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Landwirtschaftliches Baurecht
Hallo bin hier neu im Forum, guten Tag erstmal.
Weiß jemand von euch ab welcher Größe man einen Bauantrag machen muss z.B. Traktorschuppen?
Und muss ich als Landwirt der die Fläche bewirtschaftet auch als Eigentümer im Grundbuch stehen, ( um vom landwirtschaftlichen Baurecht Gebrauch machen zu können) ?
Bei mir ist es so: Ich bin Nebenerwerbslandwirt, 23 jahre aber die Fläche steht noch auf meinem Vater und ein Pachtvertrag besteht nicht.
Vielen dank für eure Hilfe
Johannes
Landwirtschaftliches BaurechtHallo!
Um Deine Frage beantworten zu können, müßtest Du mir sagen, in welchem Bundesland Du bauen willst, sofern wir hier von Österreich sprechen - darüber hinaus (Deutschland, Schweiz, etc.) könnte ich Dir leider nicht weiter helfen.
Landwirtschaftliches Baurecht
Hallo ja ich komme aus Thüringen von daher hat sichs sicher schon erledigt. trotzdem danke
Landwirtschaftliches BaurechtJa, nachdem Du von einem "Schuppen" gesprochen hast, hab ich mir fast schon gedacht, dass Du in Deutschland zuhause bist :-) Außerdem gibt es in Österreich eigentlich kein eigenständiges landwirtschaftliches Baurecht. Wie gesagt, was Thüringen angeht, kann ich Dir leider nicht weiterhelfen.
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