Drainage von Nachbarn

Antworten: 9
  03-12-2012 06:03  Franz_H
Drainage von Nachbarn
Hallo !

Eine Drainage von meinen Nachbarn verläuft über mein Grundstück.
So nun ist diese auf meinen Grundstück defekt Unterspült und gehört Saniert.
Frage : Was kann ich machen wenn sich mein Nachbar weigert diese zu Sanieren ??


mfg. Franz_H

  03-12-2012 06:41  zehentacker
Drainage von Nachbarn
Hallo!
Die wesentliche Frage: gibt es einen schriftlichen Vertrag, steht etwas im Grundbuch.

  03-12-2012 07:53  Andi7
Drainage von Nachbarn
Guten Morgen,

wenn nichts vertraglich vereinbart ist und wenn sich dein Nachbar weigert die Drainage zu sanieren und alles reden nichts mehr hilft dann würde ich an deiner Stelle mir an der Grundstücksgrenze die Drainage suchen und blockieren, sodass sich das Wasser auf sein eigenes Grundstück zurückstaut, ich denke dann wird er sicher schnell mit sich reden lassen. Du mußt nicht dulden dass dein Nachbar sein Drainagewasser über dein Grundstück ableitet. (Ausser er hat sich dieses Recht ersessen... Aber wie das läuft weiß ich auch nicht genau)

  03-12-2012 08:42  fritz270
Drainage von Nachbarn
Hallo Franz
Bei meinem Nachbarn und mir gibt es auch Drainagen die über des Nachbarn Grundstück verlaufen.
Dabei handelt es sich aber um schon etwas Ältere - ca. 30Jährige - und jeder repariert die auf seinem Grund. Vielleicht solltest du auch mit deinem Nachbarn zuerst in gutem Einvernehmen das zu regeln versuchen, oder zusammen helfen bei der Reperatur. Es kann ja auch sein, daß durch deine schweren Maschinen die Drainage beschädigt wurde, trozdem sollte man sich das ausreden.
Alles Gute wünscht Fritz


  03-12-2012 09:39  Fallkerbe
Drainage von Nachbarn
ist es am hang oder auf der ebene?.

  03-12-2012 10:16  josefderzweite
Drainage von Nachbarn
Ich würde einmal mit ihm in Ruhe reden.

Eigentlich drainierst du ja auch dein eigenes Grundstück damit oder nicht?

  03-12-2012 11:43  monsato
Drainage von Nachbarn
hay

normalerweise sind es ja drainage-gemeinschaften die damals gegründet wurden und auch gefördert wurden.
so nun .
1: ist es eine gemeinschaft dann muß es auch einen obmann geben der wiederum die pläne hat (und wenn nicht kann er sie bei geförderten auf der landesregierung nach zeichnen lassen -dieses recht hat aber nur der obmann und sonst niemand und geförderte -pläne sind dort noch aufbewahrt zurück bis zum jahre 1904 ca.)
2. gibt es keinen obmann dann geh auf die bezirkshauptmannschaft du muß dafür sorgen das es wieder einen gibt .
3.ist es eine gemeinschaft mußte normaler weiße gemeinschaftlich repariert werden oder eine firma düfr gemeinschaftlich beauftragt und bezahlt werden.wenn es streit gibt dann auf die BH und die muß das regeln.

4. bist du und dein nachbar allein mit dieser drainage dann soltest dich auch auf der BH informieren denn ich glaube nicht das du ihn die drainage zustopfen darfst so wie hier ein vorschreiber geschrieben hat.
zahlenn und reparieren mußt dann selber sowieso.

  03-12-2012 15:10  Franz_H
Drainage von Nachbarn
Hallo !

Ich hab das woll nicht ganz richtig dargestellt.
Seine Drainage läuft zwar über mein Grundstück aber nur mehr in Form von Betonrohren in der Erde.
Also von Drainage hab ich nichts mehr davon.
Er leitet nur seine Drainage über mein Grundstück ab und dort ist sie Unterspült und Eingebrochen

mfg. Franz_H

  04-12-2012 02:14  AnimalFarmHipples
Drainage von Nachbarn
Ich geh mal davon aus, daß es sich um eine Servitut handelt.
Sofern nichts Anderslautendes vereinbart ist, muß der Servitutsberechtigte für die Instandhaltung aufkommen.
Er kann dazu aber nicht direkt gezwungen werden. Der Eigentümer kann die Wiederherstellung nur bei (drohender) Substanzverletzung verlangen, gemeint ist aber nur die Substanz des Grundstücks und nicht der Rohrleitung.
Er kann sich auch mittels Unterlassungsklage gegen die EINleitung von Wasser vom Nachbargrund wehren, soweit es sich nicht um eine DURCHleitung im Sinne der Servitut handelt.
Man könnte auch argumentieren, daß die Servitut durch Nichtgebrauch erlischt, wenn der Berechtigte den Schaden trotz Kenntnis drei Jahre lang nicht behebt (das wäre meiner Meinung nach aber nur der Fall, wenn die Leitung so schadhaft ist, daß überhaupt keine DURCHleitung mehr vorliegt).
Die Zuleitung abzusperren, so wie weiter oben vorgeschlagen, könnte die Servitut zwar ebenfalls zum Erlöschen bringen, wenn der Berechtigte das drei Jahre lang hinnimmt, allerdings handelt es sich um eine Besitzstörung und in der Regel wohl auch um unzulässige Eigenmacht, weil der Schaden am dienenden Grundstück ja in der Regel nicht unwiederbringlich sein wird und daher der Rechtsweg offenstünde (Wiederherstellungsbegehren). Besitzstörung/unzulässige Eigenmacht macht hinsichtlich der dadurch hervorgerufenen Schäden am Nachbargrund schadenrsatzpflichtig.

  04-12-2012 14:35  pepbog
Drainage von Nachbarn
So ganz normal mit dem Nachbarn das Problem besprechen - dies kommt da fast für Niemand in Frage?
Viele "Greenhörner" müssen sich vermutlich noch die Hörner abstoßen.
Aber wie schon einige male gesagt bzw. geschrieben: Erfahrung kann man nicht lernen.



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