Antworten: 1
  09-03-2013 08:29  sturmi
EU-Holzverordnung
Na toll, jetzt haben die EU-Bürokraten auch uns Waldbesitzer erreicht! :-(
Land- u. Forstwirte müssen ab 3. März Dokumentationspflicht erfüllen. Heimische Waldbesitzer sollten kein Problem mit den neuen Bestimmungen haben. Die meisten geforderten Informationen wie Baumart, Sortiment und Menge werden auch für die Holzeinschlagsmeldung von der Forstbehörde abgefragt. Darüber hinaus sind vom Waldbesitzer Name und Anschrift des Käufers sowie Nachweise über die Legalität des Holzeinschlags für allfällige Kontrollen bereitzuhalten. Die Aufzeichnungen sind fünf Jahre lang aufzubewahren und der zuständigen Behörde bei Kontrollen zur Verfügung zu stellen.
http://www.waldverband.at/de/menu50/subartikel333/
MfG Sturmi

  09-03-2013 12:18  Darki
EU-Holzverordnung
Jo und?

Brauchst ja nur die Lieferscheine und Abrechungen aufbewahren.
Und bei Verkauf an Private schreibst`s mit Datum auf an Zettel!
Ansonsten wird auch jeglicher Dreck aufbewahrt.
Und schuld san net die Bürokraten, sondan de Stirzla de irgendwo billig im EU-Ausland des Holz einkaufen und do teuer verkaufen, ergo sölba schuld.
Verkaufe und handle jährlich seeeeeeehr viel Holz und rege mich auch nicht darüber auf also.
Sudarei do elendige immerfort.......



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