AMA fordert 67.000,-- Euro zurück!

Antworten: 46
  08-02-2012 11:08  sturmi
AMA fordert 67.000,-- Euro zurück!
Wer stoppt eigentlich diese existenzgefährdende Kontrollbehörde?!
Die Agrarmarkt Austria, prüft genau, ob Landwirtinnen und Landwirte zu Recht Ausgleichszahlungen und Betriebsprämien beziehen. Im vergangenen Jahr haben mehr als 200 Bauern Rückzahlungs-Aufforderungen erhalten. Sie hätten überhöhte Subventionen kassiert, weil sie über Jahre hinweg zu große Weideflächen gemeldet hätten. Ist das wirklich so? Helena Fröhlich hat einen betroffenen Bauern besucht.
Die Geschichte:
Die Agrarbezirksbehörde ermittelt eine Fläche von 303 ha, die AMA kontrolliert nach und kommt auf 136 ha! Jetzt fordert Sie von Bauer Ressler 67.000 Euro zurück.
Keiner will Schuld sein, die AMA versteckt sich hinter ihre Paragraphen, die LWK hinter ihrem Digitalisierungsergebnis und Smile-Niki hat halt auch überhaupt keine Zeit!
Dem Landwirt bleibt nichts anderes übrig als sich Alleine gegen diese Ungerechtigkeit zu wehren! Bin gespannt wie dieser Rechtsstreit ausgeht.
MfG Sturmi
 

  08-02-2012 13:24  Bayr
AMA fordert 67.000,-- Euro zurück!
Servus,

sei mir nicht böse, aber wenn einer mehr als die doppelte Fläche angibt, die er wirklich hat, ist dann
die Kontrollbehörde schuld ??

Gruss

  08-02-2012 14:36  atomix
AMA fordert 67.000,-- Euro zurück!
@ bayr

du hast wohl schlecht zugehört: da Ressler die Tiere nicht auf seine Alm (Eigentum oder Pacht) aufgetrieben hat, war er auch nicht für die Angabe der Fläche zuständig. Das macht in diesem Fall immer der Eigentümer bzw. -bewirtschafter. Er kann also wirklich nichts dafür, dass die Flächendifferenz zustande kam. Ich kenne bei uns auch einige Fälle, die auf fremde Almen aufgetrieben haben und nun Rückzahlungsverpflichtungen in Höhe von zigtausend Euros haben.

  08-02-2012 15:05  Christoph38
AMA fordert 67.000,-- Euro zurück!
Der Überschmäh ist noch der, dass durch die seinerzeitig grosse Fläche, die Zahlungsanspruche je ha kräftig "verdünnt" worden sind, während jetzt bei gleicher Bewirtschaftung die Ausnützung nicht mehr gewährleistet ist.

Und das Ganze als Folge von Anträgen und Angaben eines fremden Almbewirtschafters.


  08-02-2012 15:39  pepbog
AMA fordert 67.000,-- Euro zurück!
es geht also um eine "Rückzahlung" ungerechtfertigt erhaltener Gelder.
Wo ist da das Problem? BMW X5 wieder verkaufen und überweisen.
oder hat das Bäuerlein gar in Aktien oder Grundkauf investiert - mit dem Geld der Steuerzahler?
Ich glaube der hat eine so weisse Weste wie der Grasser

  08-02-2012 15:52  sisu
AMA fordert 67.000,-- Euro zurück!
Gott sei Dank macht die Kontrollbehörde endlich etwas gegen Missbrauch bei Förderungen.
Am Donnerstag wird warscheinlich wieder in der Bauernbundzeitung stehen das eine Hetzjagd gegen die landwirte betrieben wird.
PS:
Sich jetzt auf den Verpächter ausreden ist wohl die blödeste Variante die man versucht. Wenn ich heute von jemanden eine Fläöche pachte, interessiert es mich sehr wohl wie groß das Grundstück ist da je bekanntlich sich der Pacht nach der Fläche richtet. Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen das er 136 ha nicht von 300 ha unterscheiden kann.

  08-02-2012 15:53  grasi1
AMA fordert 67.000,-- Euro zurück!
Ich glaube der hat eine so weisse Weste wie der Grasser
@pepbog, da kanst dir sicher sein, daß ist so!
Wir bräuchten die Ausgleichszahlungen ja gar nicht wenn in den Supermärkten mit unseren Produkten nicht so geschleudert würde.
Diese Ausgleichszahlungen wurden uns versprochen vor dem EU-Beitritt, das Bäuerlein schön mit ja abstimmt! Wenn diese AGZ der Konsument erhalten würde, dann wird er woll in der Lage sein, das er für die Milch / Liter zwei Euro bezahlen kann, denn nach euren Vorstellungen bekommen wir dieses Geld ja in den Hintern hineingeschoben.
Leider ist dem nicht so, ob ihrs glaubst oder nicht, aber wir müssen dafür eine Leistung erbringen, damit ihr von der gepflegten Landschaft profitieren könnt!
ZU den Rückforderungen (bin auch einunschudlig Betroffener) weil Gemeinschaftsalm ich nicht die falschen Angaben gemacht habe, sondern zwei mal der Kontrollor und jetzt frage ich dich wer ist dann Schuld daran? Wie gesagt zweimal Kontrolle mit zwei verschiedenen Kontrolloren, beide ein anderes Ergebnis, obwohl sich an der Almfläche nichts geändert hat.

Bin ich froh, das ich dagegen gestimmt habe, wie wenn ichs gerochen hätte, das uns das irgendwann an den Kopf geschmissen wird.

  08-02-2012 16:02  Darki
AMA fordert 67.000,-- Euro zurück!
So ist richtig, der gehört bis auf`s Hemd ausgezogen.

  08-02-2012 16:40  grasi1
AMA fordert 67.000,-- Euro zurück!
Eindeutiges Ergebnis, Berli hat keine Zeit und AMA ist nicht bereit!

  08-02-2012 17:43  Indianerlandwirt
AMA fordert 67.000,-- Euro zurück!
Der Bauer hat sieben Jahre lang 9600 EUR pro Jahr zu viel ausgezahlt bekommen und muss nun die gesamte Summe von 67000 EUR zurückzahlen.

Das muss sehr schmerzhaft für den Bauern sein. Darum auch der Weg zum Gericht.

Als die Digitalisierung angefangen hat, gab es das Angebot der AMA die Flächen richtig zu stellen und das ohne Konsequenzen also Rückzahlungsfrei. Warum hat der Almbeiwirtschafter dieses Angebot nicht angenommen?

  08-02-2012 17:48  walterst
AMA fordert 67.000,-- Euro zurück!
Leider melden sich bei diesem Thema im ORF nicht immer die geschicktesten zu Wort, die den Sachverhalt auch verständlich in 3 Sätzen darlegen können. (Das grobe Futterflächenmissverhältnis kann ich nicht recht glauben, vor allem gibt es diese Missverhältnis sicher nicht bezüglich der zustehenden und der tasächlichen Ausgleichszahlungen)
Ich kann ähnliche Fälle aus meinem Bezirk schildern.

Almauftreiber, die absolut Null Einfluss auf die Flächenangaben des Almbesitzers hatten, wurden zu Rückzahlungen verdonnert (im Bereich 2000 bis 70 000 (siebzig)), obwohl sie keinen einzigen € Ausgleichszahlung zu viel bekommen haben.
Allein der Prozentsatz der Flächenabweichung des FREMDBETRIEBES reicht aus, dass die GESAMTE Betriebsprämie für mehrere Jahre zurückgefordert wird, obwohl bei korrekter Flächenangabe der Alm immer die gleiche Zahlung stattgefunden hätte, weil sich ja bei den aufgetriebenen Rindern und der daraus maximal zurechenbaren Fläche nichts geändert hätte.
Zusätzlich waren betroffene Almen bei Kontrollen vorher NICHT beanstandet worden. Trotzdem wurde auch für die NICHT BEANSTANDETEN Jahre zurückgefordert.

Als Lösung schlug die AMA teilweise vor, die Summen bei den Almbesitzern oder Almobmännern einzuklagen.

Ich selber war - mit einem recht überschaubaren Betrag - auch betroffen. ich habe bei der AMA telefonisch nachgefragt, ob ich künftig nach Prag fahren muss, um dem tschechischen Außenminister beim Ausfüllen des Mehrfachantrages behilflich sein zu können, oder wie man sich das ganze vorstellt.
Scheinbar bin ich deshalb mit ein paar hundert € Rückzahlung davongekommen, weil die Flächenabweichung umgerechnet auf meinen Betrieb unter der Schmerzschwelle war. Wohlgemerkt: Ich habe nie einen € zuviel erhalten und bin für die Flächenangabe nicht verantwortlich. Trotzdem muss ich die Strafe tragen. Kollegen auf der selben Alm haben viel größere Rückzahlungen zu tragen, weil sich die Abweichung für ihren Betrieb im höheren Prozentsatzbereich bewegt.

Noch etwas: Bei diesen Flächenangaben auf Nummer sicher zu gehen, und lieber weniger zu melden ist - völlig falsch: Erstens ist das vom Ministerium nicht erwünscht, weil dann plötzlich die Grünlandflächen weniger werden und das nationale Acker-Grünlandverhältnis stören.
Zweitens wird ab einem gewissen Prozentsatz an Mindermeldung angenommen, dass man sowieso ein Betrüger ist und automatisch eine Kontrolle ausgelöst.

  08-02-2012 18:08  Arion820
AMA fordert 67.000,-- Euro zurück!
Indianerlandwirt

Hab auch von Anfang an Digitalisiert, und als 2009 die neue Hofkarte kam und nachtigitalisiert wurde war meine Fläche um 30 Ar kleiner.
Da hat es geheisen, das dies auf die vorherigen Jahre keine Einfluß hat , da damals alles richtig gemacht wurde.
Und nun werden die 30Ar für 2007,2008 und 2009 drotzdem zurückgefordert.

Aus meiner Sicht ist das reinste Willkür, oder was würde jemand sagen der auf ein Landstraße Strafe zahlen muß weil er die 70iger 2007 nicht eingehalten hat die es damals gar nicht gab!!!!!


  08-02-2012 18:22  MUKUbauer
AMA fordert 67.000,-- Euro zurück!
Hallo

Ich find´s nicht richitg was die AMA - schaut auch mal die Termine auf der AMA Homepage an - was müssen die jetzt noch nachberechnen was vor 10 und mehr Jahren war - da fängt schon an - so schlimm ist nicht mal die Finanz bei weitem nicht -
und jetzt bitte nicht auf die EU schimpfen die Gesetze wurden in Österreich gemacht in anderen Ländern funktionierts ja besser als bei uns

Und wo ist die Gerechtigkeit die hier von vielen gefordert wird?
SVB, Steuern etc. darf ich nach Katasterfläche zahlen - aber bei der AMA darf ich´s nicht mehr hinschreiben ...

Fakt ist auch das es jetzt heißt die Kammer übernimmt bei der Digitalisierung einen Amtsstatus - klatscht mich der AMA Kontrollor auf haftet das AMT nicht dafür sondern stellt sich dann in die Rolle meiner Vertrettung

Die Verfassung schreibt eine Gewaltentrennung vor - Beispiel - die Polizei ist Innenministerum - das Gericht Justiz

das gilt für die Bauern nicht - Kontrolle und Vollstreckung macht bei den Bauern immer die AMA

zurück zum Fall
Und wenn die Agrarbezirksbehörde die Fläche berechnet der Alm soll ich als BAUER der sonst immer für div. DInge als zu blöd hingestellt wird die Fläche nachrechnen gehen die eine Behörde festgestellt hat?

Und noch mehr ärgert mich der Scheiß Neid hier im Landwirtforum
ich würds dann halt auch witzig finden wenn euer Nachbar an Scheiß macht und euch wird die Prämie für 10 Jahre rückwirkend gestrichen

Wenn der sich wo Geld holen kann dann ist das beim Besitzer der Alm - sonst nirgends aber ob das Sinn der Sache ist ...

Ich glaube da werden noch viele Gerichte damit zu tun haben in Zukunft -




  08-02-2012 18:52  ginzo
AMA fordert 67.000,-- Euro zurück!
Ich hab gesehen, daß dieser Fall eh in der Steiermark ist, wo zu Eu-Beginn der
Alminspektor zum Leiter jener Abteilung wurde, die die Eu-Förderungen zuteilt.
In der Stmk ist sowieso das Problem groß, denn wenn z. B. ein Wanderschäfer
seine Blökis auf Weiden mit sogenannten Schirmbaumgruppen treibt, bekommt
er Schwierigkeit mit der Forstbehörde wegen Waldverwüstung.
Einem Halter von Hochlandrindern in der Südsteiermark habens dann die Herde
weggenommen, weil er ein halbes Hektar Wald miteingezäunt hatte und die Tiere
in der Julisonne dort im Schatten gelegen sind!! Dieser Landwirt ist aufs äußerste
ruiniert, da von ihm jetzt auch eine Summe gefordert wird, dessen Höhe sein
gesamter Besitz nicht wettmachen kann.

  08-02-2012 18:56  Indianerlandwirt
AMA fordert 67.000,-- Euro zurück!
Hallo 820,
du hast Recht. Zu erst versprochen und dann nicht eingehalten. Das ist Willkür.

Hallo walterst,
jetzt verstehe ich. Das sind Strafzahlungen. Ich verbinde das Wort Rückzahlung mit "zurückgeben, was man erhalten hat."

  08-02-2012 19:17  forelle
AMA fordert 67.000,-- Euro zurück!
Lieber Mukubauer !
Danke für deine Anregung,die aber in Zeiten wie diesen nichts bringt denn wie du schon Angsprochen hast regiert zuviel der Neid unter den Bauern -es wartet der Nachbar schon wenn du nicht mehr kannst lieber heute als morgen.Es ist leider so daß sich jeder selbst helfen muss-Wenn einer den anderen
die Rückzahlung vergunt schade-Bin auch dafür das es geregelt gehört,aber nicht auf solche Art und Weise.Habe selbst eine Digitalisierte Fläche mit Übernutzung Nachgemessen und musste leider Fesstellen das die Digitale Fläche bei 13 Meter lag und in der Natur 14 Meter betrug-Habe nach dieser einen Fläche aufgehört zu Messen sonst würde ich die Kammer und das Digitale in der Luft Zerreisen Wenn wir schon früher zusammengehalten hätten wäre uns sicher viel erspart geblieben-Bürokratie.

  08-02-2012 19:28  Thuban
AMA fordert 67.000,-- Euro zurück!
Es ist erstaunlich, wie sich hier Forumsteilnehmer (auch Bauern!!) freuen, wenn Landwirte Strafzahlungen von der AMA aufgebrummt bekommen. -Völlig ahnungslos über Almfutterflächen, Überschirmungsgrad und Ödlandfaktor; nie gehört von Almflächen Zahlungsansprüche der Betriebsprämie, Almflächenkompression oder Flächenfeststellung durch die Agrarbezirksbehörde.
Das ist auch der Unterschied zu Beamten, Eisenbahnern, Lehrer....statt geschlossen zu handeln, lachen wir-solange es uns nicht selbst erwischt!

  08-02-2012 19:55  Benny1
AMA fordert 67.000,-- Euro zurück!
Wie die AMA mit uns umgeht finde ich sehr bedenklich !
Wenn aber dann noch Landwirte in diesem Forum sich darüber freuen dann finde ich das schon sehr traurig.
Anscheinend sind sich noch nicht alle bewusst wie wenig Möglichkeiten man hat gegen einen Falschen Befund zu kämpfen (Gericht oder Volksanwalt).
Weil von den sogenannte Vertretern BBK und LLK kann im Ernstfall keine Hilfe erwarten da diese auch von der AMA abhängig sind.
Die Petition für eine rechtliche Besserstellung hat bis jetzt erst 247 Unterschriften, wenn wir weiter als Einzelkämpfer mit Neid und Egoismus so weitermachen können die machen was Sie wollen mit uns.

Eine Nachdenklicher Benny1

  08-02-2012 20:01  sisu
AMA fordert 67.000,-- Euro zurück!
tria!
also punkto Ausgleichszahlungen kann ich schon den ersten Stein werfen, aber trotzdem verstehe ich die Problematik nicht. Er hat anscheinend durch falsche Angaben zuviel bekommen und jetzt muß er es halt zurückzahlen. Was ist so schlimm daran ? Oder fürchtet sich vielleicht jetzt der eine oder andere von Euch wenn er kontrolliert wird das ihm dasselbe blüht?

  08-02-2012 20:27  Schmergler
AMA fordert 67.000,-- Euro zurück!
@sisu

sinnerfassendes lesen ist nicht deine stärke

  08-02-2012 20:34  mukuranger
AMA fordert 67.000,-- Euro zurück!
Hallo ihr

Bei Gemeinschaftsweiden treiben doch mehrere verschiedene Bauern ihre Rinder auf. Is es in Österreich nicht so, dass einem die Schuld bewiesen werden muss - man könnte ja der ama gegenüber Behaupten dass der andere falsch bzw. zuviele Rinder aufgetrieben hat. Wenn jeder so Argumentiert was machen die dann.

  08-02-2012 21:04  walterst
AMA fordert 67.000,-- Euro zurück!
@sisu

"Er hat anscheinend durch falsche Angaben zuviel bekommen und jetzt muß er es halt zurückzahlen."

So ist es eben bei weitem NICHT!

Er hat wahrscheinlich überhaupt keinen einzigen Euro zu viel erhalten, aber die Abweichung der Fläche über einem gewissen Prozentsatz löst eine Rückforderung der gesamten Betriebsprämie aus, auch jenen (überwiegenden) Teil der mit der Alm überhaupt nichts zu tun hat.

Das Prinzip ist etwa so: Dein Nachbar fährt mit Deinem Auto mit 56 kmh an der Ortstafel vorbei und DU musst dafür 50€ Strafe und zusätzlich die Kinderbeihilfe und die Wohnbauförderung für 5 Jahre zurückzahlen, obwohl mit Deinen Kindern und dem Wohnbau alles korrekt ist.

  08-02-2012 21:29  rbrb131235
AMA fordert 67.000,-- Euro zurück!
Mich würde interssieren, ob jemand nach einer Kontrolle mehr Fläche ausgewiesen bekam, als er vorher angegeben hatte ?

Grüsse rbrb13

  08-02-2012 21:42  walterst
AMA fordert 67.000,-- Euro zurück!
selbstverständlich kommt das vor.
Das ist ja auch ein häufiger Anlass für die Nachdigitalisierung.

  08-02-2012 22:00  rose1983
AMA fordert 67.000,-- Euro zurück!
@ginzo

Den Landwirt in der Südsteiermark habens die Tiere net weggenommen weil er ein halbes ha Wald mit eingezäunt hat, sondern weil er seine Herde absolut vernachlässigt und teilw. nicht gekennzeichnet hat. Weiters waren mind. 10 Geschlechtsreife Stiere bei der Herde, welche die Kühe ud Kalbinen regelrecht vergewaltigt haben. Übrigens hat die Tierabnahme der Amtsdierarzt veranlasst.

Ich finde es für absolut in Ordnung, wenn solche Zustände herschen, dass Tiere den Besitzer wechseln.

mfg
Rose!


  09-02-2012 08:29  ginzo
AMA fordert 67.000,-- Euro zurück!
Die Situationen in der Landwirtschaft werden immer gern mit solchen verglichen, wie z. B. bei
folgendem Link zu lesen ist: jedoch bei solchen Geschehnissen ist nie etwas von
Sanktionen zu merken;
Bauern sind diesbezüglich Bürger unterster Klasse!!!


http://www.krone.at/Oesterreich/Wien_Beamtinnen_erschwindeln_sich_bis_zu_40.000_Euro-Ueberstunden-Krimi-Story-310285

  09-02-2012 09:42  Bayr
AMA fordert 67.000,-- Euro zurück!
Servus,
sorry, die betroffenen Bauern können wirklich nichts dafür.
Dieses Verfahren zu kritisieren steht mir eigentlich nicht zu, aber irre ist es schon, für falsche
Flächenangaben belangt zu werden, die ich selbst nicht zu verantworten habe.

Bei uns haftet einzig und allein der oder die Besitzer oder Pächter der Alm für seine
Flächenangaben. Dem Landwirt, der seine Pensionsrinder auftreibt, kann daraus kein Strick
gedreht werden. Warum auch.
Und ich dachte immer, nur in D treibt der Bürokratismus solche Blüten.

Gruss

  09-02-2012 11:06  carver
AMA fordert 67.000,-- Euro zurück!
@ bayr
Als die K. u. K. Monarchie zerbrach kam die Industrie nach Böhmen, die Landwirtschaft nach Ungarn, und jetzt rat mal wo die Bürokratie verblieben ist?

lg carver

  09-02-2012 11:18  MUKUbauer
AMA fordert 67.000,-- Euro zurück!
Hallo

Die Beschreibung von Walter past gut

Ich bin immer noch dafür das man den Bauern die Soziallasten als Förderung übernimmt und gut ist - dann bräuchten wir nicht drüber diskutieren ob wir in der SVB mehr oder weniger zahlen

und man läst die ganze Bürokratie
allein das neue Aktionsprogramm was kommen soll ist ja Papierflut hoch 3

@ Carver in Deutschland ist aber nicht wirklich besser

Man soll nicht alle Ama Kontrollore in einen Topf hauen gibt ja auch annehmbare auch so ist´s nicht und ich möcht deren in Job nicht haben,

Ich wäre dafür eine Plattform zu Gründen die sich etwas dagegen stellt - Freie Bauern Österreich oder so in der Art

  09-02-2012 11:20  pepbog
AMA fordert 67.000,-- Euro zurück!
Hallo tria und Konsorten! (Trias offensichtliche Eigenddefinition)
Ist es richtig : wenn der Grundeigentümer RICHTIG die Fläche angegeben hätte wären die 67,000.- €uronen NICHT ausbezahlt worden bzw Nicht geflossen?
Nun wo ist da der Schaden? oder sogar Strafe?
wenn ungerechtfertig konsumierte Förderung zurück verlangt wird? und dies möglicherweise OHNE Zinsen?
Rechne ich falsch oder hat der Förderungsnehmer doch noch einen finanziellen VORTEIL?
Böse ist wer anders denkt?
Und in welche Richtung soll denn der Stein fliegen?
meint pepbog und Konsorten (Trias Bezeichnung ich hoffen nicht böse gemeint)

  09-02-2012 13:05  walterst
AMA fordert 67.000,-- Euro zurück!
@pepbog

"Ist es richtig : wenn der Grundeigentümer RICHTIG die Fläche angegeben hätte wären die 67,000.- €uronen NICHT ausbezahlt worden bzw Nicht geflossen?"

Nein, ist es nicht.
Auch wenn man sich beharrlich weigert, das so anzunehmen, ändert das nichts an der Tatsache.

  09-02-2012 13:45  farmer53
AMA fordert 67.000,-- Euro zurück!
@walterst - beträgt die flächenabweichung von der auszahlungsfähigen fläche mehr als 20%, so erfolgt eine 100%ige kürzung.
ob die kürzung jetzt gerechtfertigt ist oder nicht will und kann ich nicht entscheiden - kenne aber auch etliche fälle, wo auf gemeinschaftsweiden aufgetrieben wurde und dann quasi alle auftreiber zum handkuss gekommen sind... das ist das österreichische system...

  09-02-2012 14:35  walterst
AMA fordert 67.000,-- Euro zurück!
@farmer 53
sag ich ja.
Bin ja ein Betroffener einer solchen Gemeinschaftsweide. Nur kann ich aufgrund der geringen Abweichung, des teilweise erfolgreichen Einspruches und der daraus resultierenden geringen Rückzahlungssumme recht entspannt darüber schreiben.
Wenn ich an die Gesichter der teils leichenblassen Bauern denke, die beim Minister wegen des selben Sachverhaltes, aber existenzbedrohenden Summen erfolglos vorgesprochen haben, dann schwindet meine Entspannung gleich ein wenig....

  09-02-2012 16:12  farmer53
AMA fordert 67.000,-- Euro zurück!
Der Neid ist ein großes Problem unserer heutigen Gesellschaft, welches nicht nur unseren Berufsstand betrifft. Leben und leben lassen!

  09-02-2012 20:41  muk
AMA fordert 67.000,-- Euro zurück!
An alle Almbauern - Almfutterflächenfeststellung
Wegen der gravierenden Unterschiede was nun Almfutterfläche ist oder nicht , wird die Vorgangsweise der AMA immer wieder auch von Bauernbundfuntionären kritisiert.

Laut Auskunft der AMA ist sie eine Stelle die die Gesetze und Richtlinien in Österreich kontrolliert.
Die Richtlinien werden nicht von der AMA gemacht , sondern ( und jetzt wird so mancher staunen ) vom Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft.

Von eim Ministerium ( man möchte meine es ist in roten oder grünen Händen, nein ) welches in schwarzen Händen ist. Dieser schwarzen Organisation gehören auch Bauernvertreter ( Bauernbundmandatare ) an.

In Kärnten ist im Herbst LAndwirtschaftskammerwahl und jetzt ziehen schon Bauernbundmandatare durchs Land und ziehen in der Diskussion über die unrealistische Vorgangsweise bei der Ermittlung der Almfutterfläche her.

Es ist eines Klarzustellen . Diese Länderfunktionäre bekämpfen mit der Richtlinie etwas was ihre Parteikollegen und Berufskollegen in Wien selbst beschlossen haben .

Also Dummer gehts nimmer .

  09-02-2012 20:59  sturmi
AMA fordert 67.000,-- Euro zurück!
@muk
Da Schüssel war´s! ;-)
MfG Sturmi


  10-02-2012 11:43  muk
AMA fordert 67.000,-- Euro zurück!
Die SPÖ und der Stöger sind gar nix gegen die Schwarzen Träumer . Der BRUNO hat in den siebziger Jahren den Bauern das Geld gebracht. und was haben die Schwarzen gebracht ... Caos ! ! ! so schauts aus.



  10-02-2012 12:04  muk
AMA fordert 67.000,-- Euro zurück!
Einheitliche Betriebsprämie; Teilnahme an der Prüfung des Europäischen Rechnungshofes
Themen: Begleitprüfungen mit Europäischem Rechnungshof
Kurzfassung
Die im Zuge der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik im Juni 2003 beschlossene Einheitliche Betriebsprämie sah die Umwandlung der meisten produktionsabhängigen Direktzahlungen in eine produktionsunabhängige Zahlung pro Betrieb und Jahr vor. Österreich führte diese Regelung im Jahr 2005 ein. Die Durchführung von Kontrollen der so genannten Einheitlichen Betriebsprämie durch die Agrarmarkt Austria (AMA) war in Teilbereichen mangelhaft und wich von EU-Rechtsvorschriften ab.



  07-03-2012 18:37  DabetroffeneBauer
AMA fordert 67.000,-- Euro zurück!
Liebe Forumleserund -schreiber!

Ich, DER BAUER DER DIE 67000 EURO zahlen muss, möchte mich auch zu Wort melden und ein paar Punkte hinzufügen:



Ich habe keinen Bmw X5, welchen ich verkaufen kann

Hemden trage ich auch nicht, die man mir ausziehen könnte

Zinsen muss ich auch für die offene Summe zahlen, sind auch ein paar Tausender

Und stellt Euch nur mal vor, Euer Monatslohn würde für fünf Jahre im nachhinein zurück gefordert werden, also euer Chef oder die Firma würde euer Gehalt für die nächsten fünf Jahre einbehalten.

Und das alles weil ihr gar nichts dafür könnt ( bei meinem Heimbetrieb und der Alm wurde die AMA noch nicht fündig, kann ja noch passieren)

Alle Ungläubigen und auch alle anderen können sich beim BAUERN DER DIE 67000EURO zahlt melden



  07-03-2012 19:50  muk
AMA fordert 67.000,-- Euro zurück!
URTEIL DES GERICHTS (Dritte Kammer)
4. September 2009(*)
„EAGFL – Abteilung ‚Garantie‘ – Von der gemeinschaftlichen Finanzierung ausgeschlossene Ausgaben – Rinderprämie – Mutterkuhprämie – Extensivierungsprämie – Schlüsselkontrollen – Verpflichtung zur Verwendung eines computergestützten geografischen Informationssystems – Kontrolle der Almfutterflächen – Verpflichtung zur Zusammenarbeit – Begründungspflicht – Art der angewandten finanziellen Berichtigung – Extrapolation der Mängelfeststellungen“
In der Rechtssache T 368/05
Republik Österreich, Prozessbevollmächtigte: zunächst H. Dossi, dann H. Dossi und C. Pesendorfer und schließlich C. Pesendorfer und A. Hable als Bevollmächtigte,
Klägerin,
gegen
Kommission der Europäischen Gemeinschaften, vertreten durch F. Erlbacher als Bevollmächtigten,
Beklagte,
wegen Nichtigerklärung der Entscheidung 2005/555/EG der Kommission vom 15. Juli 2005 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, getätigter Ausgaben von der gemeinschaftlichen Finanzierung (ABl. L 188, S. 36), soweit sie bestimmte von der Republik Österreich getätigte Ausgaben ausschließt,
erlässt
DAS GERICHT ERSTER INSTANZ
DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN (Dritte Kammer)
unter Mitwirkung des Präsidenten J. Azizi, der Richterin E. Cremona (Berichterstatterin) und des Richters S. Frimodt Nielsen,
Kanzler: K. Andová, Verwaltungsrätin,
aufgrund des schriftlichen Verfahrens und auf die mündliche Verhandlung vom 2. Juli 2008
folgendes
Urteil


  07-03-2012 19:51  muk
AMA fordert 67.000,-- Euro zurück!
Vorgeschichte des Rechtsstreits
30 Mit Schreiben vom 2. Mai 2000 unterbreitete das österreichische Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) der Generaldirektion Landwirtschaft der Kommission einen Vermerk über die Berücksichtigung von Futterflächen auf Almen bei der Berechnung des Besatzdichtefaktors nach den Art. 12 und 13 der Verordnung Nr. 1254/1999 und bat um schriftliche Bestätigung der Rechtmäßigkeit des darin enthaltenen Vorschlags. Dieser Vorschlag sah ein neues Messsystem vor, wonach die Futterflächen auf Almen als Futterflächen je nach Grad der Überschirmung dieser Flächen mit Baumkronen prozentual gestuft berücksichtigt würden, wobei als „praktische Vorgangsweise“ festgehalten wurde, dass dazu entzerrte Luftbilder, so genannte Orthofotos, verwendet würden.
31 Am 9. Mai 2000 übermittelte die Agrarmarkt Austria, die als Zahlstelle in Österreich zugelassene Einrichtung (im Folgenden: AMA), allen mit der Durchführung der Prämien betrauten Stellen ein Dokument mit dem Titel „Horizontale Anweisung 2000“, das eine „Arbeitsanweisung betreffend ‚Futterfläche auf Almen‘ – Leitfaden der AMA“ enthielt. In diesem Dokument wurde im Wesentlichen das im Schreiben vom 2. Mai 2000 als Vorschlag dargestellte neue Messsystem beschrieben.
32 Mit Schreiben vom 28. November 2000 teilten die Kommissionsdienststellen dem BMLFUW mit, dass der im Schreiben vom 2. Mai 2000 gemachte Vorschlag gemeinschaftskonform sei und dass die österreichischen Behörden vorbehaltlich bestimmter Bemerkungen wie vorgeschlagen vorgehen könnten.
33 Vom 7. bis zum 11. Mai 2001 prüfte der Europäische Rechnungshof im Bundesland Salzburg an Ort und Stelle die Durchführung der Extensivierungsprämienregelung.
34 Am 13. September 2001 übermittelte der Präsident des österreichischen Rechnungshofs dem BMLFUW die Prüfungsbemerkungen des Rechnungshofs. Darin äußerte der Rechnungshof erhebliche Vorbehalte an der Rechtmäßigkeit der in Österreich im Jahr 2000 gezahlten Extensivierungsprämien und sonstiger EU-Mittel, bei denen die tatsächlich erfassten Weideflächen, insbesondere auf Almen, Bewilligungskriterium waren. Denn aus den Bemerkungen geht hervor, dass bei zwei stichprobenweise ausgewählten Almen, die sich im Jahr 2000 auf elf Betriebe verteilten, die angemeldeten Weideflächen verglichen mit den nach Auswertung der Luftaufnahmen festgestellten Weideflächen um 52% bzw. um 33% überhöht waren. Die Prüfer hätten zudem festgestellt, dass nach Korrektur der überhöhten Flächenangaben fünf der elf Betriebe nicht mehr im Rahmen der Extensivierungsprämienregelung für 2000 förderfähig gewesen wären. Die Auswertung der Luftaufnahmen für das Bundesland Salzburg habe außerdem ergeben, dass bei ungefähr einem Drittel der Almweideflächen die ermittelten Weideflächen erheblich kleiner gewesen seien als die vom Bewirtschafter angegebenen Weideflächen.


  07-03-2012 20:02  feichtere
AMA fordert 67.000,-- Euro zurück!
Auch ich bin von einer solchen Rückforderung betroffener Bauer aus Kärnten mit 26.000.-EURO
An Alle, die es nicht glauben wollen: Es wurde kein Cent zu Unrecht ausbezahlt.Durch die Berechnung der ZA mit der zu hohen Fläche wurden die ZA´s zwar mehr, der Wert des Einzelnen ZA´s aber geringer.Durch die Verminderung der Fläche können nicht mehr alle ZA´s,die im Guten Glauben beantragt wurden, ausgenutzt werden, daraus ergibt sich die Rückforderung plus Strafe.

Ich hatte als Auftreiber nie Einfluss auf die Fläche.

Mein Einspruch liegt seit 8 Monaten beim Ministerium und wurde bis heute nicht behandelt.

Kurios: Die betroffene Alm wurde Sept.2010 kontrolliert und Sept. 2011 nachkontrolliert. Beide Prüfer hatten Digitalbilder und auch die gleiche Schulung und trotzdem gibt es eine Differenz von 18%. ( Beim Bauer fangen bei 3% die strafen an!!)

Dies zum Nachdenken für Alle, die mit Ihren Urteilen so schnell zur Stelle waren.

lg ernst




  07-03-2012 20:24  muk
AMA fordert 67.000,-- Euro zurück!
215 Nach Art. 87 § 2 der Verfahrensordnung ist die unterliegende Partei auf Antrag zur Tragung der Kosten zu verurteilen. Da die Republik Österreich unterlegen ist, sind ihr entsprechend dem Antrag der Kommission die Kosten aufzuerlegen.
Aus diesen Gründen hat
DAS GERICHT (Dritte Kammer)
für Recht erkannt und entschieden:
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Republik Österreich trägt die Kosten.


  07-03-2012 20:30  muk
AMA fordert 67.000,-- Euro zurück!
aus diesem meine drei einträgen ergibt sich , das das landwirtschaftsministerium ab dem jahr 2000 ein flächenermittlungssystem eingeführt hatte, das die europäische kommission nicht anerkannt hat. österreich wollte dann sein flächenermittlungssystem im klagswege gegen die kommission durchsetzen und hat diese klage verloren. somit ergibt sich , das die östereichischen bauern durch das ministerium angehlten wurden - etwas zu beantragen und etwas umzusetzen , das es nach europäischem recht nicht gegeben hat. diese tatsache wird von allen politischen vertretern verschwiegen und man versucht jetzt die schuld den bauern in die schuhe zu schieben.



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