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3 malige Mahd
Bin im UBAG, kann ich Grünlandflächen, die im MFA als 2-mähdig angegeben sind auch 3 mal nutzen? Und das vor dem 15. September? Weide nach dem 15.9. zählt ja nicht mehr als Nutzung, gilt Mahd nach dem 15.9. als Nutzung? Müssen die Schlagaufzeichnungen von 2mal mähen auf 3mal mähen umgeändert werden? Laut UBAG Richtlinien dürfen 10% der Grünlandfläche nur 2 mal gemäht werden, das würde eh eingehalten. Über erstere Frage kann man in den Maßnahmenerläuterungen nichts heraus lesen.
3 malige Mahd
Weide nach dem 15. gilt nicht mehr als Nutzung, daher dürfte nach dem 15 auch die Mahd so behandelt werden. Sicherheitshalber auf der BBK nachfragen.
Mfg, Helga
3 malige Mahd
Soweit ich weiß darf man Fllächen die als zweimähdig beantragt werden auch nur zwei mal mähen.
Eine Mahd nach dem 15. Septemper gilt als normale Nutzung!
3 malige Mahd
Neues zur Nutzung von "Zweinutzungsflächen"
Bei Mahd nach dem 15. September 2011 kein Prämienverlust
Wie berichtet, dürfen seit 4. Juli 2011 aufgrund einer Ausnahmebestimmung in allen Bundesländern außer Vorarlberg und Wien wegen Futterknappheit nach der Trockenheit im vergangenen Frühjahr sogenannte "Zweinutzungsflächen" unter bestimmten Voraussetzungen mehr als zweimal genützt werden.
Nun hat das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft mitgeteilt, dass diese "Zweinutzungsflächen" n a c h dem 15. September 2011 in Form einer Mahd samt Verbringen des Mähguts (Gras, Silage, Heu) für Futterzwecke ohne Verlust der Prämie auf den betroffenen Flächen ein drittes Mal genutzt werden können.
Diese Ausnahmeregelung gilt in den betroffenen Bundesländern einmalig für das Jahr 2011 im Rahmen der Maßnahmen "Biologische Wirtschaftsweise", "Umweltgerechte Bewirtschaftung von Acker- und Grünlandflächen", "Mahd von Steilflächen" und "Regionalprojekt für Grundwasserschutz und Grünlanderhaltung". Im Falle einer "dritten Nutzung" von "Zweinutzungsflächen" nach dem 15. September 2011 ist keine Meldung an die Agrarmarkt Austria (AMA) erforderlich.
Alle anderen Bedingungen bleiben weiter aufrecht. Insbesondere müssen Zweinutzungsflächen, die bis einschließlich 15. September 2011 das dritte Mal gemäht werden, schriftlich an die AMA gemeldet werden. Dabei ist anzugeben, dass die Nutzung vor dem 15. September erfolgt. Für diese Flächen wird bei den betroffenen Maßnahmen im Antragsjahr 2011 keine Prämie gewährt.Quelle: AMA
mfg Springsa Laut Bauernzeitung Newsletter
3 malige Mahd
Danke für die Auskunft!
Habe es gerade auch gelesen in
http://www.ama.at/Portal.Node/ama/public?gentics.am=PCP&p.contentid=10007.20074
3 malige Mahd
das solltest du eigentlichlich schon lang gemacht haben-blühfläche mus du melden ?????
2-mähdige nicht ,kann man schon ab august abmähen LG.
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