Kauf eines verpachteten Grundstückes ....@dj111:
da wett ich eine kiste bier, dass die infos von deinem link nur teilbedingt richtig sind. eher scheint mir der herr die interessen der momentan schwarmmässig auftretenden invest-käufer zu sein um denen das freischiessen der erworbenen grundstücke zu erleichtern.
z.b.: "Wurde der Pachtvertrag auf bestimmte Zeit geschlossen, ist der Käufer an die vereinbarte Vertragsdauer nur dann gebunden, wenn das Pachtrecht im Grundbuch einverleibt ist."
wenn du etwas kaufst, dann hast du auch eine gewisse nachforschungspflicht. meine nachbarn müssen z.b. jetzt ein servitut über ihren grund akzeptieren, das das letzte mal vor 21 jahren, also 1 jahr vor ihrem kauf, ausgeübt wurde. die richterin legte ihrem urteil zugrunde, dass man beim kauf nachfragen muss ob es nicht-verbücherte servitute gibt und zwar sowohl beim verkäufer, als auch bei den nachbern.
unbefristete können - so wie z.b. geschäftsräumlichkeiten - unter fristeinhaltung gekündigt werden.
befristete können einseitig nicht gekündigt werden, ausser es liegt eine das objekt schädigende bewirtschaftung vor.
ich weiss schon, dass in der praxis oft anderes geschieht als in letztinstanzlichen urteilen, aber wer geht schon wegen einem stück acker bis zum höchstgericht.
übrigens gab es zu diesem thema schon einmal einen thread - ich finde ihn aber leider nicht.
wäre als gezwungen justizerfahrener :) laie sehr neugierig, wie afh das sieht.
nachdem die angaben bezüglich landwirtschaftlicher pacht sich weitestgehend mit den regelungen für geschäftsräumlichkeiten decken (und nichts anderes sind äcker und wiesen im letzten sinn für einen bauern), wird auch die kündigung bei befristeten verträgen nicht aus der reihe tanzen.
siehe: