knifflige Rechtsfrage

Antworten: 6
  09-05-2012 22:10  rotfeder
knifflige Rechtsfrage
Hallo!
Wenn einem langweilig ist, denkt man über unwichtiges nach. Da hätte ich eine Frage, man könnte es auch in der Praxis ausprobieren, doch das traue ich mich nicht.
Wird man bestraft, wenn man z.B. mit einer Strumpfmaske oder einer Sturmhaube in eine Bank marschiert und womöglich ein Alarm ausgelöst wird. Wenn man sich sonst korrekt verhält dürfte das Tragen von Masken ja nicht verboten sein. Andererseits kann es auch Anlass zu einer Panik bei den Angestellten kommen. Bin neugierig, was die Spezialisten allen voran AFH dazu sagen.

  10-05-2012 03:48  AnimalFarmHipples
knifflige Rechtsfrage
Ich beschäftige mich nur sehr wenig mit Strafrecht.
In der Judikatur gab es immer wieder Fälle, wo es nicht zum (Bank)Raub kam, aber doch zu einer Verurteilung, namentlich weil das Vorhaben bereits ins Versuchsstadium getreten war und ausführungsnahe Handlungen gesetzt wurden. Diese Judikatur wird in der Lehre kontrovers gesehen, manche wollen mitunter noch einen -straffreien- Rücktritt vom Versuch sehen, für andere hat der Raub schon mit der Umsetzung des Tatplans begonnen.
Objektiv gesehen genügt für einen Raub schon die bloße "Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben" als Mittel, um jemandem etwas abzunötigen. Eine Maske könnte durchaus schon ein solches Drohmittel sein, ähnlich wie der berühmte Zeigefinger in der Manteltasche.
Die objektive Eignung zur Drohung ergibt sich ja auch schon aus dem wegen der Maske ausgelösten Alarm.
An sich ist Raub aber ein Vorsatzdelikt, dh theoretisch sollte man nicht wegen Raubes bestraft werden können, wenn man maskiert, aber ohne Bereicherungsvorsatz eine Bank betritt.
Der Bereicherungsvorsatz ist aber ein subjektiver Aspekt, und nachdem man in keinen Menschen reinschauen kann und hinterher alle immer nur die besten Absichten gehabt haben wollen, könnte einem durchaus ein in Strafurteilen recht inflationär gebrauchter Satz zum Verhängnis werden, nämlich: "Die subjektive Tatseite (also: der Vorsatz) ist durch die Verwirklichung des objektiven Tatbestands (Gewalt bzw. Drohung mit dem Ziel einer unrechtmäßigen Bereicherung) indiziert."
Es kommt also praktisch in erster Linie darauf an, was gemeinhin damit assoziiert wird, wenn ein Vermummter eine Bank betritt, und in zweiter Linie auch noch darauf, ob man dafür eine plausible harmlose Erklärung parat hat, die einem auch geglaubt wird; die Beweiswürdigung des sog. "Tatrichters", also desjenigen, der in erster Instanz entscheidet, ist nämlich nur ausnahmsweise revisibel, also wenn sie von lebensfremden Prämissen ausgeht. Wenn der Angeklagte also nicht zufällig ein Touareg oder eine saudiarabische Touristin ist oder sich das ganze im Fasching oder am Rande einer linksextremen Demo abspielt, kann das denkmöglich durchaus in einer Verurteilung enden.

  10-05-2012 07:20  Interessierter
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Da muß Einem doch der Gedanke kommen, am Rande einer "rechts"extremen Demo hat man selbstverständlich mit einer Verurteilung zu rechnen ;-)

Dir ist ganz schön fad, Rotfeder ..

  10-05-2012 07:35  se123
knifflige Rechtsfrage
Keine Rechtsinfo aber eine nette Geschichte zu dem Thema.
Es war einmal vor ca. 10-15 Jahren in einem kleinen bayrischen Dorf (Geschichte damals auf Spiegel online entdeckt). 2 gerade die Pubertät erreichtende Jungs wollten an der Tankstelle Kondome kaufen. Da in diesem Dorf aber jeder jeden kennt, und sie nicht vom Tankwart erkannt werden wollten beim Kondome kaufen, haben sie sich einfach Strumpfmasken über den Kopf gezogen. Gesagt getan, rein in die Tankstelle. Dummerweise ist genau zu diesem Zeitpunkt die Polizei bei der Tankstelle vorbei gefahren und hat gesehen, dass zwei maskierte Gestalten in der Tankstelle sind. Somit haben sich die Polizisten vor der Tankstelle platziert und den beiden Tätern aufgelauert....... dumm gelaufen
Da die beiden zum Zeitpunkt noch nicht strafmündig waren kann ich aufgrund dieser Geschichte keine rechtlichen Hinweise zur Ursprungsfrage geben.


  10-05-2012 12:39  Tyrolens
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Innere Tatseite (was sollte der Angeklagte wirklich?), je nach Gericht und Richter... Im Winter, während eines Schneesturms ist eine Sturmhaube eher argumentierbar als im Sommer bei 30°C.

  11-05-2012 05:07  pepbog
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rotfeder - probierst doch mal und berichte dann!
wenn wirs nicht eh in der zeitung lesen.

  12-05-2012 22:07  rotfeder
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Hallo!
Na, des moch i liaba net. Aber AFH hat sehr verständlich und plausibel die Sache erklärt, schabo, schabo.



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