Gibt es auch ein Kinderschutzgesetz?

Antworten: 24
  28-07-2012 14:20  helmar
Gibt es auch ein Kinderschutzgesetz?
In Österreich wurde, auch unter Mithilfe diverser Medien, ein bundeseinheitliches Tierschutzgesetz geschaffen. Und das ist richtig und in Ordnung so....Anders sieht es mit Kindern aus, besonders mit kleinen Buben, wenn sie das Pech haben in 2 in Österreich anerkannte Religionen hineingeboren zu werden. Siehe Video......
Mfg, Helga

  28-07-2012 15:11  veti
Gibt es auch ein Kinderschutzgesetz?
wohlwissend, dass der vergleich schlicht scheiße ist: im tierschutzgesetz ist die rituelle Schlachtung ohne betäubung auch aus rücksicht auf diese beiden religionen erlaubt... also würde in einem bundesweiten kinderschutzgesetz wohl auch eine entsprechende ausnahme stehen...

ich denke ja, wenn müsste es zumindest ein eu weites verbot der beschneidung geben, sonst fahren die leute halt über die grenze. eigentlich wäre das eine sache für die uno-kinderrechte, das wird sich aber sicher auch mit der religionsfreiheit spießen und die tatssache, dass die who beschneidungen in aids-problemaitschen regionen zur vorsorge empfiehlt, nimmt dem argument der gesundheitlichen schädigung den wind aus den segeln...

fakt- niemand wird die eier haben, so ein verbot umzusetzen, denn entweder sind sie nicht direkt betroffen, oder die, die betroffen sind, verschweigen die probleme, die sie infolge später haben
 

  28-07-2012 19:22  Restaurator
Gibt es auch ein Kinderschutzgesetz?
wenn sie's wenigstens zu einem lederring für die liebe ihres lebens verarbeiten täten..... :)
was mich so wundert: bei den kupierten schwanzerl von ana sau werden leute wie die vgt-ler kämpferisch (wobei die ablehnung desselben ihnen natürlich zusteht), aber wenn's um die zumpferl von klane buben geht, an denen alte männer mit schneidwerkzeugen herumdoktorn, da fühlen sie sich nicht zuständig. dabei sind menschen auch säugetiere mit rechten und bedürfnissen.
studien haben übrigens ergeben, dass ein beschnittener 35-jähriger an seiner eichel das empfinden eines unbeschnittenen 75jährigen hat. grusel

 

  28-07-2012 20:01  teilchen
Gibt es auch ein Kinderschutzgesetz?

Und wie sieht's jetzt mit dem Ohrringerl-Stechen aus?
Das ist in unserem Kulturkreis sehr verbreitet. Mir fällt jetzt keine mir bekannte Familie ein, wo den Mädchen nicht im Kleinkindalter Löcher für Ohrringe gestochen werden.
Es ist eine irreversible Verletzung des kindlichen Körpers, manchmal mit gesundheitlichem Schaden (Nickelallergie), und es ist nicht religiös motiviert.

Ich will jetzt keinesfalls dem Beschneiden das Wort reden, aber wenn wir über Verletzungen im Kleinkindalter reden, dann müssen wir uns auch unsere Rituale hinterfragen, die uns so selbstverständlich und harmlos erscheinen.
Wo ist die Grenze anzusetzen?



  28-07-2012 20:10  tch
Gibt es auch ein Kinderschutzgesetz?
Hallo teilchen....irgendwie hast schon Recht...

Das Loch im Ohrläppchen wächst wieder zu....
Ein Ohrringel vermindet nicht das empfinden am Ohrläppchen
Der Nickelallergie kann man ausweichen, ist nur eine Frage vom Verstand und dem Inhalt der Geldbörse

Schamlippen und Vorhaut wachsen nicht wieder nach!

tch


  28-07-2012 20:15  helmar
Gibt es auch ein Kinderschutzgesetz?
Hallo Teilchen, zumindest in unserer Gegend war es Brauch dass die Taufpatin dem weiblichen Patenkind Ohrringe geschenkt hat. Und die Patinnen haben auch darauf bestanden dass die Ohrringe eingezogen wurden. Ich hatte Ohrringe mit Türkisen, meine Schwester welche mit irgendwelchen roten Steinen drinnen. Meine ältere Schwester, in dem ganzen Rummel des WK2(Jg. 1943) ist als Säugling nicht getauft worden, sehr wohl aber bevor sie in die Volksschule gekommen ist. Und auch sie hat ihre Ohrringe bekommen, und der Pate, ein Uhrmacher hat ihr diese auch gleich gestochen. Und das weisse Kleid konnte sie ein Jahr später auch noch bei der Erstkommunion anziehen. Unsere Tochter ist zwar noch getauft worden, hat aber von ihrer Patin ein Goldketterl bekommen. Die ersten Ohrringe waren "Flinserl", aber da war sie schon aus der Hauptschule draussen.
Mfg, Helga

  28-07-2012 20:20  HBler
Gibt es auch ein Kinderschutzgesetz?
genauso wie jüdische Buben am 8. Tag nach ihrer GEBURT beschnitten werden, ist es auch erlaubt, männliche Ferkel unter Anwendung von Schmerzmitteln in den ersten 7 Tagen zu kastrieren.
Unsere Konsumenten haben ein sehr sensibles Geruchs- und Geschmackempfinden, wehe wenn diese ein einziges mal ein Stinkefleisch eines Ebers am Teller hätten

  28-07-2012 21:04  teilchen
Gibt es auch ein Kinderschutzgesetz?

@tch

Ohrlöcher wachsen nicht mehr zu, sobald die Wunde einmal verheilt ist, auch wenn man jahrelang keine Ohrringe verwendet - eigene Erfahrung.
Genauso wie wir sagen, Ohrlöcher sind ja viel harmloser als die Beschneidung der Buben, sagen Juden und Moslems, die Beschneidung der Buben ist ja viel harmloser als die der Mädchen.
- Was sie auch tatsächlich ist, denn die Männer können damit ein relativ normales Leben führen, während die Frauen schon bei der Menstruation an Infektionen sterben können. (letztlich rührt die Beschneidung der Mädchen daher, daß sie nur ja keinen Spaß am Sex haben sollten - das war so ziemlich etwas vom allerletztklassigsten, was die Menschheit an Grausamkeiten hervorgebracht hat).

Jeder glaubt seine eigenen Maßstäbe was "normal" und "angemessen" ist, seien die einzig richtigen. Ob es die gsunde Watschn, das erzwungene Topferlsitzen, der Klaps auf den Hintern, Bestrafung durch Ignorieren, oder eben nachhaltige Körperverletzungen wie die hier beschriebenen, jeder wird sagen: "ich will doch nur das beste für mein Kind."




  28-07-2012 22:18  traktorensteff
Gibt es auch ein Kinderschutzgesetz?
Um auch meinen Senf dazuzugeben...

@ helmar
Es wäre eine interessante Überlegung, ob wir nicht die Unversehrtheit des Menschlichen Körpers ins Gesetzbuch aufnehmen sollten, falls es noch nicht so ist. Die Deutschen haben diesen Passus drinnen und nun macht sich deswegen einmal jemand (und zwar ein Richter) Überlegungen zum Thema "Beschneidung". Religion hin oder her, Österreich ist ein Rechtsstaat mit christlicher Geschichte und demnach keiner anderen Religion etwas "schuldig". Wenn man zur allgemeinen Überzeugung kommt, dass man Kinder nicht ungefragt "verstümmeln" (und das ist es nun mal) darf, muss das ins Gesetz kommen.

Was das Video angeht: Afrika? In Österreich wird es in Krankenhäusern wohl anders aussehen, inklusive Betäubung.

Wenn man so etwas sieht, dreht es einem schon den Magen um und man fragt sich, welche Eltern ihrem Kind so etwas antun.

@ veti
Aufgrund deiner Aussage habe ich mich schnell über das Schächten in Österreich informiert, weil ich gedacht hätte, es wäre verboten! Dem ist anscheinend nicht so, sondern sofort nach dem Aufschlitzen muss ein tötungsschuss erfolgen, unter Beisein eines Tierarztes. Unfassbar, ich habe gedacht, es wäre verboten.
Eu-weite Verboten sind praktisch nicht durchfrührbar, siehe Gentechnik.
Genau, da hast du recht, wobei es so ist, dass Beschneidungen über einen längeren Zeitraum betrachtet auch nicht vor Aids schützen, da das Risiko immer da ist. Ob jemand 5 Jahre früher oder später stirbt... das kann jeder selbst werten ob das nicht auf das gleiche hinausläuft...

@ Restaurator
Immerhin betrifft das ein paar Millionen Schweine im Jahr und das mit der Beschneidung bei Babys wohl ein paar Tausend. Und was das "Gefühl" angeht, das glaube ich beim besten Willen nicht. Man kann wohl dann länger ;-).

@ teilchen
Was ich so mitbekomme, wollen Mädchen alle von sich aus Ohrringe haben. Und das mit einer Beschneidung zu vergleichen...? Mehr als wie bei einer Spritze ist das wohl nicht. Und wenns eine Nickelallergie gibt, einfach nichts aus Nickel tragen...

@ HB
In Großbritanien wird fast gar nicht kastriert und trotzdem schmeckt es ihnen. Naja, vielleicht liegt es auch an der berühmten britischen Küche, wo es schon egal ist, wie die Ausgangsprodukte schmecken! ;-) Aber wie unlängst im bayrischen Fernsehen gezeigt wurde, gibt es auch hier Tests mit unkastrierten Ebern, die nach der Schlachtung, zugegeben, recht zeitaufwändig, "stinkende" Tiere aussortiert werden. Das sind aber ganz wenige, denn spätestens nach dem Kochen ist der Geruch weg.

  28-07-2012 22:23  rbrb131235
Gibt es auch ein Kinderschutzgesetz?
Hallo teilchen, ich schätze deine Kommentare hier im Forum sehr, aber Beschneidung in einem Atemzug mit dem Stechen von Ohrringen zu nennen, ist Quatsch.
Die Natur hat in Jahrtausenden menschlicher Evolution dem Mann keine Vorhaut wachsen lassen , um sie wegzuschneiden. Dem Ohrläppchen macht ein Löchlein aber kaum etwas aus.
Im Übrigen haben mein beiden Töchter selbst entschieden, ob sie Ohrringe haben wollen oder nicht.

Grüße rbrb13


  28-07-2012 22:29  Restaurator
Gibt es auch ein Kinderschutzgesetz?
@teilchen:
ich empfehle die lektüre "aus den vorhaut akten" von heathcote williams, auf dt. vom werner pieper als "der grüne zweig128" herausgegeben.
dort finden sich auch die diagramme der neurologen die das abstumpfen der männlichen eichel in radikalem masse darstellen.
nach der geburt liegt diesensibilität der eichel bei weitem über dem grad der sensibilität der für maximalen sexuellen genuss nötig ist und baut sich ab der geburt bis zum 20. lebensjahr noch auf, danach nimmt die sensibilität ab.
dieser mindestgrad der noch maximalen genuss garantiert wird von unbeschnittenen um die 50 erreicht und danach geht es nur langsam und etwas "bergab", beschnittene erreichen diesen grad bereits mit 15 und ab 25 bewegt sich die sensibilität deutlich unter diesem wert. sie bewegen sich nach diesen forschungsergebnissen ab dem 30. - 35. lebensjahr auf einem niveau von 70jährigen unbeschnittenen. ab 55 liegen sie nochmals deutlich unter diesem wert.
wenn das nicht irgendwie aus der gleichen ecke kommt wie die beschneidung der mädchen..... auch wenn es für diese gefährlicher ist beschnitten zu werden - obwohl der arme bub des anlassfalles zum urteil ist ja auch eine arme sau :(
@traktorensteff:
um nicht zu medizinisch zu werden: was is der unterschied zwischen der haut auf gärtnerhänden die immer in handschuhen stecken und solchen die ständig allen reizen direkt ausgesetzt sind???

  28-07-2012 22:53  rbrb131235
Gibt es auch ein Kinderschutzgesetz?
Man ist bei diesem Thema sofort wieder bei Religion, in welche ich mich nicht vertiefen möchte. Aber an Gott glauben sie alle.
Warum belassen diese orthodoxen Steinzeit-Juden und Moslime den menschlichen Körper nicht so, wie er eben von Gott erschaffen wurde?
Weis jemand wo man darüber nachlesen könnte ?

Grüße rbrb13


  28-07-2012 23:16  Restaurator
Gibt es auch ein Kinderschutzgesetz?
>
Luther Bibel (1912)
Und Gott schuf den Menschen ihm zum Bilde, zum Bilde Gottes schuf er ihn; und schuf sie einen Mann und ein Weib.
Textbibel (1899)
Und Gott schuf den Menschen nach seinem Bilde - nach dem Bilde Gottes schuf er ihn; als Mann und Weib schuf er sie.

mein angelesenes wissen bezüglich beschneidung zusammengefasst:
wir haben bei der entstehung der beschneidung also einen altersschwachen 99jährigen abraham mit junger, hübscher halbschwester als inzest- frau. der alte hört eine stimme die ihm aufträgt seinen sohn Jehova zu opfern. während er am opferstein das messer wetzt hört er wieder eine stimme mit einer anderen message. jetzt soll er einen schafbock opfern. der junior ist grad noch einmal davongekommen. jetzt kommt dem alten das aber komisch vor ob der auftrag der 2. stimme wohl korrekt genug und echt war und er lässt sicherheitshalber alle buben seines stammes die vorhaut zwangsweise abschneiden. danach setzt er seine senile idee für jahrtausende in gesetz um.

die nette variante: der alte abraham hat mit den ägyptern gehandelt und sie sind auch dorthin geflüchtet. im gegensatz zu den juden haben die ägypter beschneidung betrieben. das hat er von den dortigen hohepriestern gelernt und um die verbundenheit festzulegen für seinen stamm - auch aus integrationsgründen den ägyptischen gastgebern gegenüber...in seinem stamm eingeführt.
bei den ägyptern wiederum wird die erste beschneidung im totenbuch beschrieben. gott ra beschneidet sich selbst freihändig in der luft fliegend und aus dem dabei wegspritzenden blut entstehen die seelen der menschen. die vorhaut ist also eintrittskarte ins totenreich der alten ägypter.
ein noch älterer kult hat seinen besiegten feinden die hoden abgetrennt und zu ehren der götter auf einen baumstamm genagelt. im laufe der zeit mit zunehmender zivilisation wurden die hoden durch (später eigene) vorhäute ersetzt und letztlich entstanden die am ganzen körper mit augen bedeckten gottheiten daraus.
so gesehen muss die beschneidung als weltkulturerbe anerkannt werden ;)

  29-07-2012 08:48  rbrb131235
Gibt es auch ein Kinderschutzgesetz?
Restaurator, gut beschrieben.
Ich für meinen Teil bin froh, dass die Evolution in meinem Hirn Veränderungen zugelassen hat.

Grüße rbrb13

  29-07-2012 10:55  RichardGier
Gibt es auch ein Kinderschutzgesetz?
Jüdische und muslimische Männer gelten gemeinhin als gute Liebhaber - warum wohl ? Für einen 20jährigen Mann bzw. insbesondere dessen PartnerIn ist es beischlaftechnisch ein grosser Vorteil , wenn die Empfindlichkeit eines bestimmten Körperteils herabgesetzt ist .
Sollte für einen 55jährigen Mann die sexuelle Empfindsamkeit noch derartig wichtig sein , dann ist eher ein Überdenken seines Weltbildes und seiner Schwerpunktsetzungen angesagt .Meine ganz persönliche Meinung .

  29-07-2012 11:03  tch
Gibt es auch ein Kinderschutzgesetz?
Hallo RichardGier, Deinen Zeilen nach zu urteilen hast Du vom Sex wenig Anhnung...
Es kommt nicht darauf an wie lange einer in "ihr" herumwerkelt.
Wenn es darum geht das männlich empfinden etwas zu dämpfen, gibt es Möglichkeiten die nicht unumkehrbar sind.

tch


  29-07-2012 11:10  Gratzi
Gibt es auch ein Kinderschutzgesetz?
da sich 80% bei Sex im Gehirn abspielt, kann dies sicher nicht der Grund sein.

  29-07-2012 13:53  walterst
Gibt es auch ein Kinderschutzgesetz?
Das Thema dürfte uns heuer vielleicht zu ein paar Olympischen Medaillen verhelfen.
Wie ich so nebenbei bei Stöckl auf Ö3 vernommen habe, ist Markus Rogans künftiger Schwiegervater orthodoxer Jude und schwimmt angeblich mit gewetztem Skalpell hinterher....

  29-07-2012 14:15  Restaurator
Gibt es auch ein Kinderschutzgesetz?
@gratzi:
danke für den beitrag, jetzt weiss ich endlich was manche frauen meinen, wenn sie sagen, dass manche männer ihr gehirn in der hose spazieren tragen ;)

  29-07-2012 16:33  krampus
Gibt es auch ein Kinderschutzgesetz?
@ Steyrcvtfan und restaurator

Euer "kunstvoll" gestaltetes Gehopse und Geschiebe bei Euren Treads wirken für die Leser Eurer sonst meist gut gemachten Beiträge störend.



  30-07-2012 08:34  krähwinkler
Gibt es auch ein Kinderschutzgesetz?
Ein Verbot scheint mir nicht sinnvoll, weil es an der Praxis wenig ändert, wie Schweden zeigt.
Ich würde diese Praxis als Religionsimperialismus qualifizieren. Solange die Kinder sich nicht wehren können, wird ihnen ein lebenslängliches Zeichen verpaßt. Der Vorwurf wird den orthodoxen Kräften aber wurscht sein.
Ich zähle auf den religionsinternen Diskussionsprozess und hoffe, dass dadurch die Beschneidung zurückgedrängt wird, wie in Kanada.
Für die Amis und andere prüde Nationen wie Korea muss man sich was anderes einfallen lassen, weil die sich auf die WHO berufen, dass weniger Vorhaut weniger AIDS bedeuten würde, was ein Blödsinn ist.

Immerhin gibt es in Ö. auch die Fristenlösung, die einen Tatbestand eine bestimmte ZEit lang straffrei stellt. Viellicht können sich die Moslems um eine Beschneidung am 7. Tag bemühen, dann differeinzieren sie sich auch von den Juden und den Kindern geht das zu diesem Zeitpunkt weniger am Nerv.

  30-07-2012 23:53  AnimalFarmHipples
Gibt es auch ein Kinderschutzgesetz?
Ebenso wie Strafrechtsprofessor Fuchs im aktuellen PRESSE-Rechtspanorama bin ich der Meinung, daß die Beschneidung männlicher Kinder aus religiösen Gründen faktisch erlaubt ist, weil sich der Täter mit Erfolg auf Brauchtum als Rechtfertigungsgrund berufen kann (ähnlich wie zB auch bei Krampusläufen an sich strafbare Mißhandlungen straflos bleiben).
Die faktische Außerkraftsetzung von Normen durch Nichtanwendung, mit der Folge der Sanktionslosigkeit des Vergehens, entspricht im allgemeinen auch der Rechtsprechung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes zu Artikel 7 EMRK (Prinzip des nulla poena sine lege, also: keine Strafe ohne Gesetz).
Ich würd zwar nicht darauf wetten, aber obwohl die körperliche Unversehrtheit ein absolut garantiertes Grundrecht ist (Artikel 3 EMRK ist auch Bestandteil unserer Verfassung) und demgegenüber die Religionsfreiheit bloß ein relatives Grundrecht, das unter diversen Vorbehalten steht, würde die Straflosigkeit der Beschneidung männlicher Kinder wahrscheinlich auch vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof halten, uzw. einerseits mit Blick auf die religiöse Tradition, andererseits wegen der nach überwiegendem Meinungsstand eher geringfügigen Auswirkungen, und schließlich weil es bis dato keinen europäischen Staat gibt, wo diese Praktik faktisch unter Strafe stünde (dies auch eingedenk der Entstehung der EMRK unter dem Eindruck der Greuel des Dritten Reiches, die ja vor allem die jüdische Bevölkerung betroffen haben).
Und dann gibt's eben auch noch einen ganzen Haufen Analogien, wie zB das von Teilchen erwähnte Ohrringerl-Stechen, das man konsequenter Weise genauso verbieten müßte, denn hier wie dort geschieht das ja mit Einwilligung der Eltern.
Oder beispielsweise auch Taufe und Firmung, die zwar strafrechtlich irrelevant aber genauso Ausfluß des Erziehungsrechts der Eltern sind.

Was aber alles nichts heißt.

Mich erinnert das Pochen auf uralte Traditionen stark an Karlheinz Böhms Engagement in Äthiopien gegen die weibliche Genitalverstümmelung. Oft ist es gar nicht so weit hin zu einem Paradigmenwechsel.
Schlimm ist es nur wenn so ein Thema dann gleich von Religions- bzw. speziell auch Islamfeinden auf der einen Seite und Holocaust-Kassandrarufern auf der andern Seite besetzt wird, anstatt nüchtern und offen darüber zu diskutieren.
Und meiner Ansicht nach einigermaßen verlogen, Beschneidungen männlicher Kinder aus religiösen Gründen als Menschenrechtsverletzung zu verteufeln, aber an Ohrringerlstechen, Krampusläufen, Religionsunterricht, Taufe und Firmung absolut nichts zu finden.

Wenn ich weiter und zuende denke, was man dann konsequenter Weise gleich noch alles verbieten müßte, habe ich hierzu lieber erst mal gar keine festgefahrene Meinung.
Weil nur daß etwas an sich objektiv unnötig ist, muß ja noch keineswegs darauf hinauslaufen, es deshalb auch gleich zu verbieten.

  31-07-2012 08:51  Gratzi
Gibt es auch ein Kinderschutzgesetz?
nein Kinderschutzgesetz gibt es keines (disco Zeltfest ...) aber Asylantenschutzgesetz !!! wo gib,s das, gesteht 5 Morde und wir nicht mal in U-Haft genommen?????
 

  31-07-2012 11:07  harly
Gibt es auch ein Kinderschutzgesetz?
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/174/Seite.1740200.html

Jugendschutz heißt das .....

  31-07-2012 12:36  Restaurator
Gibt es auch ein Kinderschutzgesetz?
@afh:
grundsätzlich kann ich deiner argunetationslinie folgen, aber nur bis zu einem bestimmten punkt.
die berufung auf brauchtum findet z.b. beim maibaumstehlen immer öfter seine grenzen. auch führt ein krampuslauf inklusive eventuell erhaltener rutenstreiche zu keinen folgewirkungen in der zukunft. aber auch hier findet definitiv - und zu recht - das überschiessende schlagen schon einmal zu gerichtlicher verfolgung. das ohrringerlstechen wäre tatsächlich ein grenzfall, hat aber keinerlei einflüsse auf irgendeine sinneswahrnehmumg in der zukunft. aus eigener erfahrung weiss ich, dass ohrlöcher zumindest so zuwachsen, dass auch ein conch nach einer gewissen zeit nicht mehr sichtbar ist - wieder aufstechen lässt sich das loch im knorpel natürlich. aber piercen von unter 16-jährigen ist sowieso generell verboten.
religionsunterricht ist keinesfalls abzuschaffen, im gegenteil gehört er in dem sinne ausgeweitet, dass er - wie meist sowieso schon der fall - soziales lernen als zentrales thema hat und über ALLE weltreligionen informiert um eine spätere (nicht)zugehörigkeit fundierter entscheiden zu können.
auch taufe und firmung haben - so wie das ohrringerlstechen - keinerlei körperliche, nachhaltige folgen.
es wird letztlich im gesetz auch zwischen dem konsum von bier und schnaps mit einer altersgrenze unterschieden. ebenso unterscheidet das gericht zwischen einer watsche und einem fausthieb. genauso muss man, denke ich, zwischen krampuslauf und beschneidung differenzieren.
die beschneidung sehe ich - als juristischer laie - im österreichischen strafrecht dort, wo das tätowieren und das piercen unmündiger minderjähriger wegen seiner dauerhaften folgen behandelt ist.
Ausübungsregeln für das Piercen und Tätowieren
§ 2. (1) Das Piercen und TätowierenNächstes bedürfen der rechtswirksamen schriftlichen Einwilligung der zu piercenden oder der zu tätowierenden Person. Das Piercen von Minderjährigen bedarf zusätzlich der rechtswirksamen schriftlichen Einwilligung der mit der Pflege und Erziehung des Minderjährigen betrauten Person. Handelt es sich bei der zu piercenden Person um einen mündigen Minderjährigen, entfällt die Einwilligungspflicht, wenn zu erwarten ist, dass die gepiercte Stelle innerhalb von 24 Tagen heilt. DasTätowieren von minderjährigen Personen, die das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, bedarf der rechtswirksamen schriftlichen Einwilligung der mit der Pflege und Erziehung des Minderjährigen betrauten Person.
Das Tätowieren von minderjährigen Personen vor Vollendung des sechzehnten Lebensjahres sowie das Piercen von unmündigen minderjährigen Personen ist verboten.




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