Baeume an Grundgrenze

Antworten: 6
  22-04-2012 22:09  Franz_H
Baeume an Grundgrenze
Hallo zusammen !
Entlang meiner Wiese hat mein Nachbar vor langer
Zeit eine Reihe Baeume gepflanzt.
Jetzt sind diese so gross und breit,das diese jetzt
bereits 2-3 Meter in meine Wiese ragen.
Baueme wurden nur 2 Meter neben der Grundgrenze
gepflanzt.
Wiest ihr wie ich gegen diese Ueberhaengenden Aeste
vorgehen kann wenn er sie nicht freiwillig
wegschneiden will ?
mfg. Franz_H

  22-04-2012 22:14  Schaf_1608
Baeume an Grundgrenze
selbst wegschneiden, genau an der grenze.... vl auch noch so das die bäume dadurch eingehen... oder du schlägst gleich kupfernägel in den stamm....

ABER ich würde dir eine friedliche lösung empfehlen, biete ihm deine hilfe beim wegschneiden an, oder sag ihm du erledigst es, wenn er einverstanden ist kann man die äste nämlich direkt am stamm kappen, ist für dich und den baum besser..



  23-04-2012 18:23  Jophi
Baeume an Grundgrenze
Ansonsten der Rechtsweg.

  23-04-2012 19:58  traktorensteff
Baeume an Grundgrenze
@ Patrick
Na, na, na... Was sind das für Tipps? Abgesehen davon, dass das die gute Nachbarschaft fürs restliche Leben wohl zerstört?

@ Franz
Sind es Obstbäume? Dann freu dich über Gratisobst auf deinem Grund. Auch die Wirkung von Randbewuchs aufs Feld ist durch Studien als äußerst positiv belegbar.
Aber wie ich das kenne, darf man rechtlich gesehen herüberwachsende Äste entfernen, und zwar an der Grundstücksgrenze. Natürlich am Besten nach einem klärenden Gespräch mit dem Nachbarn. Komplett entfernen muss er die Bäume natürlich nicht und das wäre auch schade, da die Landschaft eh schon so ausgeräumt ist.


  23-04-2012 20:17  AnimalFarmHipples
Baeume an Grundgrenze
Rechtlich gesehen dürfen der Überhang sowie auch über die Grenze wachsende Wurzeln entfernt werden, aber der Baum darf dadurch keinen Schaden nehmen.
Ansonsten bliebe noch die Unterlassungsklage, dafür sind aber für den Kläger nachteilige und als solche auch nicht ortsübliche Immissionen nötig, also zB unzumutbarer Schattenwurf, Beeinträchtigungen durch Laub, verfaulende Früchte bzw. dadurch angelockte lästige Insekten, gefährliche Äste, Gefahr des Windwurfs odgl..

Eigenmächtiges Abernten des Überhangs ist übrigens nicht erlaubt, wohl aber gehört alles was herunterfällt dem, wo es hinfällt.

  23-04-2012 20:47  sturmi
Baeume an Grundgrenze
Bei mir ist das Problem das bei einem Pachtfeld die ausgeschiedene Zufahrt durch die Äste eines Kirschbaumes des Nachbarn behindert wird! Beim vorbeifahren kratzen die Äste am Traktor und Anhänger. Mündliche Aufforderungen doch die Äste zu kürzen haben bis jetzt nicht gefruchtet.
MfG Sturmi

  23-04-2012 21:55  AnimalFarmHipples
Baeume an Grundgrenze
Naja, wenn die Zufahrt privat ist, gilt eigentlich nur die nachbarrechtliche Eigenmacht (siehe mein Vorposting).
Eine Verpflichtung des Eigentümers, die Äste zu kürzen, und eine Haftung für Schäden aus der Vernachlässigung dieser Verpflichtung ergibt sich allenfalls aus öffentlichrechtlichen Vorschriften (StVO, Verordnungen odgl.), aber auch nur wenn diese Vorschriften die Vermeidung solcher Schäden als sog. Schutzzweck haben.

Darüber, ob eine Privatzufahrt auch "öffentliche Straße" iSd. StVO ist, läßt sich wohl diskutieren (siehe Parallelthread von vergangener Woche). Ich würd das aber nicht überspannen, wenn es zB nur um drei Meter geht, die direkt in ein Feld münden und eigentlich nur von einem extrem beschränkten Benutzerkreis befahren werden.

Ahja, und auch nicht ganz außer Acht gelassen werden sollte die sog. "schikanöse Rechtsausübung", also wenn ein Kläger zwar an sich im Recht ist, aber es nur um Peanuts geht deretwegen vernünftigerweise niemand prozessieren würde ...



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