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Hinweis im Bauernjournal
Ich habe heute mit der Post so wie üblich die Kammerzeitung bekommen...Im Mittelteil, dem Bauernjournal/Invekos befindet sich auf Seite V ein Hinweis Betreffend "Sanktionslose Richtigstellung von beantragten Flächen".
Dort steht u.a.: Die europäische Kommission erlaubt nunmehr ein(sanktionslose) Richtigstellung von zu gross beantragten Flächen für vergangene Antragsjahre unter folgenden Vorrausetzungen:
Der Landwirt darf noch nicht
Xüber eine (beabsichtigte) Vor-Ort-Kontrolle informiert sein
oder
Xauf Unstimmigekeiten im MFA hingewiesen worden sein....
Also wenn ein Landwirt von sich aus und bevor er von der zuständigen Behörde AMA kontaktiert wurde.....bitte selber weiterlesen.
Mfg, Helga
Hinweis im Bauernjournal
Der Beitrag ist zwar schon ein bisserl alt aber momentan wieder aktuell, als publik geworden ist, dass ein Schleedorfer Landwirt mit der AMA in Clinch liegt. Er soll EUR 10.000,00 zurück zahlen, weil er zu große Flächen angegeben und deswegen in den letzten Jahren. zuviel Förderung kassiert habe.
Die AMA beruft sich auf GPS-Daten und der Bauer auf den Vermesser, der ihm recht gibt. Der Fall liegt jetzt beim Oberlandesgericht und sollte eigentlich für den Bauern eine klare Sache sein, denn so genau sind die allgemein zugänglichen GPS-Daten leider nicht (da müsste die AMA schon das militärisch verwendete genauere PPS vewenden, aber auch das kann mit der Vermessung vor Ort in konkurrieren).
MfG AGKM
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