Brennholzvermarktung aus steuerlicher Sicht

Antworten: 4
  22-04-2012 13:36  179781
Brennholzvermarktung aus steuerlicher Sicht
Wenn ein pauschalierter Landwirt, der nebenbei mit dem Rückewagen für andere im Forst arbeitet, dort Brennholz ab Stock kauft und zu Hause zu ofenfertigen Scheitern aufarbeitet und weiterverkauft.
fällt das noch unter Landwirtschaft, oder ist das schon ein Gewerbe?

Gottfried

  22-04-2012 18:18  Muli1
Brennholzvermarktung aus steuerlicher Sicht
Hallo Gottfried,
der Brennholz verkauf bei einen pauschalierten Landwirt fällt noch in die Ur-produktion und muß nicht angegeben werden. (Wenn es im Landwirtschaftlichen Rahmen bleibt ).
Du könntest ja das gekaufte Brennholz für dich verwenden, und das Holz aus deinen eigenen Wald verkaufen. (Wird sicher keiner nachkontrolieren )
Muli1

  23-04-2012 12:04  cowkeeper
Brennholzvermarktung aus steuerlicher Sicht
...mann muass nur gscheit anpackn.

  23-04-2012 12:23  Christoph38
Brennholzvermarktung aus steuerlicher Sicht
Normal versteht man unter Landwirtschaft eigene Erzeugnisse, nicht Holzkauf am Stock.


  23-04-2012 13:14  walterst
Brennholzvermarktung aus steuerlicher Sicht
ich vermute: Es geht beim Zukauf auch um die Frage, inwieweit das Ausmaß dem eigenen Betriebszweig "untergeordnet" ist.
Eine klare Grenze kann ich leider nicht nennen.
Aber auch bei der Direktvermarktung oder dem Viehverkauf tritt diese Frage auf und man ist nicht sofort gewerblich.




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