Antworten: 6
  10-07-2012 11:48  did
Feldstadl
Wer kann mir ein paar gute Tipps geben. Ich möchte einen Feldstadl errichten mit dem Maß 15m x
10 m. Auf was soll ich achten. Soll ich zwei Einfahrtstore machen oder vielleicht drei. Danke für eure Antworten.

  10-07-2012 12:46  traktorensteff
Feldstadl
Also das musst schon du ganz alleine wissen, wie viele Tore du haben möchtest und was du alles in so einem Gebäude lagern/stehen haben willst. Es sollte alles effizient zugänglich sein. Wenn er frei steht, nicht nur auf einer Seite Tore machen? Nur so als Gedanke. Und für die Optik würde ich unbehandeltes Holz verwenden, günstig und schaut gut aus, besonders nach ein paar Jahren. Vielleicht kannst du ihn an die Optik eines alten Stadels anlehnen und nicht einen Betonbau aufs Feld stellen. Viel Spaß beim Planen.

  10-07-2012 13:06  salcmi
Feldstadl
deiner tätovierung nach zu urteilen willst du den stadel in tirol bauen.
dazu sei gesagt: wenn du den stadel im freiland bauen willst hoffe ich das du die bauverhandlung bereits abgeschlossen hast und die fläche umgewidmet sonst ist dies ein schwarzbau ersten ranges den jeder melden kann. ansonsten dürfen im freiland nur ortsübliche stadel mit einer maximalen grösse von 20m² errichtet werden und nicht wie deiner 150m². desweiteren dürfen in solchen stadeln keine traktoren untergebracht werden.

  10-07-2012 13:16  Christoph38
Feldstadl
Wir sind gerade beim dachdecken von einem Heustadl.

Unter Stadl stell ich mir was anders vor, als 10*15m, üblich sind so ca 4*5 m, Doppelstadl gibts auch noch.


  10-07-2012 15:49  golfrabbit
Feldstadl
Laut Auskunft Bauamt Schwaz/Tirol sind landwirtschaftlich genutzte Stadel bis max. 50 m2 ohne Widmung, Bauverhandlung usw im Freiland möglich, aufzupassen wäre aber daß bei über 50 % Zuschalung Anschlußkosten für Strom und Wasser anfallen (egal ob Anschlüsse gemacht/gebraucht werden oder nicht!). Seltsamerweise kräht nach einigen Jahren kein Hahn mehr danach.

  10-07-2012 16:19  salcmi
Feldstadl
Alle nicht als Bauland oder Sonderflächen gewidmeten Flächen gehören zum Freiland. Hier sind keine
Gebäude oder bauliche Anlagen mit Ausnahme von Stadeln (in denen keine Kraftfahrzeuge abgestellt
werden), sehr kleine Gebäude für Jagd und Fischerei, kleine Kapellen, Aussichtsplattformen, Schutzbauten,
allgemein zugängliche Kinderspielplätze sowie Nebenanlagen (die natürlich ein bereits existentes
Hauptgebäude im Freiland erfordern) zulässig. Es können auch Bauten, die von der TBO ausgenommen
sind, errichtet werden (welche dann aber nach anderen Gesetzen zu behandeln sind).
Freiland.

Werden in einem landwirtschaftlichen Betrieb abseits der Hofstelle weitere Anlagen (z.B. Geräteschuppen
an weit entfernte Feldern oder Stadel, die ortsüblich Abmessungen übersteigen, Garagen für Traktoren)
nachweislich benötigt, so kann dies im Rahmen einer solchen Widmung erfolgen. Diese Widmungsfläche
muss nicht parzelliert werden (vgl.TBO 2001 § 2 Abs.12)

die grösse der Stadel wird hier nur als "ortsüblich" ich würde aber auf jedem fall dazu raten eine widmung sonderfläche zu beantragen um sich im nachhinein mords scherereien zu ersparen

  11-07-2012 12:49  did
Feldstadl
Danke für die Infos an alle



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