ALTES THEMA, neue Fragen

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  19-12-2012 12:16  __joe007
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Hallo,

nachdem nun der EHW bei jedem höher wird als er jetzt ist habe ich ein paar Punkte, die ich bestätigt haben möchte:

- SVdB steigt auch ( ist Prozentsatz vom EHW )
- Höchstbemessungsgrundlage bleibt gleich ? Oder ist die nun höher ?

Gedanke:

Wie verändert sich nun das Beitragswesen bei einem Nebenerwerbslandwirt ?
( Höchstbemessungsgrundlage ist ja ca. 58.000.- ) oder ?

Vielen Dank für euer Hilfe !!

lg JoE



  19-12-2012 13:56  Gerhardkep
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SVB steigt natürlich Aufwertungszahl 2,2 % egal ob EHW höher wird oder nicht es wird allso die SVB sowieso mit dem Einkommensindex der unselbständigen Erwerbstätigen angehoben und das Jährlich natürlich.
zusätzl. wird der Pensionsbeitrag noch mal angehoben und zwar um rund 10% in den aktuellen 3 Jahren.
Dann fällt noch die 2/3 Regelung für Zupachtungen aliquot steigt natürl. auch SVB
Plus Zurechnung der Einheitl. betriebsprämie mit 33 % auch diese ist SVB-Wirksam
Es wird also wenn man" Glück" hat die SVB um bis zu 50 % steigen. und ander Steuern natürl. auch die sich am EHW orientieren.

Höchstbeitrag ist aktuell 4935.- / Monat
2006 war er zB. 4375.-

  19-12-2012 18:35  carver
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@gerhardkep
Wie hoch ist dann die Mindestbeitragsgrundlage bei SVB-Optierern?

lg carver

  19-12-2012 20:52  beatl
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Die höchstbeitragsgrundlage hat mit der Neuregelung der einheitswerte nichts zu tun. Auch die 2/3 Regelung bleibt (manchmal fragt man sich wo so ein Blödsinn verzapft wird). Die mindestbeitragsgrundlage für optierer bleibt auch gleich. Dein Beitrag wird lediglich von einem höheren Einheitswert berechnet. Die jährliche Anpassung des umrechnungsfaktors von ehw auf btg bleibt so wie sie in den letzten 30 Jahren auch schon war. Beitragsprozentsatz in der PV steigt (hat allerdings mit dem neuen EHW nichts zu tun)

Mfg
Beatl


  20-12-2012 12:00  __joe007
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@GerhardKep:

Wie wird dass dann berechnet ?
Bruttogehalt + EHW oder die 39% vom EHW ?


  20-12-2012 12:21  Schadseitn
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na da freu ich mich ja schon auf die pension,.... schließlich fällt die ja dann auch höher aus! ;-)


  20-12-2012 14:07  zehentacker
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Hallo!
Der Einheitswert kann nicht zwei grundlegend verschiedene Aufgaben haben!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Er muss den REALEN Wert einer Liegenschaft darstellen, das hat der Verfassungsgerichtshof entschieden. Damit kann ich als Bauer leben, das Urteil betrifft nicht nur mich, sondern auch jeden Realitätenbesitzer oder Nutzer.
Der Nationalrat kann ja die Prozentuellen Steuersätze bei Grundstückstransaktionen so reduzieren, dass das ein Nullsummenspiel ist. Eine Politische Frage, die eventuell die nächste Nr Wahl entscheidet.
Den Einheitswert, der sich aus irgendwelchen historischen Erkenntnissen ergeben hat, als Grundlage für aktuelle Einkommen und sich daraus ergebende Steuern und Abgaben heranzuziehen, finde ich wahnwitzig.
Jeder Arbeiter und Angestellte, jeder Unternehmer zahlt seine Abgaben und Steuern nach seinen tatsächlichen Einkommen.

  20-12-2012 16:16  DJ111
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@ Zehentacker:

Mal ein paar Fragen zum Nachdenken:

Wie wird nun der Verkehrswert festgelegt?
Der Sinn des EHW (nicht nur in der Landw.) wäre ja eigentlich ein Richtwert zu sein, was das Grundstück an regelmäßigen Erträgen abwerfen könnte.
Der Verkehrswert ist ja auch nur ein ideeller Wert - solange nicht tatächlich verkauft wird.
Da kann der landw. gleich ertragreiche Boden in Stadtnähe mal 100 €/m² bzw irgenwo abweits der Städte nur 2 € /m² wert sein ....
Du glaubst also, dass der Verkehrswert ein gerechterer Ausgangspunkt für die Berechnung von div. Abgaben ist ....?
Wäre es gerecht, dass die Abgabenunterschiede in obigem (nicht unrealistischen) Beispiel 1 : 50 für gleich fruchtbaren Boden zustandekommen ....????
Ich fände das dann schon gerechter, wenn die Verkaufspreise prozentuell besteuert würden ...

meint DJ

  20-12-2012 17:32  zehentacker
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Hallo DJ111!
Ich bin für gleiche Besteuerung. Ein Beispiel, ein Kind bekommt das Haus ( Einheitswert 20.000 €) Verkehrswert 300.000 €, das zweite ein Sparbuch mit 300.000 €, dann sollten nach meiner Meinung beide gleichviel Steuern und Abgaben für das Erbteil zahlen müssen. Natürlich wäre mir kleinwenig lieber, schon klar.
Bäuerliche Steuern und Abgaben. Wenn, wie auch dieses Jahr, die Marktfruchterträge regional sehr verschieden sind, von Jahr zu Jahr die Produktpreise schwanken, wie soll da der Einheitswert eine gerechte Steuer,- Abgabenbemessung sein. Eine Ausgaben,- Einnahmenrechnung kann jeder andere Selbstständige. Was der Grund wert ist, wieviel Hektar, Schweine oder sonstwas wäre dann egal.
Wer von Deinen Verwandten und Bekannten die Du zu den Feiertagen siehst, zahlt nicht nach seinen tatsächlichen Einkommen die Steuern

  20-12-2012 19:57  DJ111
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@ Zehentacker:
Eigentlich gings hier ja mal in erster Linie um die SVB bzw. jährliche Besteuerung und nicht um Erbschafts- oder Schenkungssteuer.
Ob es überhaupt eine gerechte Abgabenregelung gibt ist ja sowieso sehr fraglich ...
... wenn man mal schaut was bei Bilanzen so getrickst wird....

Und du wirst mir ja nicht wirklich weismachen wollen, dass du gerne viel an Abgaben zahlen möchtest ...

Ich finds ja wirklich fast witzig: Zuerst gesteht man den Landwirten div. Ausgleichszahlungen zu, dann werden diese zum EHW dazugerechnet und wieder besteuert oder mit anderen Abgaben belastet.
Wär doch einfacher, gleich die Ausgleichszahlungen zu kürzen oder zu streichen ...
... aber je mehr umverteilt wird, desto mehr Verwaltung und auch Verwaltungsangestellte kann man braucehn und in Zeiten steigender Arbeitslosigkeit ist das ja schon ein perfektes finanzielles Perpetuum mobile ;-)

Endlösung: Grosse Summen solange umverteilen, bis der gedachte Nutznießer gar nichts mehr bekommt und alles in der Verwaltung aufgeht!

Persönliche Meinung: Konsequente Abschaffung aller öffentlichen Untersützungszahlungen - aber nicht nur bei den Landwirten! Auch Wohnbauförderung, Arbeitslosengelder, usw.
Dann gäbs vielleicht auch wieder Leute, die bereit wären Arbeiten zu machen, die heut nur noch an Ausländer zu vergeben sind - von Erntehelfern bis Gastgewerbe usw.

Wäre das dann gerecht ....?
Wer definiert Gerechtigkeit ....? du ....?

Gruß, DJ

  20-12-2012 20:29  zehentacker
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Hallo DJ111
Dass das ganze Fördersystem nur viel Verwaltungskosten bringt, da hast Du recht. Politiker wollen vor der Wahl milde Gaben verteilen und der Steuerzahler darf das nach der Wahl mit Zuschlägen bezahlen.

  20-12-2012 20:35  Trulli
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Für meine Situation ist die Schmerzgrenze bereits erreicht!
Sozialversicherungstechnisch werde ich keine größere Erhöhung der Beiträge dulden!
Wir hatten vor ettlichen Jahren in unserem Gebiet Bodenproben und neue Bodenbewertung...
Mich hat es mit einer Einheitswerterhöhung von 25% betroffen.....
Für meinen Mutterkuhbetrieb mit 16ha landw. Nutzfläche wurden damit auch die SVB-Beiträge angepaßt! Mit 1625.- Euro pro Quartal kann ich noch "leben"....
Der einzige Grund warum ich noch nicht in die Beitragsgrundlagenoption der SVB gewechselt bin, ist die Pensionsberechnung......Höhere Beiträge, höhere Pension!
Mein Schwager in ähnlicher Betriebsgröße hat optiert! Und zwar rückwirkend....(für ein Jahr?)
Herausgekommen ist für seinen extensiven Schafhaltungsbetrieb eine Gutschrift von ca. 3500.- Euro und ein Quartalsbeitrag von 540.- Euro...
Stattdessen, sagen wir mal 300.-Euro pro Monat in eine private Pensionsvorsorge oder Lebensversicherung investiert, kommt mit Pensionsantrittsalter eine stolze Summe zusammen....
Noch dazu haben die Angehörigen was davon, sollte man den Löffel vor der statistischen Lebenserwartung abgeben.
Ich bin am Rechnen.........

mfg






  20-12-2012 21:00  zehentacker
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Das Betriebe, die eher extensiv wirtschaften, Mutterkuh und Schaf zähl ich als ahnungsloser Viehloser Betriebführer dazu, unverhältnismäßig viel zahlen ist klar. Der Weinbauer bei uns, zahlt auch die gleichen SVB Beiträge, egal ob er die Trauben verkauft oder den Wein in Flasche vermarktet.

  20-12-2012 21:34  zehentacker
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Der Bauer muss möglichst intensiv wirtschaften damit er die vom tatsächlichen Einkommen losgelösten Steuern,- und Abgaben bezahlen kann, daher entstehen Überschüsse. Diese bewirken einen Preisverfall, noch intensiver und so weiter. Die Konsumenten freuts, die Banken können Kredite vergeben, der Landesproduktenhandel schneidet sich ein Scheibchen ab. Wer ist im Hamsterradl?

  21-12-2012 08:06  __joe007
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wer beantwortet meine Frage in meinem Thread ?

  21-12-2012 08:28  tristan
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Entwicklung der Höchstbeitragsgrundlage in Ö, Quelle ist Wikipedia:

Jahr Monate € monatlich Schilling monatlich € jährlich Schilling jährlich % Anhebung ggü. Vorjahr
1957 13 € 261,62 ATS 3.600 € 3.401,06 ATS 46.800 -
1958 13 € 261,62 ATS 3.600 € 3.401,06 ATS 46.800 0,00
1959 13 € 261,62 ATS 3.600 € 3.401,06 ATS 46.800 0,00
1960 13 € 261,62 ATS 3.600 € 3.401,06 ATS 46.800 0,00
1961 13 € 348,83 ATS 4.800 € 4.534,79 ATS 62.400 33,33
1962 13 € 348,83 ATS 4.800 € 4.534,79 ATS 62.400 0,00
1963 13 € 348,83 ATS 4.800 € 4.534,79 ATS 62.400 0,00
1964 13 € 348,83 ATS 4.800 € 4.534,79 ATS 62.400 0,00
1965 14 € 392,43 ATS 5.400 € 5.494,02 ATS 75.600 21,15
1966 14 € 425,14 ATS 5.850 € 5.951,96 ATS 81.900 8,33
1967 14 € 457,84 ATS 6.300 € 6.409,76 ATS 88.200 7,69
1968 14 € 490,54 ATS 6.750 € 6.867,56 ATS 94.500 7,14
1969 14 € 523,24 ATS 7.200 € 7.325,36 ATS 100.800 7,67
1970 14 € 555,95 ATS 7.650 € 7.783,30 ATS 107.100 6,25
1971 14 € 588,65 ATS 8.100 € 8.241,10 ATS 113.400 5,88
1972 14 € 632,25 ATS 8.700 € 8.851,50 ATS 121.800 7,41
1973 14 € 686,76 ATS 9.450 € 9.614,64 ATS 132.300 8,62
1974 14 € 763,06 ATS 10.500 € 10.682,84 ATS 147.000 11,11
1975 14 € 850,27 ATS 11.700 € 11.903,78 ATS 163.800 11,43
1976 14 € 959,28 ATS 13.200 € 13.429,92 ATS 184.800 12,82
1977 14 € 1.090,09 ATS 15.000 € 15.261,26 ATS 210.000 13,64
1978 14 € 1.220,90 ATS 16.800 € 17.092,60 ATS 235.200 12,00
1979 14 € 1.351,71 ATS 18.600 € 18.923,94 ATS 260.400 10,71
1980 14 € 1.417,12 ATS 19.500 € 19.839,68 ATS 273.000 4,84
1981 14 € 1.482,53 ATS 20.400 € 20.755,42 ATS 285.600 4,62
1982 14 € 1.569,73 ATS 21.600 € 21.976,22 ATS 302.400 5,88
1983 14 € 1.656,94 ATS 22.800 € 23.197,16 ATS 319.200 5,56
1984 14 € 1.744,15 ATS 24.000 € 24.418,10 ATS 336.000 5,26
1985 14 € 1.787,75 ATS 24.600 € 25.028,50 ATS 344.400 2,50
1986 14 € 1.874,96 ATS 25.800 € 26.249,43 ATS 361.200 4.88
1987 14 € 1.918,56 ATS 26.400 € 26.859,88 ATS 369.600 2,33
1988 14 € 2.005,77 ATS 27.600 € 28.080,78 ATS 386.400 4,55
1989 14 € 2.049,37 ATS 28.200 € 28.691,23 ATS 394.800 2,17
1990 14 € 2.092,98 ATS 28.800 € 29.301,72 ATS 403.200 2,13
1991 14 € 2.180,18 ATS 30.000 € 30.522,59 ATS 420.000 6,00
1992 14 € 2.311,00 ATS 31.800 € 32.353,95 ATS 445.200 6,00
1993 14 € 2.441,81 ATS 33.600 € 34.185,30 ATS 470.400 5,66
1994 14 € 2.616,22 ATS 36.000 € 36.627,11 ATS 504.000 7,14
1995 14 € 2.747,03 ATS 37.800 € 38.458,46 ATS 529.200 5,00
1996 14 € 2.834,24 ATS 39.000 € 39.679,37 ATS 546.000 3,17
1997 14 € 2.965,05 ATS 40.800 € 41.510,72 ATS 571.200 4,62
1998 14 € 3.052,26 ATS 42.000 € 42.731,63 ATS 588.000 2,94
1999 14 € 3.095,86 ATS 42.600 € 43.342,08 ATS 596.400 1,43
2000 14 € 3.139,47 ATS 43.200 € 43.952,53 ATS 604.800 1,41
2001 14 € 3.226,67 ATS 44.400 € 45.173,43 ATS 621.600 2,78
2002 14 € 3.270,00 € 45.780,00 1,34
2003 14 € 3.360,00 € 47.040,00 2,75
2004 14 € 3.450,00 € 48.300,00 2,68
2005 14 € 3.630,00 € 50.820,00 5,22
2006 14 € 3.750,00 € 52.500,00 3,31
2007 14 € 3.840,00 € 53.760,00 2,40
2008 14 € 3.930,00 € 55.020,00 2,34
2009 14 € 4.020,00 € 56.280,00 2,29
2010 14 € 4.110,00 € 57.540,00 2,24
2011 14 € 4.200,00 € 58.800,00 2,19
2012 14 € 4.230,00 € 59.220,00 0,71
2013 14 € 4.440,00[2] € 62.160,00 4,96

Deine Einkommen werden addiert und bis zum Höchtbeitrag darfst du zahlen, unabhängig von der EHW-Reform.

  21-12-2012 10:53  beatl
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siehe meine und tristans antwort

  22-12-2012 16:46  __joe007
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VIELEN DANK !!



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