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mitversicherung Ehepartner
Hallo!
Meine Frau, die bisher einer außerlandwirtschaftlichen Arbeit nachgegangen ist, möchte(muss zeitlich) nun nach Ablauf der Karenzzeit zuhause am Betrieb bleiben. Schon vor einiger Zeit waren wir deswegen auf einem der obligatorischen SVB-Sprechtage auf der BBK. Da wurde uns erklärt, das dazu nur ein Bewirtschafterwechsel gemacht werden muss(derzeit ich alleine, danach mit meiner Frau gemeinsam). Der SV-Beitrag sollte sich dabei angeblich gar nicht verändern, sonder nur geteilt werden.
Nun, wo die Sache ernst wird, war meine Frau heute wieder bei so einem "schönen" Sprechtag. Leider war diesmal aber nicht die motivierte Mitarbeiterin vom letzten mal anwesend, sonder ein echtes aA!
Abgesehen davon, das der "liebe" Berater meiner Frau ganz offen erklärt hat, das "die Bauern" ja eh nur Kinder kriegen, um dann fest Sozialhilfe zu kassieren hat er auch gemeint: wenn die Frau in die Ehe nix eingebracht hat(Grund und Boden udgl.) dann geht der Bewirtschafterwechsel nicht. Er hat dann die verschiedensten Dinge gefaselt von Ehevertrag über Betriebsübergabe bis GesmbH gründen...
Kann mir wer weiterhelfen? Wie kann ich (wir) verfahren, das meine Frau auch weiterhin(leistbar) versichert ist, ohne ein externes Arbeitsverhältnis zu benötigen?
Und warum dürfen bei der SVB Frauenfeindliche Bauernschikanierer arbeiten?
mitversicherung Ehepartner
Hallo Leitenfexer.......Basis für die Versicherung der Ehefrau/Ehemann in der SVB ist die gemeinsame Bewirtschaftung. In den meisten, zumindest jenen Fällen mit meist schon etwas älteren "Kalibern" ist es so dass beide je zur Hälfte auf den Betrieb angeschrieben sind. Erkundige dich da lieber einmal zu oft als dass euch da irgendwelche formalrechtliche Pannen passieren.
Liebe Grüsse, Helga
PS ich habe auch 2 mal den Sprechtag, mit verschiedenen Mitarbeitern besucht, wegen Verpachtung der landwirtschaftlichen Flächen und Weiterbewirtschaftung des Waldes......beide Auskünfte sind gleich gewesen.
mitversicherung Ehepartner
Glaube nicht, daß ein Bewirtschafterwechsel o. Ä. erforderlich sind. Bei uns bin ich alleiniger Eigentümer und Bewirtschafter und meine Frau läuft unter hauptberuflich am Betrieb beschäftigt und ist daher auch voll versichert. Laut Infogespräch bei der hiesigen Kammer bringen alle anderen Möglichkeiten keinerlei finanziellen Vorteile.
Wegen des Ar...mlochs von der SVB - der wird immer noch von unseren Beiträgen bezahlt und deshalb schadet eine saftige Beschwerde sicher nicht.
mitversicherung Ehepartner
Hallo las dir das nicht Gefallen,sprechtag Donnerbauer und der Liebe Mann ist gefallen.
mitversicherung Ehepartner
Bei mir war es ähnlich. Meine Frau kam von außerhalb der LW und ich hab sie nach der Hochzeit als hauptberuflich in der LW beschäftigte Ehegattin mit mir mitgemeldet. Das heißt, die SV Beiträge werden halbiert. Klarerweise später auch die Pensionsauszahlung. Vergiß aber nicht etwaie spätere Änderungen an die SV zu melden. Denn ansonsten kann es unangenehme Folgen haben. Als Betriebsführer scheine weiterhin nur ich auf.
mitversicherung Ehepartner
Donabauer, lieber Hafibauer.....auch wenn der Donabauer manchmal donnert..;-).
Mfg, Helga
mitversicherung Ehepartner
Fix ist eines, man muss keinen lw Betrieb im Eigentum haben, dass man pflichtversichert ist. Immer ist der Bewirtschafter SV-pflichtig.
Auch bei Verpachtung zahlt der Pächter die SV und nicht der Eigentümer. Habe auch Pachtflächen für die ich SV zahle.
Bei vielen Nebenerwerbsbauern ist die Frau allein Betriebsführer, ohne im Besitz zu sein.
Vergiss den ganzen Schwachsinn vom 2. Berater und beschwer dich über ihn. Das erspart dem nächsten Bauern, sich den gleichen Schmarrn anhören zu müssen.
Dann machst du eine gemeinsame Betriebsführung, nicht nur am Papier für die, sondern überall melden: AMA, gemeinsames Bankkonto, Kammer, laufende Rechnungen usw.
mitversicherung Ehepartner
Hallo!
@christopf38
Wir wollen ja keine gemeinsame Betriebsführung, da meine Frau mit dem eigentlichen Betrieb wenig zu tun hat und sich punkto Betriebsführung kaum auskennt(Biokontrolle, Förderung, Grundstücksgrenzen usw. )
Sie ist vorwiegend für die Vermietung zuständig( UaB) und eben für Haus und Kinder. Im Betrieb hilft sie nur bei Arbeitsspitzen mit. Es geht sich aber, schon wegen der beiden Kleinkinder, nicht mehr aus nebenbei noch Arbeiten zu gehen, darum suchen wir nach einer entsprechenden Anmeldemöglichkeit.
lg
leitn
mitversicherung Ehepartner
wenn es "nur" um die kranken u. pensionsansprüche geht melde sie ganz normal mit einem leistbaren gehalt als deine dienstnehmerin (in deinem konkreten fall als dienerin) an.
dies hat zudem noch den vorteil dass du die gute bei nicht mehr gefallen unter einhaltung der kündigungsfrist jederzeit feuern kannst
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