00  schellniesel
Hobbyweinbau & Planzkontingente
Hallo!

SVB Sozialversicherung der Bauern
Hm wie bist den an die Fläche gekommen?
Was ist/war die Fläche vorher?
Warum BIO!!! bei WEIN?? Hast den Sachkundekurs net beim Herrn Klug besucht? :-)
Spritzgerät die Bugelspritze (Grauzone)wird auf dauer net zielführend sein!!

Die Lösung von Restaurator die Fläche eben aufzuteilen ist in der stmk auch aus meiner Sicht die einzige Lösung um Wein auch über 5ar anzubauen den an ein Kontigent zu kommen ein langwieriges prozedere wo man auch vitamin b oder Glück braucht!

Allerdings weiß ich nicht wie das ein entfernter Bekannter von mir macht den der hat für heuer auch vor ca 0,5ha Weinfläche neu anzulegen...

Mfg Andreas

  19-03-2013 23:26  schellniesel
Hobbyweinbau & Planzkontingente
Naja wenn du den großen Sachkundekurs machst ist der nächst schritt eh der Pflanzenschutzführerschein mit dem bekommst dann auch alle Mittel.

Das mit dem BIO wird dir der Referent dann schon näher erklären wenn der Herr Klug ist mit Sicherheit.
Eventuell hast dann ein andere Sicht auf Bio Wein....

Wenn ich fragen darf wo der Kurs stattfindet?
Gleisdorf?
Und ja wenn ich den bekannten mal wieder treffe spreche ich ihn drauf an.

Ab 0,3ha kannst du auch eune Betriebnr beantragen dafür musst du dich aber bei der zuständigen Lk informieren...

Mfg Andreas

  19-03-2013 23:46  schellniesel
Hobbyweinbau & Planzkontingente
Ja man kann den schon beantragen allerdings nur mit einem gültigen Lichtbildausweis, Bescheinigung der Sachkundigkeit und nur persönlich bei der BH. Formular dafür hab ich schon über den Pflazenschutz Warndienst bekommen. Die Formulare wirst du dann beim Kurs denke ich schon erhalten...
Als ich den Kurs gemacht habe war noch mit 2015 die rede und man wusste noch nix genaues was nun wirklich kommt.

Na dann viel Spaß beim Kurs!
du wirst an mich denken wenn der Herr Klug mit Bio Wein loslegt :-) Kann ziemlich unterhaltsam sein *ggg*

Mfg Andreas

  20-03-2013 07:10  G007
Hobbyweinbau & Planzkontingente
Das einzige was im steir. Buschenschankgesetz konkret geregelt ist, ist folgendes:
Weinverkauf im Buschenschank ist nur möglich als Eigentümer, Pächter oder Nutznieser eines Weingartens mit dazugehörigen Presshaus. Auf gut steirisch gesagt, einen Weingarten pachten und zur Pressarbeit sollte eine Grundausstattung vorhanden sein. Zur Arbeit dazu kann ich mich eines Helfers oder sonstwem bedienen.
In der Buschenschank darfst Du nur Deinem eigenen Wein verkaufen!!!

  20-03-2013 08:23  G007
Hobbyweinbau & Planzkontingente

@Woodster
Du kennst schon die Privilegien der Buschenschänker gegenüber der Gastronomie?


  20-03-2013 10:43  blumentopferde
Hobbyweinbau & Planzkontingente
So, da bin ich wieder!
Hatte bei der Registrierung nicht meine Telefonnummer angegeben und wurde deswegen gelöscht. Ich hoffe, dass es diesmal klappt!

Da auch alle meine Beiträge gelöscht wurden, hier eine Kurzzusammenfassung, worum es geht, damit der Thread nicht so in der Luft herumhängt:

Im Grunde genommen geht es um 2 essentielle Fragen für mich als angehenden Hobbywinzer in der Steiermark:

1.) Gibt es irgendeine Möglichkeit, als Hobbywinzer bzw. Neueinsteiger in der Steiermark an Pflanzrechte zu kommen? Die Gesetzgebung macht es meiner Interpretation nach für nicht-etablierte Betriebe unmöglich, an Pflanzrechte zu gelangen.

2.) Gibt es irgendeine Möglichkeit auch ohne Pflanzrechte selbstgemachten Wein zu vermarkten? Man darf ja bei einer Gesamtfläche unter 500m² auch ohne Pflanzrechte Wein anpflanzen. Nur, darf man den auch vermarkten bzw. ausschenken? Etwa als Buschenschank, oder indem man ihn als "Wein ohne Herkunftsangabe" (früher Tafelwein) vermarktet, oder indem man Trauben von Produzenten mit Pflanzrechten kauft und diese verarbeitet?

Es sind hier ja schon einige wichtige Fragen beantwortet worden, nur diese beiden blieben bisher noch weitgehend unbeantwortet! Hoffe, das ändert sich!


  20-03-2013 11:39  zehentacker
Hobbyweinbau & Planzkontingente

Hallo Woodster, blumentopferde!
Ob meine Berufskollegen oder ich über ganzen Vorschriften begeistert sind, war nicht die Frage. Bei einen Selbstvermarkter Weinhauer und oder Heurigenbetreiber kommen sehr viele Vorschriften dazu. Die Landwirte, die zum Beispiel selbst Schlachten haben auch fast dieselben Vorschriften wie ein Großschlachthof.
Ob Du auf Deinen Grundstück einen Weingarten anpflanzen darfst und wegen des Pflanzrechtes, das kann Die die Bauernkammer gratis sagen. ( Landesgesetze, ich weiß nur NÖ) .
Als Weinhauer kannst Du pro Hektar maximal 1500 Liter Wein zukaufen, in Deinen Fall (2000m2) also 300 Liter oder die entsprechende Traubenmenge 400 kg. Ab dieser Grenze wäre das nur mit Gewerbe Weinhandel möglich, dann aber wahrscheinlich kein Heuriger sondern Gastronomie mit Gewerbeschein.
Insgesamt, ich an Deiner Stelle würde mit einen gut ausgebildeten Weinhauer in deiner Umgebung der Selbstvermarktet über Dein Projekt reden, der kennt die steirischen Gesetze und kann Dir praktische Ratschläge geben.
ferdinand

  20-03-2013 16:27  blumentopferde
Hobbyweinbau & Planzkontingente
@zehentacker:
Die Gesetzestexte habe ich vor mir liegen, sind ja auch alle über das RIS abrufbar. Und die sagen ziemlich eindeutig, dass ich ohne Pflanzkontingent bis zu 500m² Wein pflanzen darf, weil das dann gar nicht als "Weingarten" zählt.

Ich habe die nun ein bisschen durchgewühlt (Querverweise über Querverweise teilweise EU- teilweise Bundes-, teilweise Landesrecht *ächz*) und, soweit ich die Gesetze verstanden habe, ist es absolut nicht erlaubt "Wein aus Rebanlagen ohne Auspflanzrecht" herzustellen.

Das einzige was mir also übrig bliebe, wenn ich selbst Wein herstellen und vermarkten wollte, wäre

a) Trauben aus "Rebanlagen mit Auspflanzrecht" zu kaufen und zu Wein zu verarbeiten
>> und auch hier gibt es sicherlich strenge Auflagen, die ich bisher noch nicht herausfinden konnte.

b) Pflanzrechte erhalten
>> Und dies scheint in der Steiermark so gut wie unmöglich zu sein.
Nach Einsicht aller zur Verfügung stehenden Dokumente zum Thema Pflanzrechtvergabe in der Steiermark, scheint mir die einzige Möglichkeit, als Neueinsteiger ein Pflanzrecht zu bekommen, die zu sein, einen Qualitätsweinerzeuger zu finden, der mir unterschreibt, dass er die von mir produzierten Trauben aufkaufen würde. Da stellt sich dann die Frage, ob ich, sobald ich die Pflanzrechte habe, die Trauben selbst verarbeiten dürfte, oder sie weiteverkaufen MUSS.

Ich kenne leider keinen Selbstvermarktenden Klein-Weinbauern, der mir da weiterhelfen könnte werde aber natürlich die Augen offen halten! Und vielleicht liest ja hier einer mit ;-)

  20-03-2013 17:52  zehentacker
Hobbyweinbau & Planzkontingente
Hallo!
zu a) Weindeutsch ausgedrückt. Du besorgtst Dir den Gewerbeschein Weinhandel. Mit den kannst Du dann egal von wo, 100 Kilo Trauben aber auch Millionen Liter Wein einkaufen, verarbeiten und verkaufen. Ein Heurigenähnliches Lokal dann natürlich mit Gastgewerbeschein.
zu b) Die spezielle Gesetzeslage in der Steiermark kenn ich nicht.
Meine persönliche Meinung zu Deinen Projekt,. Ein Heuriger in bester Lage mit sehr guten Weinen und ebensolchen Essschmankerl ist sicher bei persönlichen Einsatz ein gutes Geschäft. Egal ob Du 500 m2 oder 50 Hektar hast, bei den üblichen steirischen Weinsorten ist der Termingerechte Rebschutz wichtig. Ab ende Mai bis mitte August alle zehn bis vierzehn Tage, das must Du machen. Bei Deinen kleinen Weinmengen ist die Verarbeitung ein Problem, abgesehen von den Investitionskosten der Kohlensäure,- und damit Aromaverlust, und der Sauerstoffeintrag.
ferdinand

  19-04-2013 10:02  blumentopferde
Hobbyweinbau & Planzkontingente
So, nach langer Abstinenz nun ein Update:
Ich hatte ein längeres Gespräch mit der Weinbaukatasterstelle und mir wurde folgendes mitgeteilt:

- bis 500m² ist es erlaubt, alles zu pflanzen, auch ohne Pflanzrechte.
- bei nicht in parallelen Zeilen angelegten Flächen wird zur Ermittlung der Fläche von einer Zeilenbreite von 3m ausgegangen.
- theoretisch ist es erlaubt, größere Flächen zu pflanzen, wenn man dabei mehr als 6m² Fläche je Rebstock belässt. Die Behörde sieht das aber nicht gerne und wird - sobald es den Anschein hat, es würde sich dabei um eine "landwirtschaftliche" Fläche handeln - dagegen vorgehen.
- Wein der auf solchen Flächen produziert wird, darf genaugenommen an NIEMANDEN, nicht einmal die engsten Bekannten und Verwandet ausgeschenkt werden.
- Wein, der in Umlauf gebracht werden darf, MUSS über ein Pflanzkontingent gepflanzt worden sein.
- Die Vergabe von neuen Pflanzrechten ist stark eingeschränkt. Große Betriebe, Hofübernehmer und Qualitätsweinproduzenten werden vorgereiht.
- Seiner Meinung nach ist es auch möglich, als Nicht-Qualitätsweinproduzent ein Pflanzrecht zu erwerben, laut der Checkliste zur Antragstellung für die Pflanzrechtsvergabe der Landwirtschaftskammer Steiermark ist dies jedoch nicht möglich, zumindest nicht, wenn man selbst auch Wein produzieren möchte.
- Laut ebendieser Checkliste ist es jedoch möglich, ein Pflanzrecht als reiner Traubenproduzent zu erwerben, wenn man eine Bestätigung bringen kann, dass die Trauben von einem Qualitätsbetrieb abgenommen werden.
- Erwirbt man sein Pflanzkontingent jedoch privat von einem Weinbauern, dann gibt es in dieser Hinsicht keine Einschränkungen.
- Es bleiben jedoch Einschränkungen bei der Lage: Es muss sich dabei um eine "Weinbaulage" handeln. Absolut ausgeschlossen sind Nord, Nord-Ost und Nord-West-Flächen.
- Ob diese alten Pflanzrechte an ein Grundstück gebunden sind, oder auch auf ein anderes übertragbar sind, habe ich leider vergessen zu fragen, und werde ich ggf. nachholen.
- Sobald man über einen "Weingarten" verfügt, d.h. einer Fläche über 500m² mit Pflanzrechten, ist es verboten, in der Steiermark nicht zugelassene Sorten zu pflanzen.
- Will man solche Sorten Pflanzen, muss man in der Fachabteilung 10A und/oder(?) 10B um eine zeitlich befristete (!) Versuchspflanzung ansuchen.
- Direktträger wird man jedochnicht einmal als Versuchspflanzung pflanzen dürfen.

Für mich bedeutet das, dass ich bis auf weiteres unter 500m² bleiben werde!



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