Eine Eigenjagd mit 25 ha Fläche

Antworten: 12
  29-06-2012 20:00  Indianerlandwirt
Eine Eigenjagd mit 25 ha Fläche
In Frankreich gibt es Eigenjagden bereits ab 25 ha Größe. (Kärntner Bauer 29.Juni) Und da Frage ich mich warum wir in Österreich über 100 ha Fläche benötigen um eine Eigenjagd zu begründen. Die Regelung stammt noch aus den Monarchie-Zeiten; sie hat zweifelsfrei Adlige und Neureiche eine Art Monopolstellung in der Jagd ermöglicht. Und was man einmal hat, gibt der "Reiche" nicht freiwillig mehr her. Für ihn passt es ja.
Auch hat Österreich sowieso ein Modell, wie man Wildtiere mir größeren Aktionsradius, gut hegen kann. Dies nennt man eine Hegegemeinschaft. Die Zusammenarbeit von mehreren Jagden. Also was spricht dagegen die Jagd in Österreich zu reformieren und sie endlich auch den Grundbesitzern zu kommen zu lassen. Wie es im Gesetz steht. Jagd ist ein Ausfluss aus Grund und Boden. ... nämlich den Landbewirtschaftern. Uns Landwirten.

  29-06-2012 20:51  Jophi
Eine Eigenjagd mit 25 ha Fläche
Vom Prinzip her richtig.
Nur wenn die Reviere zu klein werden, wirds natürlich schwierig. Auch bei noch so guten Schüssen geht das Wild oft noch ein gutes Stück, 30 bis 50 meter manchmal sogar 100 m kommen vor.
Wenn dann das Stück schon im Nachbarrevier ist, gehörts den Nachbarn, wenn sich dann beide Jäger nicht verstehen, dann meldet der Schütze das Stück nicht und das Wildpret verdirbt.
Ist nicht Sinn der Sache, es gibt da noch viele andere Beispiele, eine gewisse Mindestreviergröße muß schon sein.
In Deutschland sind das so ca. 80 ha, gerade in Österreich müßte in Sachen Reduktion der Schalenwildbestände kräftig was getan werden, aber so wie es aussieht, dauert es noch ein paar Jahre.

  30-06-2012 07:50  Joe_D
Eine Eigenjagd mit 25 ha Fläche
ein interessanter Ansatz, was passiert dort mit den kleinen Flächen dazwischen...oder wird die Niederwildjagd dann gemeinsam durchgeführt?........
die Sache mit der Wildfolge gibt es schon lange, wie viel Ansitzse stehen unmittelbar neben der Grenze?

  30-06-2012 08:20  RichardGier
Eine Eigenjagd mit 25 ha Fläche
Die Eigenjagdgroesse sollte im Gegenteil hinaufgesetzt werden , so auf 250 ha beispielsweise .Für eine sinnvolle Bewirtschaftung etwa des Rotwildes eigentlich immer noch zu klein ; die Hegegemeinschaften sind zahnlose Debattierclubs in denen sich honorige Jäger über fiktive Wildbestände den Kopf zerbrechen ; die dort gefassten Beschluesse sind etwa so bindend wie die Maastricht-Verträge für die EU .
Da aber die 200Joch -Grenze schon so manchen politischen Systemwechsel überlebt hat , gehe ich davon aus , dass sie uns noch lange erhalten bleibt .


  30-06-2012 23:44  Waldleben
Eine Eigenjagd mit 25 ha Fläche
Grundsätzlich kann man alles diskutieren. Es ist nur die Frage, ob es sinnvoll ist. Eine Herabsetzung der Eigenjagdgröße wie zum Beispiel in Deutschland auf 75 ha würde bedeuten, dass es noch mehr Grenzfälle knapp unter dieser Größe gibt. Beim Hinaufsetzen der Eigenjagdgröße ist zu bedenken, dass wohl erworbene Rechte nicht leicht anzutasten sind, sodass es analog zu Tirol dann wahrscheinlich 2 Eigenjagdgrößen geben würde. Mit welcher Begründung sollte die Eigenjagdgröße eigentlich gerade auf 25 ha herabgesetzt werden?
Wie von Woodster bereits angeschnitten, wäre eine Diskussion in eine andere Richtung vielleicht doch zielführender. Es ist nämlich überhaupt nicht einzusehen, dass der Eigentümer einer zusammenhängenden Grundfläche von mindestens 115 ha die Jagd selbst ausüben oder verpachten darf, mehrere aneinandergrenzende Grundeigentümer mit der gleichen Gesamtfläche jedoch nicht. Hier wäre es wohl sehr sinnvoll diese wie eine agrarische Gemeinschaft zu behandeln. Mit solchen freiwilligen Jagdgenossenschaften wäre schließlich eine quasi Gleichstellung aller Grundeigentümer erreicht. MfG <www.wald-wild-jagd.at

  02-07-2012 13:05  Indianerlandwirt
Eine Eigenjagd mit 25 ha Fläche
Schon seltsam das man in Frankreich seit Jahrhunderten mit Eigenjagden klar kommt, welche ab 25 ha zusammenhängende Fläche beginnen.
Die Franzosen haben Napoléon so einiges zu verdanken. Auch unsere geliebten Bürgermeister wurden durch Napoléon in Österreich (Tirol, Oberkärnten) eingesetzt ... und die Vorteile waren für die Bauern und Bürger so groß, das die Adligen, die gewählten Bürgermeister danach nicht mehr losgeworden sind.

Danke für die Antworten

  02-07-2012 15:46  salcmi
Eine Eigenjagd mit 25 ha Fläche
dazu empfehle ich das buch "Tatort Wald" von Georg Meister der aus einer jägerfamilie stammt und anschließend forstwissenschaften studierte.
früher gab es nämlich jagden solcher größe bei uns. in dem buch wird beschrieben warum es diese heute nicht mehr gibt.

aber eines sage ich vorweg da brauchst gute nerven wenn du diese wahrheiten in dem buch liest.

  02-07-2012 15:48  Fallkerbe
Eine Eigenjagd mit 25 ha Fläche
Hallo,

aus Forstwirtschaftlicher sicht wären solche Kleinstreviere sicher positiv.
Die Jagdpacht wäre für jeden leistbar und durch die "nahe reviergrenze" würde man sicher schärfer bejagen.
Dadurch würde der wildbestand sicher gesenkt werden, was dem Forst zum vorteil gereichen würde.

Ich gebe aber RICHARD GIER recht, Rotwild würde sich in diesen Kleinstrevieren kaum halten können.
Ich persönlich sehe darin aber nur einen sehr kleinen Fehler.

mfg

mfg

  02-07-2012 17:26  salcmi
Eine Eigenjagd mit 25 ha Fläche
rotwild würde sich darin warscheinlich schon halten. nur eben in seiner ursprünglichsten form: wild und scheu und würde kein kraftfutteraugezogenes massentier mehr sein. so wie es eben ursprüglich war nur widerstrebt das jedem jäger. und die jäger sind nunmal diejenigen die anschaffen, auf jeden fall ist das in tirol so wo jeder politiker jäger ist und da gibt es natürlich auch überhaupt keine befangenheit wenns kleiner bauer gegen grosse jägergemeinschaft geht...

  02-07-2012 21:16  Waldleben
Eine Eigenjagd mit 25 ha Fläche
@ salcmi
Warum schaffen eigentlich die Jäger an, wo doch das Jagdrecht untrennbar mit Grund und Boden verbunden ist? Müßten da nicht die Grundeigentümer das Sagen haben? MfG

  03-07-2012 22:29  Heio
Eine Eigenjagd mit 25 ha Fläche
Hallo waldleben

Du kennst das Jagtgesetz warscheinlich nicht. Würde mir es an deiner stelle mal durchlesen

Im Jagtausschuß sitzen nämlich Grundbesitzer die über die Jagtvergabe bzw wie wo wer was zu geschehen hat bestinmmen.

Die Grundbesitzer könnten auch sagen wir betreiben die Jagt selber ( JAGTPRÜFUNG ) voraussetzung

Jagtgesetz lesen dann weiss man mehr.

Gruss Heio


  04-07-2012 05:59  helmar
Eine Eigenjagd mit 25 ha Fläche
Nicht nur das, lieber Woodster.........was die Wildschadensproblematik betrifft hinkt die Gesetzgebung und Verwaltung den Gegebenheiten hinterher, siehe Wildschweinproblematik. Wenn man an Behörde und Politik die Forderung stellt, z.B. zumindest in Schadensgebieten die Jagd, sagen wir mal effizienter machende Massnahmen zeitlich beschränkt zu erlauben, heisst es nur.........gehts den Jagdpächtern auf die Nerven, dann schiessens eh....und wenn a Schaden ist, lasst sie zahlen.......Mit dem Erfolg dass schlussendlich es auch mal den Jagdpächtern reicht. Denn auch manche von ihnen befürworten dort wo extreme Schäden sind zeitlich begrenzte Massnahmen. Ich werde aber den Verdacht nicht los dass Politik und Behörden was z.B. die Frage der lichtunterstützten Jagd oder chemischen Kastration betrifft die Berichterstattung darüber und vor allem das Geheul von Tierschützern fürchten welche oft in der Stadt lebend, dann Kritik üben könnten. Denn Frischlinge sind herzig, keine Frage. Und wenn sich die "gierigen, blöden Bauern" aufregen wenn Wiesen umgegraben werden, Futter versaut ist usw. dann kommt doch gleich mal wieder das Argument dass diese eh der Steuerzahler finanziert.
Mfg, Helga

  05-07-2012 18:59  Waldleben
Eine Eigenjagd mit 25 ha Fläche
Hallo Heio!
Habe leider erst heute gesehen, dass ich persönlich angesprochen wurde.
Das „Jagtgesetz“ kenne ich natürlich nicht. Aber über das NÖ Jagdgesetz weiß ich zufällig relativ gut Bescheid. Allerdings kenne ich auch die geübte Praxis sehr gut. Wenn der Jagdausschuss tatsächlich die Interessen der Grundeigentümer vertritt, wie konnte es dann dazu kommen, dass z.B. in Jagdgenossenschaften mit 2800 ha bzw. 2200 ha die von Grundeigentümern angestrebte Jagdgebietsteilung vom Jagdausschuss abgelehnt wurde, obwohl es die Wildschadenssituation dringend erfordert hätte? Zum Unterschied von Tirol hat die Summe der Grundeigentümer in NÖ überhaupt nichts zu bestellen. Obwohl die Grundeigentümer auf dem Papier Eigentümer des Jagdrechtes sind, haben sie laut Behörde nicht einmal Parteistellung in jagdlichen Belangen!
MfG



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