Antworten: 12
  11-12-2012 20:43  Fendtfahrer01
Räumpflicht
Hallo

Ab wann darf ich mit meiner MTD-Schneefräse Schnee räumen auf meinem eigenen Grundstück?? und bis wann???

Weil auf dem Gehsteig gilt ja von 6-22h Räumpflicht!!( dass heisst dass ich um 6.00 die Schneefräse anstarten darf) oder ??????

  11-12-2012 23:58  Shalalachi
Räumpflicht
Net ernst gemeint oder? Regt sich dein Nachbar auf das die Fräse so laut is?
Wenn du um 6 schon in der Frühschicht sein sollst dann würde ich schon früher anfangen.


  12-12-2012 06:32  Fendtfahrer01
Räumpflicht
Ja gestern auf d Nacht hab ich noch ne Stunde gefräst, von 6-7 hdann hat er sich aufgeregt!

Aber dann habe ich weitergefräst und habe den Ganzen Schnee auf seine Zufahrtsstraße gefräst und jetzt darf er erst mal Schaufeln bevor er rausfahren kann !!( ca. 1 m Schneewall ) :-D

  12-12-2012 07:09  tch
Räumpflicht
Du kannst stolz auf Dich sein!

Dummheit und Stolz wachsen aus einem Holz.


tch


  12-12-2012 07:43  zehentacker
Räumpflicht
Zwischen 6 und 22 Uhr muss geräumt sein, egal womit Du räumst. Unsere Gemeinde fährt bei Bedarf auch Tag und Nacht.
Wenn jemand auf meiner Strasse den Schnee abladen würde, es gibt Besitzstörung. tch, tria, ich schließ mich eurer meinung an.

  12-12-2012 09:21  Fallkerbe
Räumpflicht
@fendfahrer,
wenn du deinen schnee in meine Einfahrt schmeisst, dann brauche ich sicher keine schaufel
Ich beauftrage einen Schneeräumdienst auf deine Kosten und meinen Anwalt bei der besitzstörungsklage wirst du auch bezahlen.
Deine Schneefräse ist eh noch Orginal? Schalldämpfer usw.?

@tria
zustimmung

  12-12-2012 09:28  FraFra
Räumpflicht
pass da ein wenig auf,wenn du da noch öl ins feuer gießt ist selber schuld!


ich fahre schon ab 3 uhr in der früh mit dem krawallmacher
du glaubst nicht wer dich da alle bedrohen (wo wir wieder schnell bei nötigung sind)
um 4uhr muss geräumt sein-da kann dir keiner ans bein pissen wegen lärmbelästigung,es sei denn du provozierst!

  12-12-2012 11:15  Jophi
Räumpflicht
Ihr seid alle recht schnell damit den Fendtfahrer zu verurteilen.
Ich könnte mir denken daß es da eine Vorgeschichte gibt, so lange ich diese nicht kenne, urteile ICH nicht.

  12-12-2012 11:44  kraftwerk81
Räumpflicht
@Fendtfahrer01,

Pass auf das die Sache nicht nach hinten losgeht. Was glaubst was das für ein Training ist - die Schauflerei. Der Nachbar wird zur Kraftsau werden und Dich so richtig aus Deinem Fendt rausbeuteln!!

  12-12-2012 12:38  Shalalachi
Räumpflicht
Kleiner Leitsatz:

Was du nicht willst das man dir tu das füg auch keinem anderen zu.



  12-12-2012 17:02  Fendtfahrer01
Räumpflicht
Sooo

Heute als ich heimkam kam kurz darauf mein Nachbar und entschuldigte sich!

Es stört ihn nicht hat er heute gesagt! ( den Schneehaufen hat er selbst weggeräumt)

Aber es interessiert mich trotzdem wann ich räumen darf

  12-12-2012 17:24  zehentacker
Räumpflicht

Hallo!
Laut STVO muss im Ortsgebiet von 6 bis 22 geräumt sein. Daher so anfangen, dass Du bis 6 fertig bist. Ich kenn Deine Situation nicht, wenn Du zum Beispiel um fünf in die Arbeit fahren musst und untertags niemand räumen kann, dann wird das räumen vorher ein halbwegs vernünftiger Nachbar einsehen.

Es gibt in manchen Gemeinden Lärmverordnungen. Sonst gilt, mutwilliger Lärm ist ein Delikt. nach 22 Uhr nur Zimmerlautstärke. Alles eine Frage Gutnachbarlicher Beziehung, gegenseitig.




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