Wer zählt als "Veredelungsbetrieb" ?

Antworten: 11
  19-02-2013 17:11  biolix
Wer zählt als "Veredelungsbetrieb" ?
Hallo !

Auf Grund der neuen Einheitwertreform, werden ja viele Betriebe in die Teilpauschalierung wechseln.

Kennt schon wer die Definition für den "Veredelungsbetrieb", für den die Ausgabenpauschale statt 70% , dann 80% sein wird. Ab wie viel GVE wird diese gelten ?

Oder stimmt das Gerücht das ich heute gehört habe, die die "Urveredelung" , über den Kuhmagen, gar nicht als "Veredelung" zählen soll ?

lg biolix

  19-02-2013 19:11  Idealist
Wer zählt als "Veredelungsbetrieb" ?
@biolix,meines Wissens nach gilt diese Regelung ab 120 GVE.Aussage von Jungbauernbundobmann Auer.M.f.G.

  19-02-2013 19:45  biolix
Wer zählt als "Veredelungsbetrieb" ?
Hi Idealist !

echt ... wie das ? inkl. sollte es einen Bezug zur Fläche geben, denn was sagen 120 GVE wenn man 1000 ha hat..

Irgend wie könnte man es schaffen wie bei der EInheitswertberechnung die GVE einzuberechnen.. oder GVE pro ha.. man könnte auch von 70% bis 80% einen "Veredelungsbetrieb" staffeln. d.h. weniger Veredelung nur 72-75%... höhere "Veredelung" bis 80% Anrechnung..

lg biolix



  19-02-2013 20:27  G007
Wer zählt als "Veredelungsbetrieb" ?
Am besten ein jeder macht seine eigenen Regeln!!


  19-02-2013 20:45  biolix
Wer zählt als "Veredelungsbetrieb" ?
Hallo G007 !

hast du Vorschläge ? Ich denke mir man hört dann so oft, habts keine besseren Vorschläge.. bzw.
die "kritisieren" nur, und kennen sich nicht aus...

Wie bei Gesetzen sollten sie halbwegs gerecht sein ....

Als ich da heute von einem Kollegen gehört habe, das die "Urveredler", unsere Rindviecher,, die das Gras und den Klee und die Luzerne, gar nicht dazu zählen sollten, war ich schon baff...

lg biolix

  20-02-2013 07:59  BreiHu
Wer zählt als "Veredelungsbetrieb" ?
Hi.
Biolix hab ein paar Vorschläge welche jedoch nicht durchführbar, da unsere Vertretung an der Machterhaltung zu großes Interesse hat.
Als erstes wäre eine Reform des Lk Wahlrechts notwendig. Es dürfen nur mehr aktive Landwirte/ innen wählen. Würde den BB in bedrängnisse bringen. Müssten dann auch für die Lw arbeiten um gwählt zu werden.
Weiters abschaffung der Pauschalierung und Reform des Ehw Steuersystems. Kammerumlage, Gundsteuer,Svb etc.
Ist aber wie gesagt bei dem Unvermögen unserer Politiker wohl nicht möglich.
Mfg BreiHu

  20-02-2013 09:20  bru
Wer zählt als "Veredelungsbetrieb" ?
Grundsätzlich gilt man als Veredler, wenn das Haupteinkommen aus der Tierhaltung kommt. Bisher waren aber nur Schweine und Geflügel unter dem Begriff Veredler definiert. Es gibt aber intensive Bemühungen der LWK auch die Rinder als Veredler steuerlich zu sehen. Es ist noch nichts fixiert.
mfg
bru

  20-02-2013 09:24  bru
Wer zählt als "Veredelungsbetrieb" ?
Breihu

So einen Schmarrn habe ich schon lange nicht mehr gelesen! Sei froh, dass es die Pauschlierung noch gibt und du kein getriebener des kapitalistischen Systems werden musst. Wenn der BB keinen Einfluss mehr hat, haben wir Bauern keine seriöse Vertretung mehr und sind der AK und den andersdenkenden NGO´s etc. gnadenlos ausgeliefert.
mfg
bru

  20-02-2013 12:42  BreiHu
Wer zählt als "Veredelungsbetrieb" ?
In der Pauschalierung gibts ja grundsätzlich ein Problem. Das man für das was bleibt zu viel Abgaben bezahlt. Wenn man jetzt für sich selbst Auswertungen macht müsste man wenn rauskommt das man Ekst plichtig ist auch welche bezahlen. Weiters wissen viele Betriebe nicht wieviel sie verdienen.
Wenn Altbauern/innen nicht mehr wahlberechtigt sin bei Lk Wahlen würde dies meines erachtens bewirken das sich der BB wieder mehr ins Zeug legen müsste ums seine Mehrheit zu behalten. Daher würde auch wieder mehr für die Lw gearbeitet und nicht dahingwurschtelt.
Ist übrigens nur in der Lw so dast noch bei der Kammerwahl wähle kannst. Bei der Ak is das nicht so.
Mfg
BreiHu

  20-02-2013 13:05  Gerhardkep
Wer zählt als "Veredelungsbetrieb" ?
hallo
erstens gibts ja auch einen ha-Bezug der ist bei 60 ha
einen GVE -Bezug der eben 120 GVE sind
dann noch einen auf intensität also GVE/ha das heist bei Übersteigung zuschläge müssten alle ja hier wissen wurde schon mehrmals diskutiert.
dann die Grenzwerte wo Buchführung vorgeschrieben wird ab 400 000.- Umsatz das ist etwa die Grenze die bei vielen (zumindest bei Milchviehbetrieben) dann wirkl. die größe ist wo es dann zu gerechtfertigter Lohnsteuer kommt. Sind in etwa 2% der LW. werden durch denn Strukturwandel aber in den nächsten 10 Jahren etwa 10% der Betriebe werden.

  20-02-2013 18:10  biolix
Wer zählt als "Veredelungsbetrieb" ?
Hallo !

na dann wird die Sache schon klarer für mich.. danke bru !

Na dann hoffen wir das die "Urveredler" unsere Rindviecher endlich in die Regelung rein kommen... ab 2 GVE pro ha scheint mir ein wenig sehr hoch gegriffen, da wäre eine Staffelung gerechter.. na schau ma was raus kommt. ;-)

lg biolix

  20-02-2013 19:26  Gerhardkep
Wer zählt als "Veredelungsbetrieb" ?
zu Biolix 2 GVE ist hoch
vollgendes ist zu berücksichtigen
Der GVE schlüssel für zuschläge ist so
die ersten 20 ha 2 GVE = 40 GVE erlaubt ohne zuschlag
jedes weitere ha nur mehr 1 GVE/ha erlaubt ohne zuschlag
zB mein Betrieb 50 ha hätte 100 GVE erlaubt ohne zuschlag wären 70 GVE daher müsste ich für die restl. 30 GVE 30x 280.- = 8400.- Einheitswertzuschlag zu meinen bisherigen dazurechnen.
aktuell hab ich noch 67 GVE bin allso noch knapp darunter.
das zur weiteren info




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