hofübernahme/ansprüche weichende kinder

20. Sept. 2011, 09:41 twentysix

hofübernahme/ansprüche weichende kinder

hallo folgende frage: ein hof wurde im jahr 2005 übergeben. vier weichende, volljährige geschwister, jeder hat zur zeitpunkt der übergabe eine bauparzelle im wert von ca. 50.000 euro bekommen. leider wurden keine verzichtserklärungen unterschrieben. nun kommt es zu extremen familienstreitigkeiten zwischen übergebern und übernehmer und daraufhin stellen nun auch die weichenden kinder noch ansprüche, da sie meinen, mit den 50.000 euro zu wenig bekommen zu haben. das haus selbst war zum zeitpunkt der übergabe sehr heruntergekommen, ca. 25 ha. landw. nutzgrund waren dabei. übernehmer hat das haus in den letzten jahren top saniert bzw. erneuert. frage: können die weichenden kinder hier noch ansprüche stellen? wenn ja, können diese noch so hoch sein, wenn sie jeweils bereits 50.000 euro jeweils haben? vielen dank schon jetzt für eure beiträge!!!

Antworten: 12

20. Sept. 2011, 09:51 Darki

hofübernahme/ansprüche weichende kinder

Hallo Gibts nen Übergabevertrag? Was steht dort genau drinnen? Ich glaube eher nicht, dass noch Forderungen geltend gemacht werden können, Was und wieviel weichende Kinder bekommen richtet sich nach dem Einheitswert oder Verkehrswert (weiss nicht mehr genau welcher), und dieser wird bei 25ha nicht unbedingt der Hammer sein. Lass es drauf ankommen und lass dir von einem Notar ausrechnen wieviel jeder bekommen müsste, und rechne es dann gegen! Ich kann jedem nur den Tipp geben bei Übergabsvertägen unbedingt den Erbverzicht SCHRIFTLICH BEI EINEM NOTAR zu machen. Alles was nicht klar geregelt in einem notariell beglaubigten Übergabsvertrag drinnsteht ist nur ein Punkt zum Streiten! mfg

20. Sept. 2011, 10:31 haasi

hofübernahme/ansprüche weichende kinder

zu Lebzeiten haben die Geschwister nichts zum Fordern vom Übernehmer zum Todesfall wird dann das Anerbenrecht geltend, wenn dazu die Voraussetzungen gegeben sind Und im Anerbenrecht sind die Erben mit einem Pflichtteil entsprechend der gesetzlichen Erbregelungen zu berücksichtigen. Wenn es also durch den Erhalt einer Bauparzelle auch zu einem grundbücherlichen Übergang gekommen ist, ist die Dokumentation gegeben (die Frage einer Schenkung könnte noch Schwierigkeiten machen). Ob der Wert der Bauparzelle lt. Anerbenrecht ausreicht, um vom Übergabspreis den Pflichtteil abzudecken, ist eine Rechenaufgabe.

20. Sept. 2011, 11:11 wufi

hofübernahme/ansprüche weichende kinder

Hallo. Hatte selbst große Probleme mit weichenden Erben. Die Rechtsberatung der NÖ. Landeslandwirtschaftskammer hat mir sehr weitergeholfen (anerbengesetz), allerdings ein Anwalt blieb mir nicht erspart.

21. Sept. 2011, 21:17 Neudecker

hofübernahme/ansprüche weichende kinder

Hallo karldall! Deine Frage ist gar nicht so leicht zu beantworten, denn es ist meiner Ansicht ein Unterschied ob der Hof als Arbeitsplatz ( der Übernehmer bewirtschaftet selbst den Betrieb ) oder als Besitz ( die Gründe waren zum Zeitpunkt der Übergabe bereits verpachtet ) Falls Ersteres zutrifft, dann könnte ich mir ganz gut vorstellen, dass die weichenden Kinder genügend bekommen haben, denn das Anerbengesetz besagt , dass nur soviel verteilt werden darf, dass der Hof wohl bestehen kann. Falls eines der weichenden Kinder am Hof wesentlich mehr gearbeitet hat als die Anderen, dann wären gleiche Abfindungen sicher nicht ganz gerecht. Hat aber keines der Kinder etwas zum Wohlbestehen etwas beigetragen, und der jetzige Besitzer lebt vom Veräußern der Gründe, dann wird wohl der Neid nicht ganz unberechtigt sein. Liebe Grüße - Euer Neudecker

08. Mai 2012, 08:45 twentysix

hofübernahme/ansprüche weichende kinder

hallo, danke für die vielen antworten, hier nun ein kleines update zu diesem fall - damit man sieht, wie sowas laufen kann: mittlerweile steht der übernehmer vor gericht, die eltern haben ihn geklagt und wollen den hof zurück aufgrund von unvergleich, wegfall der geschäftsgrundlage, etc. der richter sagt, so ein fall ist ihr noch nie untergekommen und er sagt den eltern auch immer wieder, dass sie den hof niemals zurückbekommen werden, da der übernehmer und seine partnerin nichts getan haben und die vorwürfe gegen den die beiden haltlos sind.den beiden übergebern wurde auch ein haufen geld geboten (mehr als notwendig) freiwillig (!), das nehmen sie nicht an. sogar ihr rechtsanwalt sagt, sie sollen das geld annehmen und ruhe geben! die geschwister sind naütrlich alle als zeugen geladen um gegen den übernehmer auszusagen. der richter sagt, der hof könnte nur dann evt. zurückgegeben werden müssen, wenn eine verurteilte straftat seitens des übernehmers vorliegen würde (zb, dass er seine eltern geschlagen hat, etc, was er natürlich nicht getan hat). blöd ist jetzt nur, dass der übergeber den übernehmer tätlich angegriffen hat (das hat er zuvor auch schon mit seiner frau gemacht). der übernehmer hat sich das nicht mehr gefallen lassen und es zur anzeige gebracht. die beiden übergeber haben dabei so gelogen, dass der übernehmer jetzt ein verfahren bei der staatsanwaltschaft hat und wegen falschaussage und verleumdung angeklagt ist! und das nur, weil er keinen zeugen hat vom tätlichen angriff! er beharrt aber darauf, dass er die wahrheit gesagt hat und bleibt bei der aussage! glaubt ihr, dass - falls der übernehmer doch wg. falschaussage und verleumdung verurteilt wird - dies im verfahren wg. der hofrückforderung wirksam werden könnte und hier diese veruteilte straftat vorliegen würde, von der der richter spricht? (es war wohl etwas naiv vom übernehmer zu glauben, er könnte den übergeber mal in die schranken weisen, darum hat er den angriff zur anzeige gebracht). der hoferbe und seine frau tun mir wirklich leid, weil es sehr ehrbare, fleissige leute sind, die das nicht verdient haben! die schwiegereltern sind überall bekannt als feindselige leute, die auch mit den nachbarn jahrelang gericht geführt haben (natürlich alles verloren) und auch sonst immer mit den kindern zerstritten waren. jetzt halten die kinder natürlich zu den eltern, weil sie glauben, es gibt was zu holen - sonst sind die beiden den eigenen kindern vollkommen egal! was glaubt ihr wg. dem strafverfahren? danke & lg karldall

08. Mai 2012, 09:09 twentysix

hofübernahme/ansprüche weichende kinder

hallo, danke für die vielen antworten, hier nun ein kleines update zu diesem fall - damit man sieht, wie sowas laufen kann: mittlerweile steht der übernehmer vor gericht, die eltern haben ihn geklagt und wollen den hof zurück aufgrund von unvergleich, wegfall der geschäftsgrundlage, etc. der richter sagt, so ein fall ist ihr noch nie untergekommen und er sagt den eltern auch immer wieder, dass sie den hof niemals zurückbekommen werden, da der übernehmer und seine partnerin nichts getan haben und die vorwürfe gegen den die beiden haltlos sind.den beiden übergebern wurde auch ein haufen geld geboten (mehr als notwendig) freiwillig (!), das nehmen sie nicht an. sogar ihr rechtsanwalt sagt, sie sollen das geld annehmen und ruhe geben! die geschwister sind naütrlich alle als zeugen geladen um gegen den übernehmer auszusagen. der richter sagt, der hof könnte nur dann evt. zurückgegeben werden müssen, wenn eine verurteilte straftat seitens des übernehmers vorliegen würde (zb, dass er seine eltern geschlagen hat, etc, was er natürlich nicht getan hat). blöd ist jetzt nur, dass der übergeber den übernehmer tätlich angegriffen hat (das hat er zuvor auch schon mit seiner frau gemacht). der übernehmer hat sich das nicht mehr gefallen lassen und es zur anzeige gebracht. die beiden übergeber haben dabei so gelogen, dass der übernehmer jetzt ein verfahren bei der staatsanwaltschaft hat und wegen falschaussage und verleumdung angeklagt ist! und das nur, weil er keinen zeugen hat vom tätlichen angriff! er beharrt aber darauf, dass er die wahrheit gesagt hat und bleibt bei der aussage! glaubt ihr, dass - falls der übernehmer doch wg. falschaussage und verleumdung verurteilt wird - dies im verfahren wg. der hofrückforderung wirksam werden könnte und hier diese veruteilte straftat vorliegen würde, von der der richter spricht? (es war wohl etwas naiv vom übernehmer zu glauben, er könnte den übergeber mal in die schranken weisen, darum hat er den angriff zur anzeige gebracht). der hoferbe und seine frau tun mir wirklich leid, weil es sehr ehrbare, fleissige leute sind, die das nicht verdient haben! die schwiegereltern sind überall bekannt als feindselige leute, die auch mit den nachbarn jahrelang gericht geführt haben (natürlich alles verloren) und auch sonst immer mit den kindern zerstritten waren. jetzt halten die kinder natürlich zu den eltern, weil sie glauben, es gibt was zu holen - sonst sind die beiden den eigenen kindern vollkommen egal! was glaubt ihr wg. dem strafverfahren? danke & lg karldall

08. Mai 2012, 09:35 twentysix

hofübernahme/ansprüche weichende kinder

hallo, danke für die vielen antworten, hier nun ein kleines update zu diesem fall - damit man sieht, wie sowas laufen kann: mittlerweile steht der übernehmer vor gericht, die eltern haben ihn geklagt und wollen den hof zurück aufgrund von unvergleich, wegfall der geschäftsgrundlage, etc. der richter sagt, so ein fall ist ihr noch nie untergekommen und er sagt den eltern auch immer wieder, dass sie den hof niemals zurückbekommen werden, da der übernehmer und seine partnerin nichts getan haben und die vorwürfe gegen den die beiden haltlos sind.den beiden übergebern wurde auch ein haufen geld geboten (mehr als notwendig) freiwillig (!), das nehmen sie nicht an. sogar ihr rechtsanwalt sagt, sie sollen das geld annehmen und ruhe geben! die geschwister sind naütrlich alle als zeugen geladen um gegen den übernehmer auszusagen. der richter sagt, der hof könnte nur dann evt. zurückgegeben werden müssen, wenn eine verurteilte straftat seitens des übernehmers vorliegen würde (zb, dass er seine eltern geschlagen hat, etc, was er natürlich nicht getan hat). blöd ist jetzt nur, dass der übergeber den übernehmer tätlich angegriffen hat (das hat er zuvor auch schon mit seiner frau gemacht). der übernehmer hat sich das nicht mehr gefallen lassen und es zur anzeige gebracht. die beiden übergeber haben dabei so gelogen, dass der übernehmer jetzt ein verfahren bei der staatsanwaltschaft hat und wegen falschaussage und verleumdung angeklagt ist! und das nur, weil er keinen zeugen hat vom tätlichen angriff! er beharrt aber darauf, dass er die wahrheit gesagt hat und bleibt bei der aussage! glaubt ihr, dass - falls der übernehmer doch wg. falschaussage und verleumdung verurteilt wird - dies im verfahren wg. der hofrückforderung wirksam werden könnte und hier diese veruteilte straftat vorliegen würde, von der der richter spricht? (es war wohl etwas naiv vom übernehmer zu glauben, er könnte den übergeber mal in die schranken weisen, darum hat er den angriff zur anzeige gebracht). der hoferbe und seine frau tun mir wirklich leid, weil es sehr ehrbare, fleissige leute sind, die das nicht verdient haben! die schwiegereltern sind überall bekannt als feindselige leute, die auch mit den nachbarn jahrelang gericht geführt haben (natürlich alles verloren) und auch sonst immer mit den kindern zerstritten waren. jetzt halten die kinder natürlich zu den eltern, weil sie glauben, es gibt was zu holen - sonst sind die beiden den eigenen kindern vollkommen egal! was glaubt ihr wg. dem strafverfahren? danke & lg karldall

08. Mai 2012, 10:22 twentysix

hofübernahme/ansprüche weichende kinder

hallo, danke für die vielen antworten, hier nun ein kleines update zu diesem fall - damit man sieht, wie sowas laufen kann: mittlerweile steht der übernehmer vor gericht, die eltern haben ihn geklagt und wollen den hof zurück aufgrund von unvergleich, wegfall der geschäftsgrundlage, etc. der richter sagt, so ein fall ist ihr noch nie untergekommen und er sagt den eltern auch immer wieder, dass sie den hof niemals zurückbekommen werden, da der übernehmer und seine partnerin nichts getan haben und die vorwürfe gegen den die beiden haltlos sind.den beiden übergebern wurde auch ein haufen geld geboten (mehr als notwendig) freiwillig (!), das nehmen sie nicht an. sogar ihr rechtsanwalt sagt, sie sollen das geld annehmen und ruhe geben! die geschwister sind naütrlich alle als zeugen geladen um gegen den übernehmer auszusagen. der richter sagt, der hof könnte nur dann evt. zurückgegeben werden müssen, wenn eine verurteilte straftat seitens des übernehmers vorliegen würde (zb, dass er seine eltern geschlagen hat, etc, was er natürlich nicht getan hat). blöd ist jetzt nur, dass der übergeber den übernehmer tätlich angegriffen hat (das hat er zuvor auch schon mit seiner frau gemacht). der übernehmer hat sich das nicht mehr gefallen lassen und es zur anzeige gebracht. die beiden übergeber haben dabei so gelogen, dass der übernehmer jetzt ein verfahren bei der staatsanwaltschaft hat und wegen falschaussage und verleumdung angeklagt ist! und das nur, weil er keinen zeugen hat vom tätlichen angriff! er beharrt aber darauf, dass er die wahrheit gesagt hat und bleibt bei der aussage! glaubt ihr, dass - falls der übernehmer doch wg. falschaussage und verleumdung verurteilt wird - dies im verfahren wg. der hofrückforderung wirksam werden könnte und hier diese veruteilte straftat vorliegen würde, von der der richter spricht? (es war wohl etwas naiv vom übernehmer zu glauben, er könnte den übergeber mal in die schranken weisen, darum hat er den angriff zur anzeige gebracht). der hoferbe und seine frau tun mir wirklich leid, weil es sehr ehrbare, fleissige leute sind, die das nicht verdient haben! die schwiegereltern sind überall bekannt als feindselige leute, die auch mit den nachbarn jahrelang gericht geführt haben (natürlich alles verloren) und auch sonst immer mit den kindern zerstritten waren. jetzt halten die kinder natürlich zu den eltern, weil sie glauben, es gibt was zu holen - sonst sind die beiden den eigenen kindern vollkommen egal! was glaubt ihr wg. dem strafverfahren? danke & lg karldall

08. Mai 2012, 10:24 twentysix

hofübernahme/ansprüche weichende kinder

bitte entschuldigt die mehrmaligen einträge des selben beitrags! ja, das stimmt, die RA lachen sich eins, aber wenn eine seite einfach nicht aufhören will, obwohl es aussichtslos ist, kann man nichts machen....

07. Feb. 2014, 14:24 meu21

hofübernahme/ansprüche weichende kinder

Weil dieser User eben eine Frage zu einer Verpachtung gestellt hat, sah ich mir seine bisher gestellten Fragen im Forum an. Wäre neugierig, wie diese Angelegenheit sich weiter entwickelt hat. Ich nehme an, der User selbst ist der besagte Hofübernehmer und er hat diese Konflikte mit Eltern und Geschwistern. Ich befürchte, ich lese "zwischen den Zeilen" heraus, dass hier keine Einigung mehr zustande kommt, die einigermaßen versöhnlich abläuft.

07. Feb. 2014, 17:23 Grasschneider

hofübernahme/ansprüche weichende kinder

Sollte dieser Übernehmer und der Verpächter in beiden fällen der selbe sein, dann ist ihn scheinbar nicht mehr viel zu helfen. Denn nach dieser unzureichender schriftlicher Dokumentation bei der Hofübergabe jetzt noch eine halbe Sache beim Pachtvertrag..... hmm

08. Feb. 2014, 08:28 meu21

hofübernahme/ansprüche weichende kinder

Ja, das selbe dachte ich mir auch... lg

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