Jungübernehmerförderung

Antworten: 8
  08-02-2012 12:27  JohnHolland
Jungübernehmerförderung
kann mir jemand sagen nach welchen kriterien die höhe der jungübernehmerförderung berechnet wird?

mfg

  08-02-2012 12:36  Abercus
Jungübernehmerförderung
Das hängt von dem AK Bedarf am Betrieb ab.
0,6-1,0 AK 6.000 €
ab 1 AK gibts 12.000 €,
Meisterzuschlag 3.000 €


  08-02-2012 14:22  MUKUbauer
Jungübernehmerförderung
Anträge sind so nur mehr bis 10.2 Möglich lt. Kammer ...

mfg

  08-02-2012 15:37  JohnHolland
Jungübernehmerförderung
ok, danke! weiß jemand wies dann weitergeht? oder soll man noch schnell übernehemn? ;-)))


  08-02-2012 15:51  loess
Jungübernehmerförderung
Hallo,

bis jetzt konnte man den Antrag bis 5 Jahre nach der Betriebübernahme stellen. Wie es im neuen Programm aussieht das weis am End nicht einmal der Ciolos.

LG loess

  08-02-2012 16:15  enjo
Jungübernehmerförderung
Vor kurzem hats aber noch geheißen die Jungübernehmerförderung bleibt bis zum Ende der Förderperiode?? Zumindest in NÖ - oder ist das doch nicht richtig....

  08-02-2012 19:13  Steira
Jungübernehmerförderung
Hallo,
Hab vom meinem LK-Berater gehört das es für dei Stmk nicht´s mehr geben soll!
Du brauchst aber auf jeden Fall ein gutes Betriebskonzept um den Antrag zu stellen!!!

MFG A STEIRA

  08-02-2012 20:01  ansruu
Jungübernehmerförderung
Grundvoraussetzung:
Die Antragstellung um Niederlassungsprämie kann bis max. 9 Monate nach Übernahme, Kauf oder langfristiger Pachtung (nur Fremdbetrieb) erfolgen.
Gültig ist jeweils das Datum der Vertragsunterzeichnung bzw. das Inkrafttreten des Vertrages.
Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf der Übernehmer noch nicht 40 Jahre alt sein.
Berufliche Mindestqualifikation (Facharbeiter) muss zum Zeitpunkt der Übernahme bereits vorhanden sein bzw. spätestens bis 2 Jahre nach der Übernahme nachgewiesen werden.
Die fachliche Qualifikation muss vom Antragsteller (Übernehmer) selbst erfüllt sein (der Facharbeiterbrief des Ehepartners genügt nicht)
Einhaltung der cross-complience-Bestimmungen bzw. Erfüllung dieser innerhalb von 3 Jahren nach der Betriebsübernahme.
Betriebliche Mindestvoraussetzungen: mind. 3 ha LN bzw. 2 GVE bzw. Arbeitsbedarf in der Landwirtschaft von mind. 1.000 Stunden.
Persönliche Voraussetzungen:
Nebeneinkommen des Betriebsleiterehepaares max: EUR 75.362,-- (bitte AK - Begrenzung beachten);
Bei Vorhandensein eines Umsatzsteuerbescheides über EUR 50.000,-- müssen die Bilanzen der letzten drei Jahre vorgelegt werden.
Förderungshöhe:
Betriebe werden in 3 Gruppen eingeteilt, wobei der theoretische Wert der notwendigen Arbeitskräfte am Hof (AK) maßgeblich ist. Diese AK werden mittels Durchschnittssätzen pro Hektar bzw. Vieh berechnet.
Betriebe mit mehr als 1 AK Arbeitsbedarf EUR 12.000,-- einmalige Prämie
Betriebe mit 0,5 bis 1 AK Arbeitsbedarf EUR 6.000,- einmalige Prämie
Bonus für Meister EUR 3.000,-- einmalige Prämie

Habe heute einen Termin zur Antragsstellung für nächsten Dienstag ausgemacht (Kammer). Also gehe ich davon aus, dass es in Tirol noch geht...

  08-02-2012 20:06  JohnHolland
Jungübernehmerförderung
besten dank!



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