Direktvermarktung Auflagen ohne Förderungen

Antworten: 3
  21-02-2012 09:48  bansohanso
Direktvermarktung Auflagen ohne Förderungen
Kann mir jemand sagen wie es aussieht wenn man z.b.: Käse oder Fleisch direkt vermarkten möchte, aber für die Tiere (Ziegen) und die Flächen auf denen Sie gehalten werden keine Förderungen bezieht?
Wo muss man das melden und wer nennt die Auflagen dafür?
Muss man das erst ab gewissen Mengen melden oder nicht?

Dank euch.

  21-02-2012 13:02  walterst
Direktvermarktung Auflagen ohne Förderungen
????????????

Auflagen für die Direktvermarktung sind nicht davon abhängig, ob Du für irgendwas Ausgleichszahlungen beziehst, oder nicht.

  21-02-2012 13:23  bansohanso
Direktvermarktung Auflagen ohne Förderungen
das is ja schon einmal ein teil der information die ich haben wollte ,-)

wer ist dann für die auflagen für direktvermarktung zuständig : auch die ama?

  21-02-2012 13:34  walterst
Direktvermarktung Auflagen ohne Förderungen
für die Lebensmittelangelegenheiten bei der DV der Amtstierarzt und Lebensmittelbehörde, fleischuntersuchungstierarzt, BH....

Für die Sozialversicherungsangelegenheiten der DV die Sozialversicherung und für die Finanzgeschichten der DV das Finanzamt.

Die AMA im Bereich Tiermeldungen und Schlachtungen, sowie für D-quoten bei der Milch

ohne Gewähr für Vollständigkeit




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