Haus ohne Baubewilligung
Antworten: 2

Hofknecht 02-10-2012 11:12 - E-Mail an User
Haus ohne Baubewilligung
Hallo
Ich hab vor 5 Jahren eine Landwirtschaft mit 2 Wohnhäusern (beide gleich groß) drauf geschenkt bekommen. Ein Wohnhaus davon wurde immer bewohnt, das zweite nur zeitweilen von meinen 2 Brüdern benutzt.
Nun ist mir jetzt mitgeteilt worden das dieses zweite Wohnhaus ohne Baubewilligung an Stelle eines ehemaligen Schuppens erbaut wurde. Im Schenkungsvertrag steht baurechtlich sei alles in Ordnung, dieses neuerbaute Wohnhaus scheint dort als "Nebengebäude" auf. :-)
Da laut Schenkungsvertrag diese 2 Brüder dort ein "Nutzungsrecht (ausdrücklich kein Wohnrecht) am Nebengebäude" haben frage ich mich was, rechtlich gesehen, passieren würde wenn ich dieses Haus bewilligen lasse. Könnte es dann von mir, oder jemand anderem, auch bewohnt werden? Aktuell ist es ja quasi so das ich dieses "Nebengebäude" freihalten muss:-)
Vielleicht hatte jemand schonmal so einen ähnlichen Fall bei sich ;-)
liebe grüße
Hallo
Ich hab vor 5 Jahren eine Landwirtschaft mit 2 Wohnhäusern (beide gleich groß) drauf geschenkt bekommen. Ein Wohnhaus davon wurde immer bewohnt, das zweite nur zeitweilen von meinen 2 Brüdern benutzt.
Nun ist mir jetzt mitgeteilt worden das dieses zweite Wohnhaus ohne Baubewilligung an Stelle eines ehemaligen Schuppens erbaut wurde. Im Schenkungsvertrag steht baurechtlich sei alles in Ordnung, dieses neuerbaute Wohnhaus scheint dort als "Nebengebäude" auf. :-)
Da laut Schenkungsvertrag diese 2 Brüder dort ein "Nutzungsrecht (ausdrücklich kein Wohnrecht) am Nebengebäude" haben frage ich mich was, rechtlich gesehen, passieren würde wenn ich dieses Haus bewilligen lasse. Könnte es dann von mir, oder jemand anderem, auch bewohnt werden? Aktuell ist es ja quasi so das ich dieses "Nebengebäude" freihalten muss:-)
Vielleicht hatte jemand schonmal so einen ähnlichen Fall bei sich ;-)
liebe grüße

AnimalFarmHipples antwortet um 02-10-2012 11:39 auf diesen Beitrag - E-Mail an User
Haus ohne Baubewilligung
Erfahrungsberichte werden Dir da wenig nützen. Die nachträgliche Bewilligugsfähigkeit hängt von der jeweiligen Bauordnung ab und der Umfang des Nutzungsrechts bzw. auch die Folgen seiner Vereitelung oder Einschränkung vom Vertragsinhalt - wozu aber noch kommt, daß die Vertragsteile offenbar irrtümlich von einer anderen Bewilligungslage ausgegangen sind und im Vertrag selber für diesen Fall wahrscheinlich gar nichts geregelt ist, weshalb auch noch der hypothetische Parteienwille eine Rolle spielt (also: was wäre bei zutreffender Kenntnis der Bewilligungslage vereinbart worden).
Erfahrungsberichte werden Dir da wenig nützen. Die nachträgliche Bewilligugsfähigkeit hängt von der jeweiligen Bauordnung ab und der Umfang des Nutzungsrechts bzw. auch die Folgen seiner Vereitelung oder Einschränkung vom Vertragsinhalt - wozu aber noch kommt, daß die Vertragsteile offenbar irrtümlich von einer anderen Bewilligungslage ausgegangen sind und im Vertrag selber für diesen Fall wahrscheinlich gar nichts geregelt ist, weshalb auch noch der hypothetische Parteienwille eine Rolle spielt (also: was wäre bei zutreffender Kenntnis der Bewilligungslage vereinbart worden).

pepbog antwortet um 02-10-2012 12:03 auf diesen Beitrag - E-Mail an User
Haus ohne Baubewilligung
wie man sieht: überall sind die rechtsbrecher bzw rechtverdreher zu Hause
aber wenn doch baurechtlich eh alles in ordnung ist !!
wenn wunderst da dass die politiker keinen deut besser sind
könnte dir aber auch passieren, dass du einen abbruchbescheid für das offiziellbzw nach baurecht nicht vorhandene wohnhaus bekommst (heisst dann der ursprungszustand ist wieder her zustellen ) bei deinem ansuchen um nachträgliche benutzungsbewilligung - aber du wirst sicher jemanden von der bürgermeister partei kennen der dies mit einigen tricks planiert - oder irre ich da schon wieder ?
wie man sieht: überall sind die rechtsbrecher bzw rechtverdreher zu Hause
aber wenn doch baurechtlich eh alles in ordnung ist !!
wenn wunderst da dass die politiker keinen deut besser sind
könnte dir aber auch passieren, dass du einen abbruchbescheid für das offiziellbzw nach baurecht nicht vorhandene wohnhaus bekommst (heisst dann der ursprungszustand ist wieder her zustellen ) bei deinem ansuchen um nachträgliche benutzungsbewilligung - aber du wirst sicher jemanden von der bürgermeister partei kennen der dies mit einigen tricks planiert - oder irre ich da schon wieder ?
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