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Führerscheinmitnahme
Die Freiheit ist wieder grenzenlos, zumindest fast, im Umkreis von 10km bei einer Traktorausfahrt, dürfen wir den Führerschein wieder daheim oder sonstwo lassen.
Ich glaube das haben wir allein dem roten Koalitionspartner zu verdanken, weil sie dem Vorschlag von wahrscheinlich irgend einigen bäuerlichen Abgeordneten die aus dem Dunstkreis vom Bauernbund kommen zugestimmt haben.
Führerscheinmitnahme
Des hauma dem Grean Pirklhuaba zum verdanken, der is sicha noch Brüssl gfoan und hot petzt! ;-)
MfG Sturmi
Führerscheinmitnahme
hast du gut formuliert.
Führerscheinmitnahme
Nana, ihr seht's des komplett falsch- Es waren natürlich die ÖVP und der Bauernbund, die einen Teil dieser hinterlistig eingeführten Führerscheingesetzesnovelle wieder rückgängig gemacht haben ... Denn ganz ehrlich, von WELCHEN Mitgliedern der genannten Vereine, die auch im Nationalrat sitzen, kann man schon verlangen, vor der Zustimmung zu irgndso einem Wisch Papier wirklich alles sinnerfassend durchzulesen^^ Ich glaube noch immer ganz einfach, dass wir die Latte für so manchem, sagen wir mal Politiker dazu, viiieeeel zu Hoch angesetzt haben ...
Hiermit noch einen schönen Tag!! ;)
Führerscheinmitnahme
Bei manchen "Trac Driver" habe ich den Eindruck, dass sie nicht nur keinen Führerschein mit führen - sondern auch zu Hause keinen haben.
Führerscheinmitnahme
@pepbog: Ah geh, des is ned nuuuur bei den Traktorfahrern so ;))))
Führerscheinmitnahme
Sehr schön sehr schön, wie ist das jetzt, bekommt man dann die Strafe die man wegen den vergessenen Führerschein bezahlt hat zurück ? weil logisch wärs ja, obwohl sich der Staat ja gerne bereichert um die Kohle zu verzocken !!!
Kann irgendwer den neuen Gesetzestext posten
Führerscheinmitnahme
@maegger
moment moment
wann wird nur angeglichen
wurde heuer wegen "ohne führerschein" gestraft.
wenn das aufgerechnet wird muß ich warscheinlich im dreistelligem bereich nachzahlen :)
mfg duc
Führerscheinmitnahme
also wir wurden im Herbst gestraft !
Führerscheinmitnahme
Maegger: Nein, zurück gibts nix, aber ab Inkrafttreten der Novelle darf niemand mehr deswegen bestraft werden, auch wenn das Delikt davor begangen wurde (sog. "Günstigkeitsprinzip" - eine Strafe darf nie strenger sein als aktuell für das betreffende Delikt angedroht; und jetzt gibt's das Delikt ja gar nimmer ..).
Hättest Einspruch erheben sollen.
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