Aus Konventionel wird Bio

Antworten: 22
  04-09-2012 20:50  jvc
Aus Konventionel wird Bio
In den Biogasanlagen wird konvetiones Substrat (Mais Gras) vergast und die vergorenen Reststoffe darf sogar ein Biobetrieb verwerten .Ist das in Ordnung so?

  04-09-2012 21:15  griesinger
Aus Konventionel wird Bio
Ja!
Warum nicht???

Denke, dass nach der Vergärung des Substrates nicht mehr viel Giffte übrigbleiben!!??

Griesinger

  04-09-2012 21:18  HBler
Aus Konventionel wird Bio
wie ist das wenn konventionelle Gülle in die Gasanlage zugeführt wird ?
darf dann auch ein Biobauer mit dem Gärresten seine Felder und Wiesen bedüngen ?

  04-09-2012 22:11  little
Aus Konventionel wird Bio
Wär mir neu das ein Biobauer Gärreste aus einer konventionellen Biogasanlage ausbringen darf. Hatte nämlich die letzten Tage eine Unterhaltung mit einem Kontrollor, der mir sagte dass das nicht erlaubt ist.

Little


  05-09-2012 06:27  DJ111
Aus Konventionel wird Bio
Warum denn nicht?
Biobauern verwenden ja auch sehr viel kon. Stroh zur Einstreu und kaufen konv. Silomais dazu (mir selbst bekannte), warum dann nicht auch BIO-Gas Gärreste auf den BIO-Acker?

Gruß, DJ

  05-09-2012 07:18  nugl0815
Aus Konventionel wird Bio
Die Bezeichnung Biogas kommt sicher nicht daher, weil die Anlage den Biorichtlinien entspricht. Das Gas heißt Biogas zur Unterscheidung vom (fossilen) Erdgas. Es sind also Biogas-anlagen und nicht Bio-gasanlagen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass alle PSM Reste in einer Biogasanlage abgebaut werden. Ohne zu wissen was vorne in die Anlage reinkommt, kann man aber keine Aussage machen.

  05-09-2012 07:35  Rocker45
Aus Konventionel wird Bio
Als Biobetrieb darf man keine Biogas Gülle ausbringen, das wär ja wohl ein starkes Stück....

  05-09-2012 07:51  Steyrdiesel
Aus Konventionel wird Bio
Hallo,
Ob Biogasanlage oder Gasanlage für biogenes Material ist mMn Wortklauberei.
Ich würde das nicht so schlimm finden, es wird ja auch Stroh zugekauft und das kommt immerhin direkt zu den Tieren.
Wirtschaftsdünger sind für Biobetriebe sehr wichtig.
Wie bei konv. Landwirten der Kunstdünger. Und der darf ja auch gekauft werden, wieso sollter da Biobetriebe nicht auch Wirtschaftsdünger kaufen dürfen?

mfg

  05-09-2012 16:34  nugl0815
Aus Konventionel wird Bio
Vielleicht weils um Kreislaufwirtschaft geht?
Das wär ja das Beste: konventioneller Betrieb düngt mit Kunstdünger Mais, vergärt ihn in der Biogasanlage und Biobetrieb kauft ihn als Wirtschaftsdünger....

  05-09-2012 17:21  biolix
Aus Konventionel wird Bio
Hallo !

es gibt da klare Richtlinien für Biobetriebe und Biogasgülle.. wie wäre es wenn ich Euch darüber mal "schlau" macht.. ;-))

lg biolix

  05-09-2012 19:14  ah1
Aus Konventionel wird Bio
biogasgülle dürfen sie laut richtlinien nicht ausbringen, sehr wohl aber konventionelle restoffe aus stärke oder zuckerproduktion.

  05-09-2012 20:11  melchiorr
Aus Konventionel wird Bio
hallo!
Bei uns in dr Nähe ist ein Biobauer der eine Biogasanlage als Ges.m.b.H. betreibt etwa 100 ha konv. Mais und andere Ackerfrüchte zukauft und die dabei entstehende Gülle wird zur Gänze auf seinen Bio Flächen ausgebracht.
Der bringt auf seine Flächen wesentlich mehr Rein-N als ein konv. Bauer im UBAG düngen darf.
Das ist die wunderbare Gülleumwandlung von konv. auf Bio oder kurz gesagt die Bio-LÜGE.
herbyy

  05-09-2012 20:28  MUKUbauer
Aus Konventionel wird Bio
Hallo

EIn Biobauer darf sogar Gülle von einem Konventionellen Bauern ausbringen, Voraussetzung ist das die Tiere in einem Stall stehen der Bio tauglich ist oder so in der Art
Und wenn in einer Biogasanlage keine Mist oder keine Gülle aus einer Maßentierhaltung drin ist darf die auch auf Bio flächen - so mein Kenntnisstand ...

Ich bin nicht Bio und darum befass ich mich nicht damit, höre nur was so erzählt wird ...

  05-09-2012 21:05  tch
Aus Konventionel wird Bio
Maßentierhaltung- wie wird das definiert?


tch

  05-09-2012 21:23  ah1
Aus Konventionel wird Bio
hab auch einen verwandten, der bringt seine konventionelle gülle auf bioobstflächen aus, ganz legal. das ist der wunderbare biokreislauf.

  05-09-2012 22:11  carver
Aus Konventionel wird Bio
@ tch
Flüssige tierische Exkremente: Verwendung nach kontrollierter Fermentation u/o geeigneter Verdünnung. Produkt darf nicht aus der industriellen Tierhaltung stammen.
Def. Industrielle Tierhaltung: Überschreitung der Besatzdichten von 2 GVE/ha lt. ÖPUL sowie Ausschluss folgender Haltungsformen: Vollspltensysteme, Käfighaltung, Geflügelhaltung ohne Auslauf.

lg carver



  05-09-2012 22:20  carver
Aus Konventionel wird Bio
@ herbyy
lies mal nach, bevor du hier durch Unwissenheit glänzt:
Bio:
http://www.ama.at/Portal.Node/ama/public?gentics.rm=PCP&gentics.pm=gti_full&p.contentid=10008.47296&MEBBIO.pdf
Auszug:
Düngebegrenzungen:
Die Ausbringung von Stickstoff ist mit maximal 150 kg N/ha LN begrenzt. Dieser Wert ist nach Anhang E
auf Basis feldfallend, also nach Abzug der Stall-, Lager- und Ausbringungsverluste, zu berechnen. Die
-
Düngeobergrenze ist gesamtbetrieblich zu sehen, d.h. auf Einzelflächen kann eine Düngung auch über
die 150 kg N/ha erfolgen, sofern dabei die kulturbezogenen Düngeobergrenzen des Anhangs E eingehalten
werden.
Bei Überschreitung der Grenze von 150 kg N/ha können in Bezug auf den betrieblichen Düngeranfall
Düngeabnahmeverträge berücksichtigt werden. Dadurch kann zur Einhaltung dieser Grenze die
Ausbringungsmenge auf den Betriebsflächen auf unter 150 kg N/ha reduziert werden. In diesem Fall hat
auch die Dokumentation gemäß Anhang E entsprechend zu erfolgen.

UBAG:
http://www.ama.at/Portal.Node/ama/public?gentics.rm=PCP&gentics.pm=gti_full&p.contentid=10008.47297&MEBUBA.pdf
Auszug:
Düngebegrenzungen:
Die Ausbringung von Stickstoff ist mit maximal 150 kg N/ha LN begrenzt. Dieser Wert ist nach Anhang E
auf Basis feldfallend, also nach Abzug der Stall-, Lager- und Ausbringungsverluste, zu berechnen. Die
-
Düngeobergrenze ist gesamtbetrieblich zu sehen, d.h. auf Einzelflächen kann eine Düngung auch über
die 150 kg N/ha erfolgen, sofern dabei die kulturbezogenen Düngeobergrenzen des Anhangs E eingehalten
werden.
Bei Überschreitung der Grenze von 150 kg N/ha in Bezug auf den betrieblichen Düngeranfall können
Düngeabnahmeverträge berücksichtigt werden. Dadurch kann zur Einhaltung dieser Grenze die
Ausbringungsmenge auf den Betriebsflächen auf unter 150 kg N/ha reduziert werden. In diesem Fall hat
die Dokumentation gemäß Anhang E entsprechend zu erfolgen.


Hoffe geholfen zu haben.

lg carver

  05-09-2012 22:23  johndeere1130
Aus Konventionel wird Bio
Weiters erlaubt:
Restmelasse von konventionellen Zuckerrüben
Vinasse von konventionellen Zuckerrüben

Bitte um Erklärung von Herrn Biolix ob das stimmt

  05-09-2012 22:35  carver
Aus Konventionel wird Bio
@ Johann Deere
Sorry, bin nicht Biolix, hoffentlich glaubst du mir trotzdem:
Lt. Infoxgen Ja, aber es ist eine " Zusicherungserklärung zur Einhaltung des Gentechnikverbotes oder eine Bestätigung, dass es sich um inländische Ware handelt" notwendig.

lg carver

  05-09-2012 23:14  Halodri
Aus Konventionel wird Bio
Bei Futtermangel wird von Biobetrieben sehr wohl konventionelles Grundfutter zugekauft, weil Biofutter schwerer verfügbar und teurer als konventionell erzeugtes Futter ist. Über den Wiederkäuermagen veredelt ist es dann Bio, wird von einigen Biobauern so betrieben.

  06-09-2012 07:46  Steyrdiesel
Aus Konventionel wird Bio
@nugl:
Das wäre doch der optimale Kreislauf. Damit wäre allen geholfen.
Dem Bauern der seinen Mais entsprechend düngen und verkaufen kann, der Biogasanlage da sie den Rohstoff verwerten kann und dem Biobauern dem genügend Wirtschaftsdünger zur Verfügnung steht um seine Felder entsprechend zu Düngen.

mfg
Steff

  06-09-2012 20:35  rotfeder
Aus Konventionel wird Bio
Hallo!
Ja genau, und die konventionellen Bauern sagen ja immer, in ihren Produkten sind keine Gifte usw. drinnen beziehungsweise sind genauso unbelastet wie die biologischen, warum hat man dann plötzlich Bedenken wegen dem konvistroh.



Mehr Infos zeigen
Landwirt.com Händler Landwirt.com User
  • Einloggen
  • Registrieren

Hilfe/Kontakt
Apple Store
Get it on Google Play
HUAWEI AppGallery
Landwirt.com GmbH, your marketplace, Rechbauerstraße 4/1/4, A-8010 Graz
Alle Angaben ohne Gewähr - Druck- und Satzfehler vorbehalten. marktplatz@landwirt.com
© Copyright 2024 Landwirt.com GmbH Alle Rechte vorbehalten.