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Verfassungsrichter heben Einheitswerte auf?!?!Kann mir jemand mal erklären was das jetzt wieder soll?
Jetzt wurde gerade neu geregelt wie die EHW festgestellt werden, bzw. das es diese weiterhin geben wird und jetzt werden die EHW aufgehoben???
LG.
http://tvthek.orf.at/programs/1203-Zeit-im-Bild/episodes/5114259-Zeit-im-Bild/5114533-Verfassungsrichter-heben-Einheitswerte-auf
Verfassungsrichter heben Einheitswerte auf?!?!
Die Einheitswerte sind objektiv betrachtet Pseudozahlen, die weder den realen Wert einer Realität ( Haus, Wohnung, Acker ) noch den Ertragswert ( Gewinn, Miete, Pacht) richtig darstellen. Dass der Verfassungsgerichtshof darauf reagiert, ist logisch.
Verfassungsrichter heben Einheitswerte auf?!?!
Auch ich habe diese Meldung in den Medien gestern verfolgt, dass der VfGH die Bemessung der Grundstücke nach dem Einheitswert aufgehoben hat.
Was bedeutet dies für uns Bauern ?
Wird die Hofübergabe in der jetzigen Form mit leistbaren Abgaben beibehalten, oder wird es auch in Ö dazu kommen, dass wie z.B. in Dänemark man den Hof praktisch zum Verkehrswert von den Eltern kaufen muss und dies damit dies das Ende der Generationenhöfe bedeutet ?
Verfassungsrichter heben Einheitswerte auf?!?!
Die neuen EHW existieren noch nicht, nur die neuen Ermittlungsregeln.
Die Verfassungsrichter haben die Berechnung der Grunderwerbsteuer auf Basis veralteter EHW beanstandet.
Verfassungsrichter heben Einheitswerte auf?!?!
ah, ja.
wer beanstandet eigentlich die veralteten preise für rohmilch, fleisch, holz.....
die sind auch schon seit 1980 gleich
Verfassungsrichter heben Einheitswerte auf?!?!
Die Verfassungsrichter kritisieren die Ungerechte Ungleichbehandlung bei der Grunderwerbsteuer. Bei Schenkungen und Erbschaften wird die Grunderwerbsteuer vom Einheitswert berechnet , bei Kauf vom tatsächlichen Kaufpreis , der aber höher ist.
Diese beiden Sachverhalte sind somit gleichzustellen. Diese Forderung können wir Bauern absolut unterstützen und wir sind daher geschlossen für eine Abschaffung der Grunderwerbsteuer.
mfg
p.s.: Warum muß man eigentlich Grunderwerbsteuer bezahlen? Welche Leistung steht dem gegenüber?
Verfassungsrichter heben Einheitswerte auf?!?!
Ich denke, das Resultat wird sein, dass WIR ALLE bei allem und jedem wesentlich höhere Abgaben zahlen werden müssen.
Verfassungsrichter heben Einheitswerte auf?!?!
@Christoph38:
Da wir in absehbarer Zeit in Pension gehen, würde mich deine Meinung zu meiner Frage nach den Auswirkungen auf Übergabsverträge interessieren ( siehe erster Kommentar von mir)
Danke und lg
Verfassungsrichter heben Einheitswerte auf?!?!
Schöne Überschrift im heutigen "Der Bauer":
Rechtssicherheit und Planbarkeit geschaffen...
Der neue Einheitswert
Na wie jetzt...für mich als zukünftiger Jungübernehmer bedeutet der
gestrige zib Beitrag keine Sicherheit bzw. Planbarkeit...
Die kennen sich doch alle selber nicht mehr aus
was sie beschliessen, machen oder beanstandenden...
Verfassungsrichter heben Einheitswerte auf?!?!
Dazu im Bauer
Der VfgH hat 2011 die Anknüpfung des Gerichtsgebührengesetzes an die Bemessungsgrundlage des Grunderwerbsteuergesetzes (EHW) für verfassungswiedrig erklärt. Die bisher geltenden Bestimmungen wurden mit Ablauf des 31.12.2012 aufgehoben.
Eine kürzl. im NR beschlossene Gesetzesnovelle sieht vor, dass dei Grundbucheintragungsgebühr bei allen unentgeltlichen Übertragungen innerhalb der Familie nicht auf Basis des Verkehrswertes, sondern auf der Grundlage des dreifachen EHW , max. jedoch 30 % des Verkehrswertes berechnet wird. Diese Begünstigung gilt sowohl für die Übergabe an Ehegatten Kinder und Enkel als auch für die Übertragung an Geschwister ,Neffen und Nichten.
mfg GK
Verfassungsrichter heben Einheitswerte auf?!?!
Also bei Hofübergabe:
Berechnung auf der Grundlage des dreifachen EHW , max. jedoch 30 % des Verkehrswertes
habe ich dies richtig verstanden ?
Verfassungsrichter heben Einheitswerte auf?!?!
Ja würd ich so interpretieren.
Mfg gk
Verfassungsrichter heben Einheitswerte auf?!?!
Danke dir !
lg
Verfassungsrichter heben Einheitswerte auf?!?!
ich hab ja von den ganzen Dingen wenig Ahnung. Wenn ich richtig informiert bin, so zahlt die Kirche nur 1x und dann nie wieder. Die Kirche ist ja im Großen und Ganzen auch eine (große) Familie. Wie ist das mit der Gleichheit zu vereinbaren oder sind manche GLEICHER. Gibt es hier vielleicht einen Experten? Mit welcher Rechtsform kann ich ähnlich behandelt werden. Oder muss ein jeder eine Stiftung in der CH oder Lichtenstein machen und dort alles einbringen. Ö ist ja nicht zu empfehlen, da sich das Stiftungsrecht ja schon fast jährlich ändert.
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