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Agrargemeinschaft - Gemeindegutsagrargemeinschaft
Hallo Agrargemeinschaften
Ich hätte da einige Fragen die mir vielleicht jemand von euch beantworten kann.Haben Gemeindegutsagrargemeinschaften für ihre gesamten Flächen immer die Grundsteuer bezahlen müssen?Wenn ja, hätten sie diese dann nicht zu Unrecht bezahlt, wenn sie ja eigentlich nur nutzungsberechtigt sind? Könnten sie dann diese zu unrecht bezahlten Steuern zurückverlangen?
Was wäre wenn alle Gemeindegutagrargemeinschaften die keine oder nur wenige zusätzliche Einnahmen haben ( wird sich dabei um einen Großteil handeln) ihre Flächen wieder an die Gemeinde geben, und dann nur Nutzungsberechtigt wären, ohne Grundsteuer zu bezahlen?
Diese Entscheidung vom OGH ist für mich absolut unverständlich. Mann kann doch nicht nach 50 Jahren hergehen und solche Übertragungen rückgängig machen, nur weil jetzt einige Agrargemeinschaften Einnahmen daraus erwirtschaften, oder?
Die Übertragungen wurden ja, meiner Vermutung nach, von der damaligen Landesregierung mittels Bescheiden abgewickelt. Ist dem so?
Wenn ja, hätte diese Behörde ungültige Bescheide erlassen und müsste hierfür warscheindlich Amtshaftung übernehmen, oder ?
Hoffentlich habe ich hier nicht zu viel Blödsinn niedergeschrieben, wenn doch bitte um Berichtigung.
Freue mich auf eure Sicht in dieser Angelegenheit.
Agrargemeinschaft - Gemeindegutsagrargemeinschaft
Interesante frage die du stellst. Da ich in einer gemeinde wohne die zum glück keine agrargemeinschaft hat kann ich nur sagen das wir nur für den eigenen wald grundsteuer zahlen für das holz das wir aus dem holzbezug bekommen haben wir keine abgabe zu zahlen. Aber wenn du ein tiroler bist dan stell einfach eine anfrage an den herrn tinkhauser und den herrn gurgieser sie werden schon dafür sorgen das auch in dieser sache ordnung geschaffen wird oder auch nicht:-((((
mfg
Agrargemeinschaft - Gemeindegutsagrargemeinschaft
Hallo tomix !
Google einmal " Schwarbuch Agrargemeinschaften " da kannst du in wenigen Zeilen nachlesen , wie
öffenliches Gut, völlig zu Unrecht, in den Besitz von Agrargemeischaften gekommen ist .
Das Buch selbst ist sehr interssant.
Grüsse rbrb13
Agrargemeinschaft - Gemeindegutsagrargemeinschaft
Hallo rbrb13
In Büchern und Zeitungen wird immer nur die Gesinnung einzelner Personen wiedergegeben.
ich betrachte dieses geschehen als nicht betroffener Landwirt.
Sollten diese Übertragungen auch rechtswidrig entstanden sein , ist es mir unverständlich dies nach ca 50 Jahren rückgängig zu machen.
Seither haben 2-3 Generationen diese Flächen bewirtschaftet, im guten glauben Mitbesitzer an diesen Gemeinschaftsflächen zu sein.
Oft wurden auch Investitionen getätigt die die man als Nichtebesitzer keinesfalls machen würde.
ich glaube, die gemeinden waren damals froh diese Flächen los zu werden.
einerseits hatten sie keine erhaltungsaufgaben zu tragen und andererseits konnten sie dafür Grundsteuer einnehmen.
wie ich das sehe haben diese Agrargemeinschaften für 50 Jahre zu Unrecht die Grundsteuer bezahlt, und unnützerweise Wege errichtet und Wälder saniert.
ich glaube kaum dass sich Agrargemeinschaften in Zukunft auch nur ein einziges Nutzungsrecht oder Servitutsrecht (schilift Stromleitung Kanal Wasser Beschneidung Wege) einräumen lassen oder zustimmen, wenn sie nichts davon haben.
Dann haben die gemeinden wahrscheinlich ein noch größeres Problem als jetzt mit der Verschuldung.
Wie weit kann man in der zeit zurückgehen, um Unrechtmäßigkeiten rückgängig zu machen?????
Die einzigen Gewinner bei dieser Sache sind die Rechtsanwälte, die wissen wie sie sich selbst Arbeit verschaffen können
Ist nur meine Ansicht. .Gruß tomix
Agrargemeinschaft - Gemeindegutsagrargemeinschaft
Das Argument ist halt, dass nie Eigentum übertragen wurde. Die Agrargemeinschaften wären demnach also nie Eigentümer gewesen.
Agrargemeinschaft - Gemeindegutsagrargemeinschaft
@ tomix
könntest du bitte das entscheidungsdatum und die entscheidungszahl der OGH entscheidung mitteilen. gruß muk
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