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Verpächter/Pächter - Abgaben (Sozialversicherung)
Hallo liebe Forengemeinde!
Eine ganz kurze Frage an alle Pächter/Verpächter von Ackerland.
Wer bezahlt erfahrungsgemäß die (Bauern) Sozialversicherung wenn Ackerland verpachtet wird, der Verpächter oder der Pächter. Verpächter ist Landwirt, Pächter ist Privatperson (kein Landwirt)
Nur kurz vorne weg, beide haben bereits auf der Bezirskbauernkammer angerufen und haben gegensätzliche Auskunft erhalten, darum wollte ich mich mal bei den Leuten erkundigen, die das bereits in der Praxis erlebt haben oder erleben.
Vielen Dank für eure Antworten,
Trixi
Verpächter/Pächter - Abgaben (Sozialversicherung)
;-))
Beide, du weil du der Pächter bist und weil du lt. EInheitswert auch was verdienst... und auch der Verpächter weil du ihm ja wohl etwas bezahlst...aber ruf doch einfach bei der SVB an die geben dir genau Auskunft wenn du ihnen die Daten gibst...
lg biolix
Verpächter/Pächter - Abgaben (Sozialversicherung)
Vielen Dank! Verstehe!
Und wenn auf dem Ackerland eine Wiese angebaut wird und darauf Tiere kommen und ich dann im Endeffekt ja nichts verdiene?
SVB ist auch noch ein guter Tipp, weil die auf der Bauernkammer hatten nicht so viel Ahnung, überhaupt wenn dort jeder was anderes sagt!
Verpächter/Pächter - Abgaben (Sozialversicherung)
Hallo
Beim Pächter werden die SVB-Beiträge von 2/3 des Pacht-EHW berechnet. Beim Verpächter?
Deine Tiere "ernten" auf der Fläche. Du brauchst dafür kein oder weniger Futter kaufen.
mfg
kirro
Verpächter/Pächter - Abgaben (Sozialversicherung)
Hab mich jetzt erkundigt... soweit ich die Auskunft erhalten habe, müsste ich Sozialversicherung nur dann zahlen, wenn ich Einnahmen hätte, die hab ich definitiv nicht!
Außerdem bin ich Sozialversichert in meinem Beruf, und der "Betrieb" übersteigt einen gewissen Wert nicht!
Mal sehen was der Verpächter noch herausfinden kann :D
Danke für eure Hilfe!
Verpächter/Pächter - Abgaben (Sozialversicherung)
Hallo!
Normal bezahlt der Pächter 2/3 und der Pächter 1/3 Beiträge. Doch wenn kein Pacht vereinbart ist, so zahlt der Pächter alle 3/3.
Verpächter/Pächter - Abgaben (Sozialversicherung)
Du bezahlst 2/3 vom einheitswert der pächter nix, Sv musst du bezahlen du du auf dem gepachteten Grunstück ja versichert sein musst! Ist die Fläche unter 1500 Euro einheitswert bezahslt du die SV Pauschale von ca 160 Euro im Jahr bist du drüber bezahlst du sV und Pension dann wirds Vieles Mehr Da wirst nicht rumkommen!
Wenn du mit ihm verwandt bist zahlst du 3/3
So weis ich es da ich erst letzte woche bei de Kammer war ! lg
Verpächter/Pächter - Abgaben (Sozialversicherung)
Pächter bezahlt für 2/3 des Einheitswert, Verpächter nix.
Verpächter/Pächter - Abgaben (Sozialversicherung)
genau
Verpächter/Pächter - Abgaben (Sozialversicherung)
Über 150 € EHW wird Unfallv. fällig, ab 1500 € noch Kranken- u. Pensionv. dazu.
lg carver
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