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MWST bei Gebrauchtfahrzeugen
Hallo,
kann mir jemand in Sachen MWST weiterhelfen? Und zwar habe ich einen einen pauschalierten Betrieb und mache seit einigen Jahren Buchführung. Vor drei Jahren habe ich einen gebrauchten Traktor gekauft, bei welchen 12% MWSt drauf waren die ich mir wieder vom Finanzamt geholt haben. Diese Traktor möchte ich gerne jetzt wieder verkaufen(direkt zu Landwirt oder Privat), da ich entweder einen neuen oder einen gebrauchten anderen zulegen möchte. Wie ist das ? muss ich jetzt wieder MWST abführen? Wenn ja wieviel? Besten Danke für die Info im Voraus
Joggl
MWST bei Gebrauchtfahrzeugen
hallo!
wenn du den traktor in österreich gekauft hast, müsste die mws 20 % betragen haben und nicht 12%. egal ob du bei einen händler oder einen pauschalierten landwirt gekauft hast. wenn du jetzt den traktor an einen österreicher verkaufst musst du 20% mws in rechnung stellen. offiziell ins ausland an einen käufer mit gültiger uid nummer ohne mws.
MWST bei Gebrauchtfahrzeugen
Wenn du von einem pauschaliertem Landwirt kaufst: 12 % Vorsteuer
Wenn du von einem buchführenden Betrieb kaufst: 20 % Vorsteuer.
Unabhängig davon: wenn du eine Maschine wieder verkaufst, sind 20 % Ust. abzuführen.
Also: auch wenn du für die Maschine nur 12 % Vorsteuer gekriegt hast, mußt du bei einem Verkauf dennoch 20 % Mehrwertsteuer abführen.
MWST bei Gebrauchtfahrzeugen
Hallo!
Ludwig 1 hat es richtig erklärt, zehentacker nicht ganz korrekt. Auch bei Maschinen gibt es einen 12% MWst-Satz, nämlich bei pauschalierten Landwirten.
MWST bei Gebrauchtfahrzeugen
@ludwig1:
pauschaliert bin ich ja auch trotz buchführung??!!! wiederspricht sich das nicht??
MWST bei Gebrauchtfahrzeugen
Du kannst nicht pauschaliert und buchführend sein.
Wenn du in der Umsatzsteuer optiert hast musst du nur für diese die entsprechenden Aufzeichnungen für das Finanzamt machen und bist in der MWST nicht pauschaliert, d.h. es gilt Ludwig1.
Wenn du für die Einkommensteuer Aufzeichnungen machst (Teilpauschalierung, Einnahmen-Ausgabenrechnung) kannst du in der Umsatzsteuer trotzdem pauschaliert sein und bei Verkäufen immer 12 % Mwst auf die Rechnung draufschreiben. Die Mwst bei Zukäufen bekommst aber vom FA nicht zurück, sie steht jeweils nur am Papier.
bitte nicht immer alles durcheinanderbringen und informieren was man wirklich tut
MWST bei Gebrauchtfahrzeugen
Hallo!
Noch zur genaueren erläuterung. Das ist eine Sonderregelung in der Landwirtschaft, das man zur Buchführung optiert, und trotzdem mit dem Einkommen pauschaliert ist, das gibts sonst nirgens. Also nicht durcheinanderbringen, die Ust- Buchführung, da geht es nur um Vorsteuer und Umsatzsteuer und hat nichts mit der Pauschalierung und der Besteuerung des Einkommens zu tun. Richtig buchführend sind Bauern erst ab einem Einheitswert von xy(ich weiß es nicht wo derzeit die Grenze ist) Außerdem werden bei der Ustoption ja auch das Anlagevermögen usw. nicht berücksichtigt.
MWST bei Gebrauchtfahrzeugen
ich bin da nicht der meinung von ludwig1! erlöse aus der lw sind bei der optierung ja mit 12% besteuert, warumm soll dann beim verkauf der landwirtschaftliche maschine 20% an fallen??
ich denke du verkauftst den trakor mir 12% ust
gruß
MWST bei Gebrauchtfahrzeugen
Hallo mpeer!
Das ist nicht richtig. Optierer haben auf landw. Produkte einen Mehrwertsteuersatz von 10 % anzuwenden.
Die 12 % gibt es bis auf seltene Ausnahmen bei optierenden Betrieben nicht.
MWST bei Gebrauchtfahrzeugen
Hallo,
Option bei Umsatzsteuer kann unabhängig von Einkommensteuer erfolgen
Steuersätze bei Option (=Buchhaltung) laut UStG
ermäßigter Steuersatz = 10% für landw. Erzeugnisse
Normalsteuersatz 20% für landw. Maschinen
bei pauschalierten Landwirten:
10% Mehrwertsteuer an Private
12% Mehrwertsteuer an Unternehmer
folglich: Traktor von Privat (pauschaliertem Landwirt) gekauft selbst Unternehmer = 12 % Umsatzsteuer
Verkauf jedoch 20% Normalsteuersatz
MWST bei Gebrauchtfahrzeugen
O.K. soweit. Wie ist das, bei einer Gebrauchtmaschine, die ich von einem LW kaufe der nicht UST optiert ist. Dieser wird mir ja keine Ust ausweisen. Kann ich mir in diesem Fall auch die 20% Mwst holen? Der nich optierte LW hat diese Gebrauchtmaschine ja Brutto d.h. inkl 20% gekauft und diese auch nicht erstattet bekommen.
Besten Dank für die Info
MWST bei Gebrauchtfahrzeugen
Der nicht optierte Landwirt muss dir eine Rechnung ausstellen, wo auf den Nettobetrag 12% USt. draufkommen. Die kannst du dir zurückholen, der pauschalierte LW muss diese jedoch nicht an das Finanzamt abführen. Richtig ist, dass er damals 20% UST bezahlt hat, diese aber nicht rückerstattet bekommen hat. Rein rechnerisch verkauft er die Maschine später also um 8% brutto billiger.
20% Vorsteuer würd ich mir auf keinen Fall holen. Ich optiere selbst bei der USt und hatte letztes Jahr eine Kontrolle, weil ich einen Traktor von einem Händler (20% Ust) und eine Spritze von einem pauschalierten LW (12%) gekauft habe und dafür einiges an USt zusammengekommen ist.
MWST bei Gebrauchtfahrzeugen
Stimmt @Abercus ..... Vorsteuer holen, die nicht auf der Rechnung des Verkäufers steht, wäre unklug und führt unweigerlich zu einem Finanzstrafverfahren. Ein pauschalierter Landwirt kann bei Verkäufen an Unternehmern, also auch Landwirte, die optiert haben, nur 12 % USt in Rechnung stellen. Genau diese Steuer kann der buchführende Landwirt, in dem Fall der Erwerber, als Vorsteuer rückerstattet bekommen.
Aus der Tatsache, dass pauschalierte Landwirte keine Vorsteuer zurück bekommen können, aber mit 20% Mehrwertsteuer einkaufen und dann lediglich mit 12% USt verkaufen ergibt sich auch eine nicht zu unterschätzende Steuerleistung. Die Aussage, dass pausch. Landwirte sowieso keine Steuer zahlen ist unrichtig. Gerade aus diesem Grunde rentiert es sich, wenn größere Investitionen anstehen, zur Regelbesteuerung zu optiern.
MWST bei Gebrauchtfahrzeugen
Ich muss dieses Thema noch mal auf tun! Wie seht ihr die Sache bei einem kauf einer Gebrauchtmaschine im Ausland aber von Privat! Kann ich diese mit gültiger UID Nummer Netto einkaufen? Wenn ja stellt mir dann die Privatperson eine Rechnung mit 19%MwSt aus (Deutschland)
Besten Dank für eure Meinung
MWST bei Gebrauchtfahrzeugen
Bin auch der Meinung von rotfeder u. wendlal
du hast optiert für die Ust, daher Traktor 20% Ust
MWST bei Gebrauchtfahrzeugen
Hallo Fritzchef,
Grundsätzlich bekommt keine Privatperson eine UID. Wenn du ein Unternehmen hast, aber trotzdem für dich als Privatperson mit UID einkaufst (also nicht für das Unternehmen), musst du in Österreich die Erwerbssteuer bezahlen kannst dir für diesen ig. Erwerb in der Voranmeldung keine Vorsteuer in Abzug bringen (Bruttoeinkauf).
Anders wenn du optiert hast, also als Landwirt umsatzsteuerlich buchhaltest. Dann kannst du mit UID ohne Steuer im (EU) Ausland einkaufen, dadurch einen ig. Erwerb in Österreich tätigen und gleichzeitig im Inland Vorsteuer in Höhe der Erwerbsteuer in Abzug bringen - somit also Netto einkaufen.
Wenn du als pauschalierter Landwirt eine UID für Einkäufe im Ausland beantragt hast (=Ausnahme geht auch), dann musst du die Einkäufe im Inland der Umsatzsteuer unterziehen. Ohne UID ebenfalls, aber dann muss ein Rückerstattungsverfahren im Ausland beantragt werden. Achtung, bei Importen von PKW`s gibt es Sonderregelungen
MWST bei Gebrauchtfahrzeugen
Hallo!
Es ist so: Wenn du deinen Traktor verkaufst, musst du ihn mit 20% MwSt. verkaufen. Du musst aber am Ende des Jahres den Gewinn versteuern, falls du einen gamacht hast.
Bei einem neuen Traktor musst du sowieso eine 20% Rechnung bekommen. Bei einem gebrauchten ist es so: Wenn du beim Händler kaufst, muss die Maschine eine 20% Maschine sein. Viele verkaufen Altgeräte in "Vermittlung". Eine Vermittlungsmaschine kannst du aber nicht in die Buchhaltung geben. Wenn du den Traktor direkt von einem pauschalierten Landwirt kaufst, kann er dir eine 12% MwSt. Rechnung ausstellen die du dann in die Buchhaltung geben kannst. Aber im Prinzip ist es egal, da der Netto-Preis vom Händler und vom Landwirt immer der gleiche ist. Der Landwirt haut 12% drauf und der Händler muss 20% drauf hauen. unterm Strich wenn du dir die Ust. wieder holst, kostet er dich netto das gleiche.
MWST bei Gebrauchtfahrzeugen
Möcht das Thema nochmal aufgreifen, so ganz hab ichs noch nicht verstanden.
Wie sieht das aus der Sicht des Händlers aus?
Ich bin grad dabei eine neue Maschine zu kaufen und meine alte Maschine zurück zu geben. Selber bin ich vollpauschaliert.
Meiner Meinung nach müsste er sich vom Finanzamt für meine gebrauchte Maschine 12% vom Finanzamt zurückholen können. Wenn er diese Maschine nun weiterverkauft müsste er somit 8% aufschlagen um pari auszusteigen -stimmt das?!
Mir hat er nämlich erklärt dass er auf den angenommen Wert für meine Altmaschine 20% aufschlagen müsste um sie verlustfrei weiter zu verkaufen.
So zumindest hab ichs verstanden, möglicherweise haben wir aber auch an einander vorbeigeredet.
thx
MWST bei Gebrauchtfahrzeugen
Bei Gebrauchtmaschinen gibt es die Möglichkeit der Vermittlung---
was soviel heist das die Maschine 12 % Mwst bleibet. Siehe Gebrauchtmaschinenbörsen... steht fast überall Verm. dabei. Ist auch klar da sonst der Händler immer 8 % Mwst draufschlagen müsste... da er sich ja nur 12% Mwst holen kann und 20 % abführen müsste.
Also gebrauchte Maschine meist inkl.12% ausser sie stammt von einen Umsatztsteuerrechner ( Gewerbe, Opierer) dann natürlich 20 % Mwst.
Bei Neumaschinen im Inland sind immer 20 % Mwst.Verkauft der Mwst.Optierer eine Maschine sind immer 20 % Mwst abzuführen... egal ob er sich beim Kauf 20 % oder bei einer gebrauchten 12 % geholt hat.
Bei Käufen im Ausland gibt es für pauschalierte Betrieb eine Erwerbsschwelle von 10 oder 11000 Euro. Was soviel heist das man im Ausland als pauschlierter Betrieb in einem Jahr um den Betrag einkaufen kann und nichts weiter machen muss als die ortsübliche Mwst zu bezahlen. Geht es über diesen Wert muss man sich eine UID nummer beim FA holen, das Teil mit 0% Mwst im Ausland kaufen und in Ö eine Einfuhrsteuererklärung machen.
Das heist z.B Traktor in D um 50.000 excl. 19 % Mwst kaufen..... Erklärung machen 20 % Mwst in Ö ans FA abführen. Der Buchführer ... kann diese wieder als Vorsteuer geltend machen und sich holen.
so noch Fragen.
einen Hinweis für Opierer noch..... kaufts du heute einen Traktor und holst du dir 20 % Mwst... musst du noch min. 5 Jahre optieren bzw. beim ausstieg berichtigen.
Maschinen 5 Jahre
Gebäude 20 Jahre
Also im letzten Jahr vorm aussteigen noch großen einkaufen ... geht seit 1.1.2014 nicht mehr so gut wie vorher. ( Man hätte sich nur 1 5tel der Mwst ) gespart bei Maschinen und bei gebäuden nur 1 .... 20igstel.
Also optieren ist sicher wesentlich uninteressanter geworden als wie vor eingen Jahren.
Noch eine guten Rutsch ins 2015
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