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seit 2009 wird gefordert ohne erfolg - mit 100.000 euro rückforderung stehen betriebe am endeseit 2009 wird nur gefordert ohne erfolg - was haben die bauern davon ? ?
seit 2009 wird gefordert ohne erfolg - mit 100.000 euro rückforderung stehen betriebe am endeSo sehen die rechtssprechungen betreffend rückforderungen bei almfutterflächen aus.
sind forderungen der kammervertreter nur medienshow ? ?
Punkt 1.7 ist besonders interessant . er zeigt wie zuverlässig das flächendigitalisierungsmodell auf almen ist .
246 ha bei digitalisierung festgestellt
136 ha von der ama anerkannt.
seit 2009 wird gefordert ohne erfolg - mit 100.000 euro rückforderung stehen betriebe am ende
@muk,
wer hat laut Antrag mit entsprechenden unterschriften die haftung für die richtigkeit der angaben?
mit der antwort auf diese frage ist der drops gelutscht.
seit 2009 wird gefordert ohne erfolg - mit 100.000 euro rückforderung stehen betriebe am ende
ein auftreiber haftet mit seiner unterschrift für welche angaben ? ? für seine oder für die des anderen ( almbesitzer )
seit 2009 wird gefordert ohne erfolg - mit 100.000 euro rückforderung stehen betriebe am ende
österreich gab selbst zu das die Flächenangaben auf " nicht spezifizierten vorgaben der behörden beruhten. Frage : was sind dann genaue angaben ? ? für die man mit seiner unterschrift haftet ! !
Und wie zuverlässig ist die flächenerfassung mittels digitalisierung ? ?
wenn das system auf unrealistischer grundlage aufgebaut ist ist die forderung mancher kammervertreter nix anderes als medienshow .
gültig ist die rechtssprechung und die sieht leider ganz anders aus -
erst wenn die rechtssprechung rückforderungen abweist - dann ist erfolg eingetreten .
63 Außerdem erklären sich die vom Rechnungshof festgestellten Unterschiede nach Ansicht der Republik Österreich durch die Änderung des Systems. Sie wendet sich gegen die Argumentation der Kommission, dass die Unterschiede so hoch gewesen seien, dass die österreichischen Behörden Zweifel daran hätten haben müssen, dass diese Unterschiede nur durch die Systemänderung bedingt gewesen seien. Die Kommission sei nämlich von der unzutreffenden Prämisse ausgegangen, dass die Futterflächenreduktion im Jahr 2001 auf die Anträge im Jahr 2000 umgelegt werden könne. Die höheren Flächenangaben bis zum Jahr 2000 beruhten jedoch auf noch nicht spezifizierten Vorgaben der Behörden. Die Landwirte hätten ihre Beihilfeanträge nämlich erst ab dem Jahr 2001 auf der Grundlage der Vorgaben des Leitfadens der AMA gestellt und seien in ihren Anträgen in vielen Fällen zudem unter den so berechneten Flächen geblieben. Es bestehe daher kein Zweifel, dass die Unterschiede in der Änderung des Systems begründet seien. Im Übrigen stehe die von der Kommission eingeforderte Prüfung auf einzelbetrieblicher Ebene, ob die vom Rechnungshof festgestellten Fälle Einzelfälle gewesen seien und ob die festgestellten Unterschiede tatsächlich durch die Systemänderung bedingt gewesen seien, im Widerspruch dazu, dass es sich bei den Kontrollen an Ort und Stelle nach der Verordnung Nr. 2419/2001 um Stichprobenkontrollen handle, die unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zu beurteilen und umzusetzen seien.
seit 2009 wird gefordert ohne erfolg - mit 100.000 euro rückforderung stehen betriebe am ende
Die Rechtssprechung ist aber noch lange nicht abgeschlossen.Interessant wirds erst bei einer Verfassungsklage oder Klage beim EU Gerichtshof- dort gibts nämlich keine "Österreich"Urteile.
Haben wir schon vergessen, daß die Transparenzdatenbank nach Klage zweier Bauern fiel ?
Langsam wird wohl einigen hochrangigen Vertretern unserer Zunft klar werden, daß Strafe zahlen und brav kuschen nicht im Optionenpapier der Almbauern steht.
thuban
seit 2009 wird gefordert ohne erfolg - mit 100.000 euro rückforderung stehen betriebe am ende
ohne betroffen zu sein, dafür diese machenschaften interessiert verfolgend, möchte ich hans klöpfer mit einer aussage von ca. 1920 zitieren:
"Daher ist die Philosophie des Bauerntums vorwiegend Stoizismus. ... Aber seit Jahrhunderten und eigentlich bis vor wenige Menschenalter waren die Wege, auf denen der Bauer sein Recht suchen musste, verlegt von der Schlossmauer des Adeligen, vom Siegelbrief der Kirche, von der spitzigen Feder des Kanzleigewaltigen, ..., dass er laufen konnte bis an den Quell seines Rechtes, oft sein Leben lang."
seit 2009 wird gefordert ohne erfolg - mit 100.000 euro rückforderung stehen betriebe am ende@ thuban
Verfassungsklage - Amtshaftungsklage - klage beim EU gerichtshof - möglichkeiten gibts schon noch.
aber wie du selbst schreibst - die transparenzdatenbank haben auch zwei bauern aus hessen zu fall gebracht.
und so wirds auch in der betriebsprämiensache werden . kammervertreter kündigen schon seit langer zeit musterverfahren an.
geschehen ist bis jetzt nichts, außer medienspektakel. seit 4 jahren ist diese problematik bekannt und alle vertreter schweigen - außer einige unsachliche medienberichte ist noch nichts geschehen.
spätestens bei der nächsten wahl wird sich diese eine partei verabschieden müßen.
so werden wohl die bauern selbst die sache in die hand nehmen
seit 2009 wird gefordert ohne erfolg - mit 100.000 euro rückforderung stehen betriebe am ende
Zitat
so werden wohl die bauern selbst die sache in die hand nehmen
Zitat ende
wenn es ähnlich unrentabel abläuft, wie die letzten initiativen, die die bauern zuletzt selbst in die hand genommen haben , dann gute nacht.
seit 2009 wird gefordert ohne erfolg - mit 100.000 euro rückforderung stehen betriebe am ende
Es gibt interessante Forderungen von Politikern betreffend Rückzahlung Einheitliche Betreibsprämie ( siehe erster Eintrag vom 29.05.2012)
Die Forderung das bei Flächenreduktion nur der Betrag welcher von der zuviel angegebenen Fläche bezogen wurde zurückgezahlt werden muß, geht doch an der Realität vorbei.
Da der Auzahlungsbetrag der Einheitlichen Betreibsprämie aufgrund der Feststellung im Referenzzeitraum fix ist stellt sich nur die Frage auf wieviel Hektar er aufgeteilt wird.
Bis zur Einführung der Flächenerfassung mittels Orthofoto gab es keine genauen Vorgaben der Behörden was Almfiutterflächen sind .
Und selbst die Flächenermittlung mittels Orthofoto ist nicht zuverlässig . Bereits bekannte Beispiele zeigen das es trotz Ermittlung der Flächen mittels Orthofoto zu gravierenden Flächenabwecihungen zwischen digital ermittelter Fläche und der ermittelten Fläche bei Vorortkontrollen kommt.
So gibt es nur eine Forderung . Zuerst klare Vorgaben zu erstellen was Almfutterflächen sind - wie diese genau zu ermitteln sind - ein zuverlässiges Ermittlungssystem einzuführen und dann den errechneten Betrag vom Referenzzeitraum auf diese neuen ( durch genaue Vorgaben der Behhörde festgeschriebenen ) Flächenausmaße aufzuteilen.
Flächen für die Berechnung heranzuziehen für die es keine klaren Definition gegeben hat ist einfach unrealistisch . Vielleicht versteht das auch die Politik - werter Herr Kammerpräsident
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