"Selbstanzeige" bei Almfläche führt zu Strafe

Antworten: 7
  30-08-2011 20:58  richmonga
"Selbstanzeige" bei Almfläche führt zu Strafe
Wenn ich als Almbauer 2010 geringere Flächen angab als in den Jahren zuvor, dann habe ich mich sozusagen selber angezeigt. Hart aber doch gerechterweise wird ein zuviel an Förderung zurückverlangt. Aber ist es gerechtfertigt ,dass Betriebe nach "Selbstanzeige" mit horrenden Strafzahlungen sanktioniert werden?
Wo ist hier die Verhältnismässigkeit? Der Steuersünder mit dem Geld in Lichtenstein zahlt nach Selbstanzeige die Steuerschuld und geht straffrei aus. Haben wir noch Bauernvertreter, die obiges abwenden können? Oder hat der vorsätzliche Steuersünder in Östereich eine stärkere Lobby als ein doch meist anständig wirtschaftender Bauer?

  30-08-2011 22:47  reiteralm
"Selbstanzeige" bei Almfläche führt zu Strafe
Du gibst dir die Antwort schon selbst vor.

  31-08-2011 06:08  HAFIBAUER
"Selbstanzeige" bei Almfläche führt zu Strafe
HALLO abwarten und Teetrinken.Und warten was die starke Bauernvertretung dagegen macht.

  31-08-2011 06:58  carver
"Selbstanzeige" bei Almfläche führt zu Strafe
"Und warten was die starke Bauernvertretung dagegen macht"
was soll sie schon machen?
Wenn Herr W. mit dem unaussprechlichen Namen gleichzeitig oberster Kämmerer ist und im AMA-Verwaltungsrat sitzt!

lg carver


  31-08-2011 10:46  Shalalachi
"Selbstanzeige" bei Almfläche führt zu Strafe
Natürlich wird durch die neue digitale Vermessung alles genauer, und leichter zu kontrollieren!
Was haben die denn erwartet? Die Fläche muss sich doch verändern, wenn ich zuerst eine genauigkeit von 2m bei der Vermessung habe und dann komm ich auf 0,5m dann kann ich jedes Eck, und jeden Kurvenradius noch genauer vermessen. Vorher war ja das Maß aus dem Kataster, und wenn da ein kleiner Streifen öffentliches Gut dabei war hat man es eben mitgemäht. Wenn das so weitergeht lass ich es aber stehn und Stell ein Schild dazu damits alle wissen!

Als nächstes muss ich dann jeden Wühlmaushaufen deklarieren. tsss

  31-08-2011 12:51  Moarpeda
"Selbstanzeige" bei Almfläche führt zu Strafe
wühlmaushaufen sind zu deinen gunsten, weil du dann mehr hangneigung(en) hast und die böden abgewertet werden ;-))

  01-09-2011 21:50  muk
"Selbstanzeige" bei Almfläche führt zu Strafe
wühlmaushaufen sind für die AMA berechnungen bei grünland ein großes problem. sie sind nicht begrünte fäche und somit nicht als grünland zu sehen. also vorsicht wenn so ein viechlein aktiv wird.

diese haufen zählen auch bei der ackerbegrünung nicht zur begrünten fläche - also vorsicht bei der flächenangabe.

  01-09-2011 23:32  Shalalachi
"Selbstanzeige" bei Almfläche führt zu Strafe
Ab wievielen Wühlmaushügeln /ha wird eigentlich Grünland zu Acker? ;-)



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